Die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland stellt sich selbst unter den Anspruch, Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu befördern. In der öffentlichen Diskussion wird die faktische Einlösung dieses Anspruchs nicht selten in Frage gestellt. Die sachgerechte Beurteilung von Sozialpolitik und ihres Integrationspotenzials erfordert einen erweiterten Blick, welcher nicht nur finanzielle Transfers berücksichtigt, sondern auch soziale Dienstleistungen und die gesamtgesellschaftliche Bereitschaft, Sozialpolitik demokratisch mitzutragen. Die Erwerbsarbeit gilt nach wie vor als ein entscheidender strategischer Bruchpunkt zwischen Integration und Ausgrenzung. Daher kann dieser Bereich als Anknüpfungspunkt einer sozialethischen Begutachtung der neueren Sozialgesetzgebung dienen.
Amosinternational, Heft 2/2008, 10