"Die Antwort des Dikasteriums wurde nicht berücksichtigt"Römisch-deutscher Eiertanz um Handreichung für Segensfeiern

Der Vatikan erlaubt einen Segen, der kein Ritual sein darf. In Deutschland glauben die Verantwortlichen, den Spielraum zu haben, etwas weitergehen zu können. Dafür nutzen sie ein eigentümliches Prozedere – und berufen sich auf Absprachen mit dem Glaubensdikasterium. Doch nach den jüngsten Interviewaussagen des neuen Papstes heißt es in Rom: Es gab keine Zustimmung. Eine Recherche.

Beate Gilles, Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der DBK sowie Matthias Kopp, Pressesprecher der DBK bei der Abschlusspressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung der DBK in Fulda am 25.9.2025.
Beate Gilles, Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der DBK sowie Matthias Kopp, Pressesprecher der DBK bei der Abschlusspressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung der DBK in Fulda am 25.9.2025.© Deutsche Bischofskonferenz/Marko Orlovic

"Wir möchten das Thema nicht wiederholen", heißt es bei der Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz, wenn man sich nach der Handreichung "Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben" erkundigt. Vor zwei Wochen, anlässlich der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, hatte der Konferenzvorsitzende, Bischof Georg Bätzing, noch bereitwillig auf diesbezügliche Fragen von Medienvertreter geantwortet. Kurz zuvor war ein erstes großes Interview mit Papst Leo XIV. veröffentlicht worden. Darin sagte der neue Pontifex:

"In Nordeuropa werden bereits Rituale zur Segnung von 'Menschen, die sich lieben' veröffentlicht, wie sie es ausdrücken, was ausdrücklich gegen das von Papst Franziskus genehmigte Dokument Fiducia Supplicans verstößt, in dem es im Wesentlichen heißt, dass wir natürlich alle Menschen segnen können, aber dass es nicht darum geht, eine Art Segnungsritual zu schaffen, da dies nicht der Lehre der Kirche entspricht."

Unangenehm für die deutschen Kirchenleute. Denn eigentlich kann der Papst niemand anderen mit seiner Aussage gemeint haben. Das legt nicht nur die Formulierung nahe, die der Papst verwendet. Auch die Tatsache, dass neben der am 23.4.2025 veröffentlichten deutschen Handreichung in ganz Europa nur ein weiteres vergleichbares Dokument existiert, nämlich das der flämischen Bischöfe, spricht dafür. Das wurde allerdings bereit im Jahr 2022 veröffentlicht, also noch vor der vatikanischen Erklärung "Fiducia supplicans". Mit dieser Erklärung hatte das vatikanische Glaubensdikasterium Ende 2023 katholischen Geistlichen spontane und nicht-ritualisierte Segnungen von "Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren" erlaubt.

Dennoch gab sich Bätzing in seinem Pressestatement zum Auftakt der Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda am 22.9.2025 selbstbewusst – und verwies auf eine Absprache mit dem vatikanischen Glaubensdikasterium:

"Wir haben dieses Papier transparent mit dem Dikasterium für die Glaubenslehre erarbeitet und in Rücksprache mit diesem Dikasterium erarbeitet."

Tenor: Leo XIV. kann uns gar nicht gemeint haben, denn wir haben das fragliche Dokument mit der zuständigen Behörde im Vatikan abgestimmt. Ob es klug von Bätzing war, sich nach den doch sehr eindeutigen Aussagen des Papstes auf eine Rückendeckung des Glaubensdikasteriums zu berufen? Dessen Leiter, Kardinal Victor Manuel Fernández, hat für "Fiducia supplicans" viel Gegenwind aus Teilen der Weltkirche bekommen, musste nach der Veröffentlichung zurückrudern und sprach von einem Segen, der nur wenige Sekunden dauern dürfe. Und: Fernández weiß noch nicht, ob der neue Papst ihn in seinem Amt als Präfekt des Dikasteriums bestätigt.

Der Scheck war nicht gedeckt

Jetzt zeigen COMMUNIO-Recherchen: Bätzings Scheck war nicht gedeckt. Fernández wurde über das deutsche Papier zwar informiert, allerdings verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, man erwarte "keine förmliche Gutheißung". Trotzdem schickte der Argentinier kritische Rückmeldungen nach Deutschland, woraufhin einige Passagen aus der Handreichung gestrichen wurden. In Rom heißt es nun: Das Glaubensdikasterium hat weder der ersten noch der überarbeiteten Fassung zugestimmt. Die Bedenken seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Schauen wir uns das genauer an.

Von einer Abstimmung des Papiers mit Rom ist in Deutschland schon länger die Rede. Laut einem Bericht des Portals katholisch.de war bereits bei einer Tagung des "Synodalen Ausschusses" am 9. und 10.5.2025 in Magdeburg darüber gesprochen worden. Der "Synodale Ausschuss" von Deutscher Bischofskonferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken soll die Arbeit des "Synodalen Wegs" fortsetzen und ein zukünftiges nationales Leitungsgremium für die katholische Kirche in Deutschland vorbereiten. Der Text sei "frühzeitig im Dikasterium für die Glaubenslehre angekündigt und vorgestellt", anschließend seien Rückmeldungen des Präfekten Kardinal Victor Manuel Fernández "in den Text eingearbeitet" worden, hieß es damals.

Darauf bezog sich wohl auch Bätzing, als er zum Auftakt der Fuldaer Vollversammlung von einer "Rücksprache" mit dem Dikasterium sprach. Doch inzwischen war das Interview mit Papst Leo XIV. in der Welt. Bätzings Äußerungen zum Auftakt sorgten darum international für Aufmerksamkeit. So kommentierte die italienische Tageszeitung "Il Messagero":

"Die deutschen Bischöfe machen in Bezug auf die Segnung homosexueller Paare weiter wie bisher. Und das, obwohl Leo XIV. den Vorstößen in Bezug auf Segenfeiern gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland widersprochen hat."

Zum Abschluss der Fuldaer Versammlung beklagte sich Bätzing vor der Presse über die verkürzte Darstellung seiner Äußerungen "gerade in Italien". Es sei "schlichtweg absurd" aus dem Papst-Interview den "Sachverhalt eines 'bischöflichen Ungehorsams'" konstruieren zu wollen. Noch einmal betonte er, die deutsche Handreichung sei "eine in Rücksprache mit dem römischen Dikasterium für die Glaubenslehre erstellte pastorale Konkretisierung von 'Fiducia supplicans' mit Blick auf die Situation in Deutschland." Die Kritik des Papstes richte sich gegen "die Veröffentlichung liturgischer Formulare für formelle Segensrituale". Genau das habe man aber nicht getan.

Rücksprache heißt nicht Rückendeckung

Die Frage eines Journalisten, wie genau die diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem Dikasterium denn gelaufen sei, wollte man jedoch nicht beantworten. DBK-Pressesprecher Matthias Kopp sagte: "Über unsere Kommunikation mit dem Glaubensdikasterium (…) geben wir öffentlich keine Auskunft."

Ein gewagter Schritt: Man beruft sich auf die Rückendeckung einer vatikanischen Instanz, lässt die Öffentlichkeit über die genauen Umstände im Unklaren. Was also ist wirklich geschehen?

Die Handreichung geht zurück auf einen Beschluss des Synodalen Weges von Deutscher Bischofskonferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) vom 10.3.2023. Damals – noch vor der Veröffentlichung von "Fiducia supplicans" – wurde im Handlungstext "Segensfeiern für Paare, die sich lieben" der Auftrag an DBK und ZdK festgehalten, eine Handreichung mit "Formularvorschlägen für Segensfeiern für verschiedene Paarsituationen" zu erarbeiten.

Als Vehikel für die Umsetzung derartiger Arbeitsaufträge wurde im Sommer 2023 die sogenannte "Gemeinsame Konferenz" identifiziert. Dabei handelt es sich um ein Beratungsgremium, das in den Siebzigerjahren durch die Würzburger Synode ins Leben gerufen wurde und in dem zehn Bischöfe und zehn Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) sitzen. Hier wurden sechs Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Aufgaben gebildet, die der Synodale Weg der Bischofskonferenz und dem ZdK zugewiesen hatte.

Eine dieser Arbeitsgruppen widmete sich der geplanten Handreichung. Der Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe ist Stephan Ackermann, der Bischof von Trier.

Am 24.10.2024 schickt Ackermann einen Brief an Kardinal Fernández – mit der Handreichung als Anlage, auf Deutsch und in italienischer Übersetzung.

Offiziell inoffiziell

Ackermanns Schreiben liegt COMMUNIO vor. Darin heißt es, nach vorherigen informellen Gesprächen wolle man Fernández nun "offiziell" den Text der Handreichung übersenden. Er, Ackermann, tue dies "auch ausdrücklich im Auftrag des Vorsitzenden unserer Bischofskonferenz, Msgr. Dr. Georg Bätzing". Man habe vor, so Ackermann, den von "einer Arbeitsgruppe" erstellten Text den Diözesanbischöfen zu präsentieren, die ihrerseits frei seien, ihn zur Benutzung in ihren Diözesen zu empfehlen. Auf diese Weise wolle man der Vorgabe von "Fiducia supplicans" Rechnung tragen, dass die Anwendung der dort formulierten Regeln den einzelnen Ortsbischöfen überlassen bleibt. Am Schluss des Briefes heißt es:

"Es ist nicht daran gedacht, einen förmlichen Beschluss des gesamten Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Text herbeizuführen. Auch erbitten wir keine förmliche Gutheißung dieses Textes durch das Dikasterium für die Glaubenslehre. Es ist uns aber daran gelegen, Sie in enger Kommunikation und Abstimmung mit Ihrem Dikasterium an den pastoralen Entwicklungen der Kirche in Deutschland teilnehmen zu lassen."

Etwa einen Monat später erhält Bischof Ackermann eine Antwort von Fernández. In seinem Schreiben vom 18.11.2024 (Protokoll-Nr. 731/2023 – 102543), das COMMUNIO vorliegt, moniert der Argentinier zwei Dinge:

Er betont, dass mit den Segnungen, von denen in "Fiducia supplicans" die Rede ist, "nichts legitimiert, sondern vielmehr das eigene Leben für Gott geöffnet werden" soll; auch werde "nicht der Anspruch erhoben, irgendwas zu sanktionieren". Vielmehr solle nur "Gottes Hilfe für ein besseres Leben" erbeten und der Heilige Geist angerufen werden, "damit die Werte des Evangeliums mit größerer Treue gelebt werden können".

Die Handreichung hingegen spreche von einer "Partnerschaft" sowie einer "offiziellen Regelung" für Paare, die sich außerhalb der Ehe lieben. "In diesem Sinne plädiert man de facto dafür, den Status solcher Paare zu legitimieren, im Gegensatz zu dem, was Fiducia supplicans festlegt", so der Präfekt.

Außerdem verweist Fernández darauf, dass "Fiducia supplicans" "keine Art von liturgischem Ritus oder sakramentenähnlichem Segen" zulasse. "Im Text der Handreichung wird dagegen – auch wenn von 'Spontaneität und Freiheit' (…) die Rede ist – ein bestimmtes Formular zum Ablauf vorgelegt, was im Widerspruch zu dem steht, was zuvor gesagt worden ist", so der Präfekt.

Diese Rückmeldungen seien "eingearbeitet" worden, hieß es später beim "Synodalen Ausschuss". Im Protokoll des Ständigen Rates vom Januar 2025 ist zu lesen, die Handreichung sei "nach der Rückmeldung von Kardinal Victor Fernández (…) durch die von der Gemeinsamen Konferenz eingesetzte Arbeitsgruppe noch einmal weiterentwickelt worden". Am 4.4.2025 wird das Papier schließlich in der Gemeinsamen Konferenz verabschiedet. Bätzing erwähnt laut Protokoll (liegt COMMUNIO vor) noch einmal, "dass das Glaubensdikasterium zur Handreichung Stellung genommen habe und Änderungen eingearbeitet wurden". Das Protokoll dokumentiert den Beschluss: "Die Gemeinsame Konferenz gibt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Handreichung an die Diözesanbischöfe und empfiehlt deren Bekanntmachung, Umsetzung und breite Verwendung." Am 23.4. wurde die Handreichung schließlich durch eine Pressemitteilung des Sekretariats der deutschen Bischofskonferenz und des ZdK als "Empfehlungen an die Diözesanbischöfe für die Praxis" veröffentlicht.

Was genau wurde geändert?

Welche Änderungen wurden infolge des Schreibens von Kardinal Fernández aber genau vorgenommen? Das zeigt ein Vergleich der beiden Textfassungen, die COMMUNIO vorliegen.

Auf den Einwand von Fernández, es dürfe nichts "legitimiert" und "sanktioniert" werden, ging man ein, indem zwei Wörter ausgetauscht wurden. Aus dem Satz …

"Bislang gab es keine offizielle Regelung dafür, wie Seelsorger*innen diesem Anliegen in guter Weise gerecht werden können."

… wurde:

"Bislang gab es keine allgemeine Handreichung dafür, wie Seelsorger*innen diesem Anliegen in guter Weise gerecht werden können."

Als Reaktion auf den zweiten Einwand, dass nämlich der Segen nicht die Form eines "liturgischen Ritus" haben dürfe, strich man den letzten von 15 Punkten der "Hinweise für die Praxis", die das Dokument nannte. Dort hatte es geheißen:

"Aus liturgietheologischer Sicht sollte die Segnung folgende Elemente enthalten:
Eröffnung
Begrüßung des Paares
Bitte des Paares um den Segen für seinen gemeinsamen Weg
(ggf. Zusage derer, die die Segnung mittragen, dass sie das Paar auf seinem Weg unterstützen wollen)
Wort Gottes
Segensgebet
Fürbitten für das Paar, ggf. seine Familie, Freund*innen usw.
Vater unser
Abschluss: Schlussgebet oder Gebet der Liebenden; Dankesworte"

Auch wenn dieser Ablauf gestrichen wurde, ist in in der Handreichung weiterhin von "Akklamation, Gebet und Gesang" die Rede, von "Worten aus der Heiligen Schrift" und ihrer Auslegung, sowie von einem "Segensgebet" mit "Lobpreis", "Danksagung" und "Segensbitte".

Rom: Es gab keine Zustimmung

Geht man in Deutschland davon aus, dass Fernández mit der Handreichung, so wie sie jetzt veröffentlicht wurde, einverstanden ist? Diese Frage will die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz nicht beantworten. Zu dem Thema sei im Rahmen der Herbstvollversammlung "alles gesagt" worden, heißt es.

Eine Quelle aus dem Umfeld des Dikasteriums für die Glaubenslehre betont jedoch gegenüber COMMUNIO, dass das Dikasterium "keiner der beiden Fassungen der Handreichung zugestimmt" habe. In dem Brief an Bischof Ackermann habe Fernández darauf hingewiesen, dass das Dokument "nicht mit den Bestimmungen von Fiducia supplicans übereinstimmt, wie der Heilige Vater kürzlich in einem Interview bekräftigt hat." Bätzings Aussage, dass alles "in Absprache" mit dem Glaubensdikasterium geschehen sei, habe "nur formale Bedeutung, da die Antwort des Dikasteriums offenbar nicht berücksichtigt wurde".

Eigentümliche Abläufe

Was man in Rom wohl von dem neuartigen Verfahren hält, derartige Dokumente als "Empfehlungen" an die Bischöfe durch die Gemeinsame Konferenz von DBK und ZdK beschließen zu lassen? Die Frage, ob Fernández über dieses Vorgehen im Bilde war, bleibt vonseiten der Bischofskonferenz ebenfalls unbeantwortet.

Ganz so spontan-formlos, wie Ackermann das Prozedere gegenüber Fernández darstellt, ist die Sache ja nicht gelaufen. In dem Brief ist nur allgemein von einer "Arbeitsgruppe" die Rede, deren Text den Ortsbischöfen "präsentiert" werden sollen. Wenn Ackermann gegenüber Fernández versichert, es werde keinen "förmlichen Beschluss" des Ständigen Rates der Bischofskonferenz, in dem alle deutschen Ortsbischöfe sitzen, geben, dann stimmt das zwar. Doch laut einem Protokoll, das COMMUNIO vorliegt, nahm der Ständige Rat bei seiner Sitzung am 27. und 28.1.2025 die Handreichung "zur Kenntnis"– und beauftragte "die Vertreter der Bischofskonferenz, in der Gemeinsamen Konferenz für die Annahme des Papiers zu werben". Auf diese Weise gaben die Bischöfe dem Segenspapier ihren Segen, ohne jedoch selbst darüber einen Beschluss zu fassen. Inzwischen in der Text auch in mehreren Amtsblättern deutscher Bistümer veröffentlicht worden.

Römische Gesprächspartner verweisen darauf, dass die Handreichung offensichtlich keinen normativen Charakter besitzt. Und sie betonen, dass Vertreter der Dikasterien weiterhin mit den deutschen Bischöfen im Gespräch seien – auch über eine mögliche zukünftige "Struktur" in der katholischen Kirche in Deutschland. Diese werde aber in jedem Fall eine recognitio des Heiligen Stuhls brauchen, also eine offizielle Genehmigung durch Rom.

Ob die Art, wie in der Angelegenheit kommuniziert wurde, wohl dem weiteren vertrauensvollen Verlauf der Gespräche mit den römischen Verantwortlichen dienlich war? 

Ergänzung vom 8.10.2025, 22:00: Am Mittwochabend bestätigte Kardinal Fernández die Recherche von COMMUNIO gegenüber dem US-amerikanischen Portal "The Pillar". Das Glaubensdikasterium habe "nichts gebilligt", so Fernández. In seinem Brief an Ackermann habe er daran erinnert, dass Fiducia supplicans "jede Form der Ritualisierung ausschließe".

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