Zur Tradition des deutschen Sprachgebiets gehört seit langem das „Gebet im Trauerhaus“, also im Sterbehaus, mit dem der Verstorbene mit einem letzten Segensgebet zum Begräbnis „herausgesegnet“ wird. Wie schon in der Erstausgabe von 1972, ist dieses Gebet auch im Rituale-Faszikel „Die kirchliche Begräbnisfeier" (2009) enthalten. Danach soll, wo es Brauch ist, am Sterbeort vor der Überführung des Toten zur Aufbahrung diese Verabschiedung als Totenwache oder als Wort-Gottes-Feier gehalten werden. Das Begräbnis-Manuale von 2012 hat diese Form ebenfalls übernommen. Die Aussegnung wird in der Regel von einem Priester oder Diakon gehalten, kann aber auch von Laien geleitet werden.
Im „Gotteslob“ gibt es je ein „Gebet unmittelbar vor dem Verscheiden" und „nach dem Verscheiden" (Nr. 608,3-4), einen Hinweis auf die „Totenwache" (Nr. 609) sowie ein Hausgebet für Verstorbene (Nr. 28), während die „Aussegnung" fehlt. Zudem ist in vielen regionalen Eigenteilen des GL, die im hinteren Teil des Buches ab der Nummer 700 gedruckt sind, das Ritual explizit unter der Überschrift „Aussegnung“ oder „Verabschiedung im Sterbehaus“ mit einem kompletten, kurzen Ablauf abgedruckt.
Im evangelischen Bereich hat die Aussegung einen sehr hohen Stellenwert, ist fest im evangelischen Gottesdienstbuch verankert und gilt als Kernaufgabe der Seelsorge. Das Ritual hilft Angehörigen, den schmerzhaften Übergang vom Sterbebett zur Bestattung bewusst zu gestalten.
Prof. Dr. Franz Kohlschein (1934–2025)