Stolgebühren

Gebühr, die für bestimmte geistliche Amtshandlungen, zu denen die Stola angelegt wird (Taufe, Trauung, Begräbnis), erhoben werden darf. Die Höhe legt der Bischof fest. Früher wichtiger Beitrag zum Lebensunterhalt der Priester, heute weitgehend abgeschafft.

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