Lektor/in

Als Lektor/in (lat. lector = Vorleser) wird allgemein ein Gemeindemitglied bezeichnet, das mit dem Vorlesen der Schriftperikopen vor dem Evangelium im Gottesdienst beauftragt ist. Bei Bedarf kann der Lektor / die Lektorin auch den Antwortpsalm und die einzelnen Anliegen des Fürbittgebets vortragen. Der Laiendienst des Vorlesers ist bereits seit dem 2. Jahrhundert nachweisbar, entwickelte sich jedoch im Laufe des Mittelalters zu einem eigenen Weiheamt. Als solches wurde es den „Niederen Weihen“ zugerechnet, welche Durchgangsstufen zum Priestertum darstellten, ansonsten allerdings funktionslos waren.

Dies änderte sich erst mit der Liturgiereform des 2. Vatikanischen Konzils: Papst Paul VI. schuf mit dem Apostolischen Schreiben Ministeria quaedam (1972) die „Niederen Weihen“ ab. Dem Lektorenamt, nun als Laiendienst verstanden, wurde seine ursprüngliche Funktion zurückgegeben: das Vortragen des Wortes Gottes in der Liturgie (mit Ausnahme des Evangeliums).

Nach Ministeria quaedam ist die Beauftragung zum Lektorat, welche durch den Bischof innerhalb einer Messfeier oder eines Wortgottesdienstes erfolgt, jedoch Männern vorbehalten. Aus diesem Grund wird es auch heute noch weitgehend als Vorstufe des Diakonen- und Priesteramtes angesehen. Neben diesen auf Dauer vom Bischof beauftragten Lektoren sieht das Kirchenrecht jedoch auch die zeitlich begrenzte Beauftragung von Männern und Frauen vor, die Aufgaben des Lektors zu erfüllen. Diese ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sind heute aus dem liturgischen Leben in der Gemeinde nicht mehr wegzudenken.

Manuel Uder

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