Kanon

Das Wort Kanon leitet sich vom griechischen kanón („Richtschnur“, „Maßstab“) ab. In der Liturgie bezeichnet es traditionell den Römischen Messkanon (Canon Missae), das Erste Hochgebet des Römischen Ritus. Der lateinische Ausdruck Canon actionis („Regel der heiligen Handlung“) verweist darauf, dass dieser Text über viele Jahrhunderte die nahezu unveränderte Form des Eucharistischen Hochgebets der Westkirche bildete. Seit der Liturgiereform stehen daneben weitere Eucharistische Hochgebete zur Verfügung.

Im Mittelalter bezeichnete „Kanon“ nur den feststehenden Teil des Hochgebets nach dem Sanctus. Die vorausgehende Präfation wurde nicht dazugerechnet, weil sie je nach Kirchenjahr oder Anlass wechselte. Dieses Verständnis prägte die Liturgie über Jahrhunderte, obwohl das Eucharistische Hochgebet seinem inneren Aufbau nach einen einzigen großen Lob- und Dankpreis Gottes bildet, der mit der Präfation beginnt und in der abschließenden Doxologie seinen Höhepunkt findet.

Charakteristisch für den Römischen Kanon sind die beiden Heiligenlisten mit den Namen der Gottesmutter, der Apostel und vor allem römischer Märtyrer, wodurch seine Herkunft aus der Kirche von Rom deutlich wird. Im Unterschied zu den jüngeren Eucharistischen Hochgebeten enthält der Kanon keine ausdrücklich formulierte Herabrufung des Heiligen Geistes über die Gaben (Epiklese), sondern bittet mehrfach um ihre Annahme und Segnung. Seit der Liturgiereform können die beiden Heiligenlisten gekürzt werden; außerdem enthalten Weihnachten, Erscheinung des Herrn, Ostern und Pfingsten eigene Einschübe (Communicantes und Hanc igitur).

Manuel Uder, Trier

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