Pate

Von lat. pater (= Vater), patrinus (= Bürge). Der Pate ist Zeuge einer Taufe bzw. Firmung und übernimmt neben den Eltern die Mitverantwortung für die christliche Erziehung des ihm anvertrauten Patenkindes. Um diese Aufgabe ausüben zu können, muss er das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst getauft und gefirmt sein. Außerdem soll er einen nach Maßstäben der katholischen Kirche angemessenen Lebensstil führen. Die Eltern oder - bei der Erwachsenentaufe - der Ehegatte dürfen nicht gleichzeitig zum Paten ernannt werden.

Wenn zwei Taufpaten vorgesehen sind, kann einer von ihnen auch einer anderen christlichen Konfession angehören. Er muss aber getauft sein. Seit der Neuordnung des Patenamtes im Rahmen der Neuordnung der Kindertaufe (1969) geben die Eltern in der Tauffeier die Antworten und tragen das Kind. Der Pate legt nur seine rechte Hand auf den Täufling und auch auf die Schulter des Firmlings. Es ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend, dass der Tauf- mit dem Firmpaten identisch ist.

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