Leseordnung

Die Schriftlesungen in den Eucharistiefeiern am Sonntag und an den Werktagen sowie die des Stundengebetes werden in Leseordnungen festgelegt. Die Leseordnung für die Sonntage und Hochfeste sieht die erste Lesung aus dem Alten Testament, die zweite aus den neutestamentlichen Briefen und eine Evangelienperikope (Perikope = Leseabschnitt aus der Heiligen Schrift) vor. Es sind also für jeden Sonn- und Festtag drei Lesungen vorgesehen. Aus schwerwiegenden pastoralen Gründen kann entweder die alttestamentliche oder die Brieflesung entfallen. Das Grundprinzip der Leseordnung ist jedoch, einen möglichst großen Teil der Bibel regelmäßig zu lesen und so den Gottesdienstteilnehmern vertraut zu machen.

Die Lesungen der Sonntage im Jahreskreis kehren im dreijährigen Rhythmus wieder. So werden im Lesejahr A Perikopen aus dem Matthäusevangelium gelesen, im Lesejahr B aus dem Markus- und dem Johannesevangelium und im Lesejahr C aus dem Lukasevangelium. Die Lesungen werden in Auswahl in der Reihenfolge übernommen, in der sie in der Bibel stehen (lectio continua - fortlaufende Lesung [in Auswahl]). Gleiches gilt für die Lesungen aus den neutestamentlichen Briefen. Dagegen werden die Lesungen aus dem Alten Testament thematisch passend zum Evangelium gewählt.

An den Sonntagen des Weihnachts- und des Osterfestkreises werden thematisch passende Evangelienperikopen ausgewählt, so in der Adventszeit u. a. Lesungen über Johannes den Täufer als den Vorboten Jesu Christi. An Werktagen wird vor dem Evangelium eine Lesung gelesen. Während die Lesungen aus dem Evangelium sich jedes Jahr wiederholen, gilt für die erste Lesung ein zweijähriger Rhythmus. In beiden Lesungen werden die biblischen Bücher oder Briefe fortlaufend in Auswahl gelesen. Für Heiligenfeste gibt es eigene Lesungen, die passend zum Leben des Heiligen ausgewählt sind.

Die Lesungen von Laudes und Vesper im Stundenbuch wiederholen sich in Angleichung an den Vierwochenpsalter im vierwöchigen Rhythmus, Heiligen- und Festtage ausgenommen.

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