Was bringt die Reform des VIII. Sozialgesetzbuchs?Inklusion

Bund und Länder wollen das VIII. Sozialgesetzbuch (SGB) reformieren. Vorgesehen ist unter anderem die sogenannte „große Lösung“. Damit ist gemeint, dass alle Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung unter ein Gesetz fallen sollen.

Derzeit wird unterschieden: Kinder mit seelischer Behinderung – also etwa mit Lern- und Sprachbehinderungen sowie Störungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung – erhalten Eingliederungshilfe im Rahmen des § 35a des SGB VIII. Kostenträger ist hier das Jugendamt. Kinder und Jugendliche, die geistig oder körperlich behindert sind – zum Beispiel Kinder mit Downsyndrom, Sehbehinderte, Gehörlose oder Rollstuhlfahrer –, erhalten Leistungen im Rahmen der §§ 53 und 54 des SGB XII. Zuständig ist hier das Sozialamt.

Weniger Bürokratie

Die unterschiedlichen Zuständigkeiten führen dazu, dass betroffene Eltern oft monatelang mit verschiedenen Ämtern kämpfen müssen. Zudem lassen sich geistige und seelische Behinderungen nicht immer klar voneinander abgrenzen. Mit der Reform des SGB VIII würde sich dies erledigen. Vorgesehen ist, dass die entsprechenden Abteilungen von fast 600 kommunalen Jugendämtern mit den jeweiligen Sektionen von mehr als 300 Sozialämtern fusionieren. Die Hilfe für betroffene Eltern käme dann aus einer Hand. Bisher sind nur inoffizielle Arbeitsentwürfe der Reform an die Öffentlichkeit gelangt. Sie lösen unter Sozial- und Jugendhilfeverbänden starke Kritik aus. Der Vorwurf: Insbesondere im Bereich der Inklusion seien die Entwürfe unausgereift und führten zu erheblichen Verschlechterungen für alle Beteiligten.

  • So wird den Eltern weniger Mitsprache bei der Hilfeplanung zugestanden. Hintergrund ist die Verlagerung des Rechtsanspruches auf Hilfe zur Entwicklung weg von den Eltern nur zu den Kindern.
  • Es soll kein konkreter Rechtsanspruch mehr auf bestimmte Hilfen bestehen. Vielmehr liegt es künftig im Ermessen des Jugendamts, ob etwa Schulbegleiter „geeignet“ und „notwendig“ sind.
  • Zudem soll das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Eltern, Jugendhilfe und Kostenträger aufgelöst werden. Konkret könnte das bedeuten, dass es hier zu Ausschreibungen wie im Vergaberecht kommt. Fachleute befürchten, dass der Wettbewerb die Preisspirale im sozialen Sektor nach unten dreht – mit negativen Konsequenzen für die Gehälter des Personals.

Inzwischen gehen Experten davon aus, dass das Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet wird. Ob die Entwürfe nachgebessert werden, bleibt abzuwarten.

Einen Überblick zur Debatte gibt es unter 
http://kijup-sgbviii-reform.de/

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