Für den Abdruck in der Printausgabe wurde dieser Artikel gekürzt. Die folgende Fassung ist ungekürzt.
Der Dienst, dem die Sorge und Pflege der Kirchengeräte und deren Bereitstellung für die liturgischen Feiern anvertraut ist, wird regional unterschiedlich bezeichnet. Jeder Begriff hebt dabei einen (historischen) Aspekt dieses Dienstes hervor: Die offizielle deutsche Bezeichnung „Sakristan“ / schweizerisch „Sigrist“ (lat. sacrista) leitet sich von der Sakristei (lat. sacrarium = Aufbewahrungsort der Heiligen Geräte bzw. spätlat. secretarium = heiliger oder geheimer Raum, Schatzkammer) ab, dem Nebenraum der Kirche, in dem die liturgischen Geräte, Bücher und Gewänder aufbewahrt und für die Feiern bereitgestellt werden. „Küster“ stammt vom lateinischen custos und bedeutet Hüter oder Wächter/Bewacher. Der Begriff „Mesner/Mesmer“ (das erste -e- wird lang gesprochen) ist aus dem lateinischen mansionarius übernommen: Die Wohnung (lat. mansio) des Mesners lag neben dem Kirchengebäude, da er den steuerfreien Grundbesitz der Kirche bewirtschaftete. Nur noch selten gebraucht werden „Kirchner“ (Pfleger der Kirche) und „Glöckner“ (derjenige, der die Glocken läutet).
Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils, Sacrosanctum Concilium (SC), erwähnt den Sakristan in ihrer – sicher kurzen und heutzutage unvollständigen – Liste der „wahrhaft liturgischen“ Dienste (SC 29) nicht, da er damals in den 1960er-Jahren noch ein haupt- oder nebenberuflicher Kirchenbediensteter war, der für seine Arbeit entlohnt wurde. Die in SC 29 erwähnten liturgischen Dienste hingegen sind bis heute Ehrenämter ohne Vergütungsanspruch.
Ein Blick in die Geschichte
Als biblische Vorbilder des Sakristans können die Leviten gelten, die ihren Dienst im Heiligtum der Israeliten verrichteten (Num 8,5–26), sowie die beiden Jünger, die den Raum für das Paschamahl/das Letzte Abendmahl herrichten sollten (Mt 26,17–19; Mk 14,12–16; Lk 22,7–13).
Für die Frühzeit des Christentums kann dieser Dienst aufgrund fehlender Quellen weder belegt noch widerlegt werden. Im Jahr 251 erwähnt Papst Cornelius das Amt des Türhüters, den ostiarius. Ihm oblag das Öffnen und Schließen der Tür (lat. ostium) zum Gottesdienstraum. Während der Feier achtete er auf Ruhe und Ordnung unter den Gläubigen sowie darauf, dass sich – besonders während der Christenverfolgungen – keine Unbefugten Zutritt verschafften. Die Aufnahme in dieses Amt erfolgte durch eine Weihe (sog. „niedere Weihe“, weil sie nicht mit einem direkten liturgischen Amt verbunden waren), bei der als „Amtsinsignien“ Glocke und Schlüssel überreicht wurden. Ab dem 5./6. Jahrhundert wurde diese Weihestufe immer mehr zu einer Durchgangsetappe auf dem Weg zur Priesterweihe. Die dem Ostiarier eigenen Aufgaben wurden deshalb Laien zur Erfüllung übertragen; die Weihestufe selbst wurde im Jahr 1972 abgeschafft.
Nach dem Konzil von Trient (1545–1563), das den Katholizismus als Konfession profilierte, wurde im Jahr 1600 das erste für die gesamte katholische Kirche einheitliche Caeremoniale Episcoporum veröffentlicht. Dieses „Regiebuch“ für die am Gottesdienst beteiligten Personen sieht den Sakristanendienst an einigen Kathedral- und Kollegiatskirchen als notwendig an, weshalb ein dafür geeigneter Priester durch ein Gremium der betroffenen Kirche zum Sakristan gewählt werden soll (Buch I, Kapitel VI,1).
Der Codex Iuris Canonici (das kirchliche Gesetzbuch, CIC) von 1917 ordnete den Sakristan den niederen Kirchenbeamten zu und legte seine Besoldung durch die Pfarrgemeinde fest (can. 1185). Er war allein dem Pfarrer der Gemeinde, in der er eingesetzt wurde, verpflichtet, denn diesem oblag seine Ernennung, Dienstaufsicht und Entlassung. Dieses Dienstverhältnis gründete auf einem Anstellungsvertrag. Zugleich unterstand er dem Ortsbischof, der sich meist auf die Eignungsprüfung der Kandidaten beschränkte. Als Inhaber eines Kirchenamtes (can. 145) im weiteren Sinne, das heißt: nicht unmittelbar geistlichen Zwecken dienend, durfte auch der Laiensakristan innerhalb des Kirchengebäudes ein liturgisches Gewand tragen, genauer: den Talar, der eigentlich den Klerikern zustand (can. 683). Um von diesen unterschieden zu werden, durfte der Sakristan den Talar außerhalb der Kirche nur dann tragen, wenn er an einer liturgischen Handlung beteiligt war (z. B. bei Prozessionen oder Beerdigungen).
Im aktuellen CIC von 1983 finden sich keine Ausführungen mehr zum Sakristan. Er zählt jedoch weiterhin als Haupt- oder Nebenberufstätigkeit und wird entsprechend der jeweiligen Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung entlohnt. Hauptberufliche Sakristane dürften heutzutage allerdings meist nur noch an Kathedral-, großen Stadt- oder an Wallfahrtskirchen anzutreffen sein. Sind hauptberufliche Sakristane an kleineren Kirchen überhaupt noch angestellt, werden sie meist in einem weiteren Bereich der Pfarrei eingesetzt, z. B. in der Kirchenmusik, in der Seelsorge (Kinder-/Jugendarbeit, Katechese, …) oder in der Verwaltung. Viel eher dürften die meisten Sakristaninnen und Sakristane ihren Dienst neben- oder ehrenamtlich ausüben.
Aufgaben und persönliche Anforderungen
Erste Beschreibungen der Aufgaben des Sakristans finden sich in Kapitel 19 der Mönchsregel des heiligen Isidor von Sevilla (570–636): Bereits dort hatte der custos Sorge zu tragen für das Kirchengebäude, für den heiligen Stoff und die Gewänder, für die Geräte und Bücher, die heiligen Öle, die Kerzen und Lichter.
Der unter Papst Gregor IX. (1227–1241) zusammengestellte Liber Extra, eine Sammlung verschiedener Rechtsbeschlüsse, unterscheidet zwei Ämter: Der sacrista (I,26) hatte Sorge zu tragen für die heiligen Geräte, die Kirchengewänder und den gesamten Kirchenschatz sowie für das Wachs und das Öl für die Lampen. Der custos (I,27) sollte als Assistent des Sakristans in Abstimmung mit dem Erzdiakon zu den Gebetszeiten läuten, die Altartücher und alle Kirchengegenstände unablässig bewachen, die Lampen und Laternen wachsam entzünden und auslöschen, damit weder das Öl ausgeht noch die Kirche weniger hell erleuchtet wird. Auch um Kirchenschmuck und Weihrauch, um die Bereitstellung von Brot und Wein zur Messe sollte er sich kümmern sowie bei Abwesenheit des Bischofs um die Spenden, Almosen und Pflichtabgaben verteilen. Doch soll er alles diskret verrichten. Wenn nicht, drohte ihm bei ausbleibender Besserung die Entlassung durch den Bischof.
Das Caeremoniale Episcoporum von 1600 beschreibt nach dem Konzil von Trient die Aufgaben des Sakristans am ausführlichsten (I, VI,2–4). Dabei fällt eine gewisse Häufung von Superlativen auf.
2. Besonders sollte er sich kümmern um die liturgischen Gewänder, Gefäße, Bücher, um die Kerzen, den Schmuck und die Geräte für den Gebrauch in der Kirche und auf dem Altar sowie ihre Reinigung nach der Messe. Abgenutzte und defekte Gegenstände hatte er zu renovieren. Vor allem sollte er aufmerksamst dafür sorgen, dass die für die Eucharistie bestimmten Dinge geziemend verwahrt werden, und den Tabernakel sorgsamst und zuverlässig verriegeln. Damit die Kerzen um ihn herum immer brennen, soll er sie wenigstens einmal in der Woche austauschen. Auch das Weihwasser hatte der Sakristan einmal in der Woche auszutauschen. Ebenfalls hatte er sich um den Taufbrunnen und die Aufbewahrung der heiligen Öle kümmern, wobei das Krankenöl separat verwahrt werden sollte. Die Heiligenreliquien sollte der Sakristan „natürlich getreu und ehrenvoll“ bewachen (asservare, das auch im Sinne von „sicherstellen“ zu verstehen ist). Auch sollte er darauf achten, dass „die gesamte Kirche, jede einzelne ihrer Kapellen und Altäre immer rein und nett (nitida) seien, und nicht durch (seine eigene) Sorglosigkeit schmutzig werden.“
3. Durch recht geziemenden (decenter) Kirchenschmuck, den das Caeremoniale in einem eigenen Kapitel ausführlich darlegte, hob der Sakristan die Qualität der Festtage hervor. Die verschiedenen liturgischen Feiern mit dem Bischof oder anderen Zelebranten sollte der Sakristan gewissenhaft vorbereiten, damit für den Hauptaltar, die Kredenz, den Chor und die Chortribüne sowie in der Sakristei die benötigten Dinge und Gegenstände bereitstehen, sodass nichts fehlt und zu einer „unschicklichen und unpassenden Zeit“ gesucht werden müsse. Eine ruhige und der inneren Vorbereitung auf die Feier dienende Sakristeiatmosphäre wird somit bereits seit über 400 Jahren nahegelegt. Eine besondere Erwähnung verdient die Anweisung des Caeremoniales an den Sakristan, dass er bei der Gabenbereitung zum Altar treten und von der Hostie, dem Wein und dem Wasser vorkosten sollte (praegustabit de hostia, vino et aqua) – bis ins 20. Jahrhundert hinein findet sich diese Anweisung auch in den (erweiterten) Nachdrucken des Caeremoniales. Wann der Sakristan zur Messe und zu anderen liturgischen Feiern, bei der Erhebung von Leib und Blut Christi während der Messe, bei der Überbringung der Wegzehrung (Kommunion für Sterbende) sowie zum Gebet „Engel des Herrn“ läuten sollte, erfuhr er durch ein Zeichen des Subdiakons. Mit Sorgfalt sollte der Sakristan außerdem einen zu großen Zudrang von Laien, unschickliches Gerede, Streit und Zank sowie allzu weltliches Gebaren von der Sakristei abhalten, damit die Geistlichen beizeiten und geordnet einziehen können.
4. Die Kollektengaben der Gläubigen aus der Messe (eleemosyna, Almosen) hatte der Sakristan zu verwahren, darüber Buch zu führen und die Gaben zu verteilen. In einer Übersicht sollte er außerdem mit genauer Sorgfalt die Messen und Jahrgedächtnisse eintragen, die an bestimmten Tagen des laufenden Jahres gefeiert werden sollten, um den Absichten der Stifter genüge zu tun. (Diese Feiern waren mit einer Geldspende oder -stiftung versehen, aus der die anfallenden Kosten für die Feier – Blumenschmuck, Priester, liturgische Dienste – bezahlt wurden.) Außerdem sollte der Sakristan saubere Handtücher für die Priester zur Hand haben, die zelebrieren werden. Er sollte sich sogar bemühen, Vorbereitungen für andere Dinge zu treffen, die gemäß dem Ritus der Kirche und der Gewohnheit eintreten können.
Der Ritus der Weihe zum Ostiarier nennt neben einigen Aufgaben auch persönliche Anforderungen für dieses Amt, die sich auch heute noch auf den Sakristanendienst übertragen lassen: „Der Ostiarier hat das Schellenzeichen zu geben und die Glocke zu läuten, Kirche und Sakristei aufzuschließen und dem, der das Wort Gottes verkündet, die Heilige Schrift aufzuschlagen. Seid daher besorgt, dass die Dinge, die zur Kirche gehören, durch eure Nachlässigkeit nicht Schaden nehmen. Zu den festgesetzten Zeiten sollt ihr das Gotteshaus für die Gläubigen öffnen, denen aber, die nicht hineingehören [im lateinischen Text steht impiis – den Ungläubigen], sollt ihr den Zutritt verwehren.“ Die Übergabe der Schlüssel hatte neben der praktischen auch eine symbolische Bedeutung: Wie die Ostiarier mit den materiellen Schlüsseln das aus Stein gebaute Gotteshaus öffnen und schließen, sollen sie durch ihr Wort und Beispiel auch das „unsichtbare Haus Gottes, die Herzen der Gläubigen“, dem Satan versperren und für Gott öffnen, damit die Gläubigen „das Wort Gottes, das sie hören, in ihrem Herzen bewahren und es in ihrem Leben befolgen.“
Übertragen auf Sakristaninnen und Sakristane kann gesagt werden, dass ihr Dienst und die Art und Weise, wie sie ihn ausführen, eine Form des Apostolats ist, mit der sie ihren Mitchristinnen und Mitchristen ein Glaubensbeispiel geben. Dies umso mehr, da sie selbst keine geweihten Amtsträger, sondern Laien sind, und die Identifizierung mit ihnen den Menschen aus der Gemeinde sehr viel leichter fallen wird. Auch ermöglichen sie den Versammelten eine bewusste und tätige Teilnahme (SC 14.19) schon vor Beginn der Feier, indem sie die letzten Vorbereitungen in Einfachheit und Würde ausführen und so kein Gefühl der Hektik verbreiten.
Ein anderes Gebet des Weiheritus erbittet Gottes Hilfe, dass die Ostiarier morgens und abends das Angelusgebet durch Glockenzeichen anzeigen – auch dies eine Aufgabe des Sakristans (wenn nicht die automatisierte Technik dies übernommen hat).
Erst im Zuge der Liturgischen Bewegung des 20. Jahrhunderts, die den Gläubigen eine innere Mitfeier der lateinischsprachigen Liturgie ermöglichen wollte, kamen den Sakristanen weitere Aufgaben in der Liturgie zu: Sie gaben als Kommentatoren Hinweise zur Feier oder trugen eine deutschsprachige Übersetzung der Lesung vor.
Während die Unterscheidung zwischen sacrista/Sakristan und custos/Küster von Papst Gregor aus dem 13. Jahrhundert heutzutage nur noch sprachlicher Natur ist, sind die genannten Aufgaben im Grunde bis heute geblieben. Durch die Technisierung erfordern einige Abläufe wie das Läuten der Glocken heute sehr viel weniger Zeit als früher oder geschehen durch Programmierung automatisch. Während manche Aufgaben, z. B. die Ministrantenarbeit, weggefallen sein können, kamen andererseits neue Aufgaben hinzu. So wurden den Sakristanen, bedingt durch die Errichtung von Pfarrzentren mit weiteren Räumlichkeiten und größeren Außenanlagen, auch Hausmeistertätigkeiten übertragen.
Das Zeremoniale für die Bischöfe nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1998/Nachdruck 2016) beschreibt die Aufgaben des Sakristans im Zusammenhang der Feiern mit dem Bischof sehr knapp und legt mehr Wert auf allgemeinere Aussagen, die auch auf Sakristaninnen und Sakristane an kleineren Kirchen übertragen werden können: Vorhandene historische liturgische Gewänder und Geräte sollen „in bestem Zustand erhalten“ werden, Neuanschaffungen den heutigen künstlerischen Ansprüchen genügen (Nr. 36). Auf Sauberkeit der Kirche und ihrer Einrichtung soll geachtet werden, bei Anschaffungen sind „jeder übertriebene Aufwand“ sowie Geiz zu vermeiden – edle Schlichtheit, guter Geschmack und künstlerischer Wert gelten als Kriterien (Nr. 37). Der Kirchenschmuck symbolisiert „die Liebe und Ehrfurcht gegenüber Gott“ und soll gegenüber der Gemeinde „den besonderen Festcharakter unterstreichen, innere Freude und Andacht vermitteln“ (Nr. 37) – wofür der Sakristan bei Auswahl und Anordnung zu achten hat.
Im liturgischen Bereich obliegt dem Sakristan die Vorbereitung für die liturgischen Feiern: Aufschließen der Kirche, Bereitstellen der liturgischen Geräte, Bücher und Gewänder sowie der Technik, Entzünden der Kerzen, Einschalten der Lichter, Läuten der Glocken sowie nach dem Ende der Feier das Aufräumen der Geräte, Bücher, Gewänder und Technik, das Löschen der Kerzen und das Absperren der Kirche.
In seiner Eigenschaft als custos reinigt er auf schonende Weise die Geräte, Paramente (Gewänder, Fahnen, Altartücher u. a.) und den Kirchenraum, schmückt ihn mit Blumen, tauscht herunter- oder abgebrannte Kerzen aus, hält das Inventar sauber (z. B. durch Abstauben der Heiligenfiguren), führt kleinere Reparaturen an Paramenten und Inventar durch und sorgt dafür, dass Dinge, die verbraucht werden, in ausreichender Menge vorhanden sind (Hostien, Wein, Weihrauch, Kohlen oder Kerzen).
Auch die Ausübung weiterer liturgischer Aufgaben können sie übernehmen, wenn liturgische Dienste hierfür fehlen: Als Lektor die Verkündigung des Wortes Gottes und das Sprechen der Fürbitten, bei stimmlicher Eignung die Rolle des Vorsängers, die Aufgaben der Ministranten, bes. zur Gabenbereitung und nach der Kommunion, oder bei dieser als Kommunionhelfer zu unterstützen. Eine lange Tradition besitzt auch die Kombination des Sakristanen- mit dem Organistendienst.
Und er ist doch liturgisch!
Gerade die Entwicklung vom arbeitsrechtlich vergüteten Hauptberuf hin zu einer neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit lässt die Frage aufkommen, ob der Sakristan heutzutage nicht doch zu den „wahrhaft liturgischen“ Diensten (SC 29) im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils gezählt werden sollte. Der Kommentar von Josef Andreas Jungmann zu diesem Artikel der Liturgiekonstitution besagt, dass Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die anderen genannten Laiendienste zur Ausübung als Glieder der Kirche befähigt – mit anderen Worten: durch ihr Priestertum, das in der Taufe gründet – und durch eine Bestellung berufen sind. Diese Dienste werden „nicht erst (…) vom priesterlichen Zelebranten her“ delegiert. Dasselbe trifft mittlerweile auch auf den Sakristanendienst zu. Bei der Verabschiedung der Liturgiekonstitution im Dezember 1963 war er im Gegensatz zu den anderen genannten Diensten noch ein weithin bezahlter Beruf, und die Weihestufe des Ostiariers als „eigentlicher“ Sakristan existierte noch. Allerdings übernahm der Sakristan schon damals assistierende Aufgaben am Altar oder als Lektor oder Kommentator – wenn auch durch sein liturgisches Gewand mit quasi-klerikalem Anschein.
Mit dem Wegfall der klerikalen Bezüge und des Ostiarieramtes wurde der Sakristanendienst als taufpriesterlicher Laiendienst gestärkt, und die Entwicklung hin zu einer vielerorts ehrenamtlichen Ausübung hat eine weitere Gemeinsamkeit mit den anderen liturgischen Diensten geschaffen.
Der Sakristan ist nicht nur ein „Allround-Genie“ in seinen praktischen Tätigkeiten (Reinigen, Ausbessern, Schmücken usw.). Er sollte auch ein breites liturgisches und bei lokalem Brauchtum wie etwa Wallfahrten ein entsprechendes historisches Wissen besitzen, um den Liturgieausschuss und den Pfarrer beratend unterstützen zu können. Auf diese Weise trägt er zu einer fruchtbaren und tätigen Mitfeier für die Gläubigen bei. Dasselbe kann er durch eine ruhige, würdige und schlichte Art und Weise, wie er seinen Dienst ausübt, tun und schon vor Beginn der Feier zu einer die aktive und tätige Feier aller Versammelten fördernden Atmosphäre beitragen.
Überhaupt besteht ein enger und wichtiger Bezug des Sakristanendienstes zur Feier der Liturgie. Denn diese könnte ohne die Vorbereitungen durch die Sakristane nicht ohne Schwierigkeiten und Verkomplizierung der Abläufe stattfinden. Die Arbeit der Sakristane erleichtert nicht nur ein vereinfachtes Ab-Laufen des Weges vom Platz des Evangeliars zum Ambo oder von der Kredenz zum Altar. Selbst durch ganz „bodenständige Dinge“ wie das Sauberhalten der Geräte und der Kirche, das Decken des Altars mit einem sauberen Tuch oder die Bedienung der Technik tragen die Sakristane zu einer würdigen Feier der Liturgie bei. Wie die Jünger, die das Paschamahl herrichteten, bereiten also die Sakristaninnen und Sakristane den Grund vor, auf dem die Gläubigen mit dem Priester ohne Ablenkung durch Schmutz oder zusätzliche Botengänge, weil etwas fehlt, Liturgie feiern können.