Als Dom bezeichnet man heute gewöhnlich die Hauptkirche eines Bistums, genauer die Kathedralkirche, in der sich die Kathedra, der Bischofssitz, befindet. Der Dom ist damit das liturgische und geistliche Zentrum einer Diözese. Hier feiert der Bischof die wichtigsten Gottesdienste des Kirchenjahres, besonders Weihen und Pontifikalliturgien. Der Begriff wird allerdings nicht immer streng in diesem Sinne verwendet; auch bedeutende Kirchen ohne Bischofssitz tragen traditionell den Titel „Dom“.
Das Wort „Dom“ stammt ursprünglich vom lateinischen domus („Haus“) ab und meinte das „Haus Gottes“ oder das „Haus des Bischofs“ (domus ecclesiae, domus episcopalis). Über das französische dôme gelangte der Begriff im 16. Jahrhundert in die deutsche Sprache. Zeitweise wurde er auch für monumentale oder kuppelüberwölbte Kirchen verwendet. Liturgisch und kirchenrechtlich entscheidend bleibt jedoch die Funktion als Kirche des Bischofs und Ort seiner Kathedra.
Manuel Uder, Trier