Nottaufe

Wenn sich ein Mensch in akuter Lebensgefahr befindet, kann ihm die Taufe von jedem anderen Menschen gespendet werden. Dazu reicht es im Extremfall, mit der entsprechenden Absicht Wasser über das Haupt zu gießen und die Taufworte: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" zu sprechen. Wenn möglich, sollte jedoch ein gläubiger Christ die Taufe bei Anwesenheit von ein oder zwei Zeugen nach dem verkürzten Ritus (GL 575) spenden, der außer der Taufformel Fürbitten für den Täufling, seine Angehörigen und Paten, eine Bitte um Lossprechung von allem Bösen (Exorzismus) und das Glaubensbekenntnis beinhaltet.

Kann der erwachsene Täufling noch selber Rede und Antwort stehen und folgt der Nottaufe die Firmung und der Eucharistieempfang (Eingliederung in die volle Gemeinschaft der Kirche), so muss er versprechen, bei Genesung den Katechumenat, also die Vorbereitung auf den Empfang der Sakramente, nachzuholen.

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