Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche, der in kirchlichen Notzeiten entstanden ist. „Not lehrt beten“ lautet ein Sprichwort, Not lehrt aber auch die Einsicht, dass Vieles selbst verschuldet ist. Darum verbindet sich mit der Bitte um Erlösung aus einer Not die Frage: Was haben wir falsch gemacht, was machen wir falsch? Daraus folgt der Gedanke der Buße, vor allem im Sinne einer Umkehr zu Gott hin, die auch ganz konkrete Konsequenzen nach sich ziehen soll. Bußtage gab es schon im Altertum.

Im Mittelalter wurden solche Tage sowohl von der weltlichen Obrigkeit angeordnet als auch - etwa die Quatembertage - von der Kirche. In der evangelischen Kirche wurden Buß- und Bettage regional an unterschiedlichen Terminen gehalten; so zählte man 1878 in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen. Um einer Einheitlichkeit willen wurde diese Vielfalt in Preußen auf Initiative der zuständigen staatlichen Stellen zugunsten des Mittwochs vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr aufgegeben.

Der Tag hat einen dreifachen Charakter: Er ist ein Tag fürbittenden Eintretens der Kirche für die Schuld des Volkes vor Gott. Am Buß- und Bettag soll die Kirche in besonderer Weise ihr Wächteramt den öffentlichen Sünden der Zeit gegenüber ausüben. Und er ist ein Tag der Gewissensprüfung für den Einzelnen vor Gott. Zunächst war der Buß- und Bettag nur in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung arbeitsfrei, seit 1981 in der gesamten Bundesrepublik. 1995 wurde er zugunsten der Pflegeversicherung - außer in Sachsen - wieder ein Arbeitstag.

Eduard Nagel

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