Stehen

Ist seit der frühen Kirche Ausdruck der Ehrfurcht beim gemeinsamen Gottesdienst und gleichzeitig die Haltung des durch die Heilstaten Christi von der Last und Knechtschaft der Sünde befreiten Menschen, im Gegensatz zum Knien, das in der alten Kirche an Sonn- und Festtagen und in der Osterzeit sogar untersagt war.

Die Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat deshalb auch das Stehen wieder zur bevorzugten Haltung der tätig teilnehmenden Gemeinde gemacht: "Soweit keine andere Regelung getroffen wird, soll man in allen Messfeiern stehen: vom Gesang zur Eröffnung beziehungsweise dem Einzug des Priesters bis zum Tagesgebet, beim Halleluja vor dem Evangelium, bei der Verkündigung des Evangeliums, beim Glaubensbekenntnis und bei den Fürbitten, dann vom Gabengebet bis zum Ende der Messe, mit den folgenden Ausnahmen: während der Lesungen vor dem Evangelium, beim Antwortpsalm, zur Homilie und zur Gabenbereitung soll man sitzen, unter Umständen auch während der Stille nach der Kommunion. Wenn die Platzverhältnisse oder eine große Teilnehmerzahl oder andere vernünftige Gründe nicht daran hindern, soll man zur Konsekration knien" (Liturgiekonstitution SC 21). Vielerorts wird aber während des Hochgebetes gekniet.

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