Gesangbuch

Gesangbücher haben ihren Ursprung in den Kirchen der Reformation. Diese feierten ihre Liturgie in der Muttersprache und pflegten in besonderem Maße den Gesang. Von den Büchern mit lateinischen Gesängen für Kleriker abgesehen, entstanden erste katholische Gesangbücher im 16. Jahrhundert zunächst als private Liedersammlungen. Später kamen auch offiziell angeordnete Liederbücher hinzu. Zur Zeit der Aufklärung entstanden die Diözesangesangbücher, mit denen das jeweilige Bistum die Teilnahme am Gottesdienst in seinem Gebiet regelte.

Durch die starke Migration innerhalb des deutschen Sprachraumes seit dem Ersten Weltkrieg wurden überdiözesane Fassungen von 23 Liedern angestrebt. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die sogenannten „E-Lieder“ (Einheitslieder), nun 74 an der Zahl, eingeführt. Einheitliche Gebete und Litaneien folgten 1949.

Das erste einheitliche Gesangbuch im deutschen Sprachraum folgte 1975 mit dem „Gotteslob“ (GL), das die Diözesangesangbücher in Deutschland und Österreich ersetzte. Eine Neufassung mit gleichem Namen erschien im Jahr 2013. Beide Fassungen besitzen einen Stammteil, der in allen deutschen und österreichischen Diözesen gleich ist, sowie einen Eigenteil, der das jeweilige diözesane (in Österreich: das landesweite) Eigengut der Gebete, Lieder und auch Melodien bewahrt.

Die deutschsprachige Schweiz besitzt bereits seit 1966 ein eigenes Einheitsgesangbuch, zunächst unter dem Titel „Kirchengesangbuch: Katholisches Gesang- und Gebetbuch der Schweiz“ (KGB). Die Neuausgabe seit 1998 heißt „Katholisches Gesangbuch: Gesang- und Gebetbuch der deutschsprachigen Schweiz“ (KG).

Christoph Neuert, Trier

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