Geld ist MachtDie neue "Synodalkonferenz" und die Finanzen

Die Satzung für das neue Gremium will katholischen Laienvertretern "entscheidungserhebliche" Mitsprache bei den Kirchenfinanzen eröffnen. Ob das gelingt, ist offen. Eine Analyse.

Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), und Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), bei der Sitzung des Synodalen Ausschusses am 21. November 2025 in Fulda.
Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), und Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), bei der Sitzung des Synodalen Ausschusses am 21. November 2025 in Fulda.© Bert Bostelmann/KNA

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) versteht es als seine Aufgabe, "Kirche, Gesellschaft und Politik aktiv mitzugestalten". In den letzten Jahren hat sich die Organisation vor allem auf ihren innerkirchlichen Gestaltungsanspruch konzentriert. Besonders im Rahmen des Beratungsprozesses "Synodaler Weg" verfolgte das ZdK das Ziel, dauerhaft in kirchliche Entscheidungsstrukturen eingebunden zu werden. Macht bedeutet, gut marxistisch gesprochen, die Kontrolle über Ressourcen. Und so überrascht es kaum, dass am Ende des Synodalen Weges der Versuch steht, eine Struktur zu schaffen, über die Einfluss auf die Verteilung finanzieller Mittel genommen werden kann.

Am Samstag verabschiedete in Fulda der vom Synodalen Weg eingesetzte "Synodale Ausschuss" die Satzung für eine neue "Synodalkonferenz". Diese Satzung muss nun noch von der Vollversammlung des ZdK sowie der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) angenommen und anschließend dem Vatikan zur Anerkennung (recognitio) vorgelegt werden. Die Bischöfe hatten Rom zugesichert, kein nationales Kirchengremium ohne päpstliche Zustimmung einzurichten.

Der Text schlägt Pflöcke ein, lässt andererseits aber bewusst Spielräume für weitere Machtzuwächse von Laienvertretern.

Trotz ihres formalen Charakters ist die Satzung erkennbar als Zwischenschritt angelegt. Der Text schlägt Pflöcke ein, lässt andererseits aber bewusst Spielräume für weitere Machtzuwächse von Laienvertretern. Zahlreiche Punkte sollen erst in einer Geschäftsordnung geregelt werden, die die deutschen Akteure vermutlich nicht in Rom vorlegen werden. Das sollten römische Stellen im Blick behalten, wenn sie das deutsche Regelwerk prüfen, das Begriffe enthält, die sich kaum ins Italienische übertragen lassen – etwa den schönen Ausdruck "entscheidungserheblich".

Was genau bedeutet das?

Natürlich, es geht nicht nur um Geld.

Die Synodalkonferenz soll sich zu "wesentlichen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche" äußern, sie soll "das Handeln der Kirche in Deutschland im Dienst der Evangelisierung" fördern und "Maßnahmen zur Sendung der Gemeinschaft der Gläubigen" vorschlagen. Außerdem heißt es in der Satzung: "Sie berät und fasst Beschlüsse im Sinne 'synodaler Entscheidungsprozesse' zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung".

Was damit gemeint ist, könnte noch zum Gegenstand der Diskussion mit den römischen Stellen werden, die in der Vergangenheit gern den Unterschied von (synodaler) Beratung und (bischöflicher bzw. päpstlicher) Entscheidung betont hatten. Diesbezügliche Bedenken soll wohl eine Klausel in Artikel 1 der Satzung zerstreuen: Die Synodalkonferenz, heißt es dort, "achtet die verfassungsgemäße Ordnung der Kirche und wahrt die Rechte der Diözesanbischöfe und der Deutschen Bischofskonferenz sowie der diözesanen Verfahren und Gremien."

Die Frage ist jedoch, inwiefern dieses Prinzip auch in den prozeduralen Details beachtet wird. Was etwa bedeutet es genau, wenn es in der Satzung heißt, die Synodalkonferenz schlage "fachlich geeignete Personen vor, die in den Bischöflichen Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz (…) entscheidungserheblich mitwirken"? Gemäß dem bisher geltenden Statut der Bischofskonferenz "entscheiden" derzeit in den Kommissionen nur die bischöflichen Mitglieder, nicht aber die von der Kommission gewählten Berater.

Einstieg in strukturelle Veränderungen

Aber das nur am Rande. Hier soll es um die Kontrolle der materiellen Ressourcen gehen.

Die Synodalkonferenz soll laut Satzung "Beschlüsse über Schwerpunktsetzungen insbesondere in strategischen Planungsprozessen und im Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD)" fassen und deren Umsetzung überprüfen. Zudem soll sie über finanzielle Angelegenheiten beraten, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden. Ein eigener Finanzausschuss soll diese Beratungen vorbereiten.

Das bedeutet zwar noch nicht, dass das neue Gremium selbst über den Haushalt entscheidet, eröffnet aber einen potenziellen Einstieg in strukturelle Veränderungen.

Die Entscheidung über den Haushalt liegt gemäß der Satzung des VDD allein bei der VDD-Vollversammlung, also bei den 27 Diözesanbischöfen. Und hier gilt das Einstimmigkeitsprinzip.

Ob ein solcher Systemwechsel gelingt, ist offen. Der VDD fungiert als Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz; über ihn werden die gemeinsamen Aktivitäten der 27 Diözesen finanziert. Die Entscheidung über den Haushalt liegt gemäß der Satzung des VDD allein bei der VDD-Vollversammlung, also bei den 27 Diözesanbischöfen. Und hier gilt das Einstimmigkeitsprinzip: Der Haushalt muss ohne Gegenstimme verabschiedet werden.

Dieses Prinzip hat praktische Folgen. So konnte der "Synodale Ausschuss" nicht aus dem gemeinsamen Haushalt finanziert werden, weil vier Bischöfe – aus Köln, Eichstätt, Passau und Regensburg – sich nicht an dem Projekt beteiligen wollten. Um das Veto zu umgehen, gründeten die übrigen Bistümer einen eigenen Trägerverein.

Wie genau sollen also die "Beratungen" der neuen Synodalkonferenz durch den VDD aufgenommen werden? Wie soll, ganz konkret, die Vollversammlung des VDD dazu bewegt werden, einen Haushalt zu verabschieden, der die "Schwerpunktsetzungen" der Synodalkonferenz widerspiegelt?

Einen Fuß in die Tür bekommen

Der VDD besitzt bereits ein Gremium, das entsprechende Beratungen durchführt: den erst 2019 eingeführten "Verbandsrat". Dort sitzen sieben Bischöfe, sechs Generalvikare, drei Finanzdirektoren und zwei vom ZdK vorgeschlagene Mitglieder. Dieses Gremium hat begrenzte operative Entscheidungskompetenzen, "berät" ansonsten über den Haushaltsentwurf und über "strategische Themen", gibt "Anregungen" und macht Vorschläge.

Die Satzung der Synodalkonferenz zielt darauf ab, hier einen Fuß in die Tür zu bekommen.

Das Regelwerk sieht vor, dass der Finanzausschuss "eng mit dem Verbandsrat (…) in geeigneten Verfahren sowie durch eine enge personelle Verflechtung" zusammenarbeiten soll. Außerdem soll die Synodalkonferenz sicherstellen, "dass weitere Gläubige so bald als möglich in entscheidungserheblicher Weise und dauerhaft an den Entscheidungen des VDD in Haushaltsfragen mitwirken". Die konkreten Regeln hierzu sollen in einer "Finanzordnung" festgelegt werden, die "in Zusammenarbeit" mit dem VDD erstellt wird.

Woran das Vorhaben scheitern könnte

In einer gemeinsam mit der Satzung verabschiedeten "Begleitenden Erklärung" heißt es außerdem:

"Der Synodale Ausschuss möchte erreichen, dass durch eine Reform von Strukturen und Verfahren des VDD das Grundprinzip der Synodalität auch hier Umsetzung erfährt. Deswegen empfiehlt der Synodale Ausschuss der Synodalkonferenz, zeitnah der Deutschen Bischofskonferenz Kriterien einer veränderten Struktur zu unterbreiten."

Die ehemalige Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), Maria Flachsbarth, hatte in Fulda vorgeschlagen, in die Satzung den Satz einzufügen: "Zukünftig soll der Finanzausschuss die Kompetenzen des Verbandsrats des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) in Haushaltsfragen wahrnehmen." Das scheiterte am Einspruch der Bischöfe. Eine solche Regelung wäre auch gar nicht möglich gewesen, denn sie hätte der Satzung des VDD widersprochen.

Die sieht nämlich vor, dass jede Änderung dieser Satzung – und damit jede Änderung der Arbeitsweise des Verbandes – in der VDD-Vollversammlung, also von den 27 Diözesanbischöfen, einstimmig beschlossen werden muss.

Und genau daran könnte das Vorhaben scheitern, zukünftig Laienfunktionäre "entscheidungserheblich" in die Verabschiedung des Haushaltes einzubeziehen. Es reicht ein Bischof, der das nicht möchte – uns alles bleibt beim Alten.

Angesichts weiterer schmerzhafter finanzieller Einschnitte könnte es für die Bischöfe entlastend sein, zukünftig auf die Entscheidungen über Haushaltsschwerpunkte durch die Synodalkonferenz verweisen zu können.

Gleichzeitig könnten viele Bischöfe durchaus ein Interesse daran haben, "weitere Gläubige" in Haushaltsentscheidungen einzubinden. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen stehen erhebliche finanzielle Einschnitte bevor. Einer ganzen Reihe von Zuwendungsempfängern sind zuletzt schon die Mittel zusammengestrichen worden: die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle Mönchengladbach stellte Ende 2024 ihre Arbeit ein. Die Kommission für Zeitgeschichte bekommt kein Geld mehr; ebenso der Allgemeine Cäcilienverband, die Katholische Elternschaft und die Berliner Guardini-Stiftung.

Angesichts weiterer schmerzhafter finanzieller Einschnitte könnte es für die Bischöfe entlastend sein, zukünftig auf die Entscheidungen über Haushaltsschwerpunkte durch die Synodalkonferenz verweisen zu können. Zugleich sollte man die Proportionen im Blick behalten: Der VDD-Haushalt lag zuletzt bei 129 Millionen Euro, während die gesamten Kirchensteuereinnahmen der deutschen Bistümer 2024 bei 6,62 Milliarden Euro lagen. Über den größten Teil der Mittel wird weiterhin in den einzelnen Diözesen entschieden.

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