Der christliche (und jüdische) Glaube geht davon aus, dass Gott die Schöpfung gut will. Zu ganz verschiedenen Anlässen – gerade auch, wenn wir die Erfahrung machen, dass gelingendes Leben nicht selbstverständlich ist, – ist es sinnvoll, Menschen (auch Tieren und Dingen) Gottes guten Segen zuzusprechen (lat. benedicere). Segensfeiern gehören zu den Sakramentalien und können in der Regel auch von nicht ordinierten beauftragten Personen geleitet werden.
Liturgische Formulare für Segensfeiern sind im Segensbuch, dem Benediktionale, verzeichnet und nach ihrer Bestimmung gruppiert: Segnungen im Leben der Pfarrgemeinde, im Leben der Familie, im Leben der Öffentlichkeit. Die Segensanlässe selbst sind vielfältig wie das Leben: Segnung werdender Eltern, Segnung von Neugeborenen, Segnung Jugendlicher vor besonderen Lebensabschnitten, Segnung des Adventskranzes, Österliche Speisensegnung, Segnung der Erntegaben, Segnung der Gräber, Krankensegnung, Tiersegnung, Reisesegen, Segnung eines Rosenkranzes, Segnung von Betrieben, von Krankenhäusern, von Schulen, Bibliotheken, Sportanlagen, Straßen, Brücken u. v. m.
Alle Feierformulare im Benediktionale bieten Schrifttexte, Liedvorschläge, ein besonderes Lobpreis-Element und ein Segensgebet sowie Fürbitten. Segnen ist Zuspruch des Guten, das von Gott ausgeht. Segnen ist aber auch Erinnern an Gottes gutes Handeln in der Vergangenheit und Bitten um sein gutes Handeln jetzt und in Zukunft. In der Bibel kann hebr. barach und griech. eulogein beides bedeuten: Segnen (von Gott zu den Menschen) und auch lobpreisen (von den Menschen zu Gott). Deshalb sollen die Schriftverkündigung und der Lobpreis Gottes neben dem Segensgebet in keiner Segensfeier fehlen.
Christoph Neuert und Iris M. Blecker-Guczki, Trier