Regionalkalender

Als „Regionalkalender“ wird der liturgische Kalender für ein bestimmtes Land, ein Sprachgebiet oder eine größere Region bezeichnet. Er ergänzt den allgemeinen römischen Generalkalender um (Hoch-)Feste und Gedenktage von Heiligen, die für das betreffende Gebiet von besonderer Bedeutung sind (die sog. Eigenfeiern). Der Regionalkalender macht auf diese Weise liturgisch erfahrbar, dass Kirche immer zugleich universal und ortskirchlich verwurzelt ist.

Die Möglichkeit, einen Regionalkalender zu erstellen, entspricht unmittelbar einem Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils. In der Liturgiekonstitution wird angeregt, dass nicht alle Heiligenfeste überall gleichermaßen gefeiert werden müssen, sondern zahlreiche Feiern den Teilkirchen, Nationen oder Ordensgemeinschaften überlassen bleiben können (vgl. SC 111). Dadurch soll der liturgische Kalender übersichtlicher bleiben und zugleich Raum für regional bedeutsame Heilige schaffen

In Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in den (Erz-)Diözesen Luxemburg, Bozen-Brixen und Lüttich gilt der „Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet“. Er berücksichtigt vor allem Heilige und Selige, die in den deutschsprachigen Ländern besonders verehrt werden (z. B. 27. April: Petrus Canisius; 5. Juni: Bonifatius; 13. Juli: Heinrich II; 17. September: Hildegard von Bingen; 19. November: Elisabeth von Thüringen). Darüber hinaus besitzen die einzelnen (Erz-)Bistümer und Ordensgemeinschaften eigene Diözesan- bzw. Ordenskalender, die den Regionalkalender ergänzen.

Manuel Uder, Trier

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