Die Nottaufe ist die Taufe, die in akuter Lebensgefahr eines Menschen von jeder Person gespendet werden kann. Voraussetzung ist allein die Absicht, das zu tun, was die Kirche unter Taufe versteht, sowie die Verwendung von Wasser und die trinitarische Taufformel: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Damit wird die grundlegende Eingliederung in den Leib Christi und die Kirche auch dann ermöglicht, wenn ein regulärer Taufgottesdienst nicht mehr rechtzeitig gefeiert werden kann.
Wenn möglich, soll die Nottaufe nicht in äußerster Reduktion (vgl. GL 575), sondern in einer verkürzten liturgischen Form gespendet werden, idealerweise in Anwesenheit von Zeuginnen und Zeugen. Der Kurzritus umfasst neben der Taufformel auch Gebete für den Täufling und seine Angehörigen, eine Absage an das Böse sowie ein Glaubensbekenntnis umfassen. Dies macht deutlich, dass auch die Notsituation in den Horizont des kirchlichen Gebets gestellt wird und die Taufe immer ein Akt der Kirche bleibt, selbst wenn sie außerhalb der üblichen liturgischen Ordnung vollzogen wird.
Überlebt der Täufling die Notsituation, werden die anderen Elemente der Tauffeier zu einem späteren Zeitpunkt in einem eigenen Gottesdienst nachgeholt. Bei Erwachsenen folgt die vollständige Eingliederung in die Kirche durch Katechumenat, Firmung und Eucharistie. So verbindet die Nottaufe die äußerste Ausnahmesituation mit der Sicherheit des Heilswillens Gottes, der niemanden vom Zugang zur Gnade ausschließen will.
Manuel Uder, Trier