Der Christkönigssonntag bildet in der römisch-katholischen Kirche den Abschluss des Kirchenjahres. Eingeführt wurde er 1925 von Papst Pius XI. mit der Enzyklika Quas primas, ursprünglich am letzten Sonntag im Oktober. Nach der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde das Hochfest auf den letzten Sonntag im Jahreskreis verlegt. Dadurch wird seine heilsgeschichtliche Bedeutung deutlicher: Am Ende des Kirchenjahres richtet sich der Blick auf Christus als Vollender der Geschichte und Herr über Zeit und Welt.
Die Lesungen des Festes entfalten verschiedene Aspekte der Herrschaft Christi. Er erscheint nicht als weltlicher Machthaber, sondern als der gekreuzigte und auferstandene Herr, dessen Königtum Wahrheit, Gerechtigkeit, Frieden und Leben schenkt (vgl. Joh 18,33–37). Christus ist Richter der Welt, der sich mit den Hungrigen, Fremden und Bedürftigen identifiziert (vgl. Mt 25,31–46), zugleich der gute Hirte und das Haupt seines Volkes, der Kirche. Das Fest erinnert auch an die Hoffnung auf seine Wiederkunft in Herrlichkeit und schlägt so bereits die Brücke zum Advent.
Gerade darin liegt seine bleibende Aktualität. Der Titel „König“ entstammt einer traditionellen politischen Symbolsprache und ist heute nicht mehr unmittelbar anschlussfähig. Liturgisch meint er jedoch keine autoritäre Herrschaft, sondern die Souveränität Christi, die sich in Liebe, Hingabe und Dienst vollzieht. Das Christkönigsfest widerspricht deshalb allen Formen von Machtmissbrauch, Gewalt und Vergötzung politischer Systeme. Es erinnert daran, dass nach christlichem Glauben nicht Erfolg, Besitz oder Herrschaft das letzte Wort haben, sondern Christus, dessen Reich „nicht von dieser Welt“ ist und doch diese Welt verwandeln will.
Manuel Uder, Trier