Aussegnung

Zur Tradition des deutschen Sprachgebiets gehört seit langem das „Gebet im Trauerhaus", also im Sterbehaus, mit dem der Verstorbene mit einem letzten Segensgebet zum Begräbnis „herausgesegnet" wird. Wie schon in der Erstausgabe von 1972, ist dieses Gebet auch in der Neuausgabe (2009) des Ritualeteils „Die kirchliche Begräbnisfeier" enthalten. Danach soll, wo es Brauch ist, am Sterbeort vor der Überführung des Toten zur Aufbahrung diese „Verabschiedung" gehalten werden. Die ältere Bezeichnung „Aussegnung" steht in dem Buch nach „Verabschiedung" in Klammern.

Im „Gotteslob" gibt es je ein „Gebet unmittelbar vor dem Verscheiden" und „nach dem Verscheiden" (Nr. 608,3-4), einen Hinweis auf die „Totenwache" (Nr. 609) sowie ein Hausgebet für Verstorbene (Nr. 28), während die „Aussegnung" fehlt.

Im Begräbnisrituale nennen die Praenotanda (= Einführung) Nr. 3 „Einsargung und Überführung zum Grabe" als Anlässe dafür, dass „zwischen Tod und Begräbnis der Glaube an das ewige Leben bekräftigt wird und Fürbittgebete gehalten werden". „Dazu sollen sich die Verwandten und, falls es möglich ist, auch die ganze Gemeinschaft versammeln, (…)."

Für die Feier selbst wird das bisherige Modell angeboten mit der einleitenden Bemerkung: „Sie lässt sich in etwa folgender Weise gestalten." Sie kann also den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Im evangelischen Raum wird mit „Aussegnung" der Segen beim Sterben, eine Segensfeier nach dem Eintreten des Todes sowie die gesamte Begräbnisfeier bezeichnet.

Prof. Dr. Franz Kohlschein

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