Regionalkalender

Gemäß der Liturgiekonstitution (vgl. SC 111: "Eine beträchtliche Anzahl von ihnen (den Festen der Heiligen) möge der Feier in den einzelnen Teilkirchen, Nationen oder Ordensgemeinschaften überlassen bleiben …") können Regionen in Abstimmung mit Rom in den allgemeinen römischen Kalender (Generalkalender) Eigenfeiern einfügen. So gilt für die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz und die Diözesen Luxemburg, Bozen-Brixen und Lüttich der "Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet". Darüber hinaus können die Diözesen - mit Zustimmung des Vatikans - eigene Diözesankalender bilden.

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