Liturgiesprache

Als „Liturgiesprache“ bezeichnet man die Sprache, in der Gottesdienste gefeiert werden. Heute sind Gottesdienste in der jeweiligen Landes- oder Volkssprache selbstverständlich. Historisch gesehen war dies jedoch keineswegs immer der Fall. In der frühen Kirche – auch in Rom – dominierte zunächst das weit verbreitete Griechische („Koine“), das auch die Sprache des Neuen Testaments ist. Ab dem 3. Jahrhundert setzte sich im Westen zunehmend Latein durch, während die Ostkirchen überwiegend beim Griechischen blieben. Bis heute erinnert etwa das „Kyrie eleison“ an diese frühen sprachlichen Wurzeln. Daneben etablierten sich weitere Liturgiesprachen wie Syrisch, Armenisch, Koptisch, Äthiopisch oder später Kirchenslawisch.

In der westlichen Kirche wurde Latein über viele Jahrhunderte zur bestimmenden Liturgiesprache. Auch nachdem es keine gesprochene Alltagssprache mehr war, blieb es als gemeinsame Sprache der Kirche erhalten und wurde von den missionierten Völkern Europas übernommen. Nach dem Konzil von Trient (1545–1563) verstärkte sich der Eindruck, die Liturgie müsse grundsätzlich lateinisch gefeiert werden, obwohl das Konzil selbst kein ausdrückliches Verbot der Volkssprachen erlassen hatte. So wurden Messe und Stundengebet in der römisch-katholischen Kirche bis ins 20. Jahrhundert fast ausschließlich lateinisch gefeiert. Viele Sakramentenfeiern (z. B. die Taufe) wiesen dagegen auch volkssprachliche Elemente auf.

Das Zweite Vatikanische Konzil brachte eine grundlegende Neuakzentuierung. Zwar hielt die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium am Latein als Sprache des Römischen Ritus fest (vgl. SC 36), zugleich ermöglichte sie jedoch den weitreichenden Gebrauch der Volkssprachen. Ziel dieser Entwicklung war vor allem die „tätige Teilnahme“ (actuosa participatio) aller Gläubigen an der Liturgie. Die Verwendung der jeweiligen Muttersprache sollte das Verständnis der Texte, die Mitfeier der Gemeinde und die bewusste Teilnahme am Gottesdienst fördern.

Mit dem Motu proprio Magnum principium (2017) hat Papst Franziskus die Verantwortung der nationalen Bischofskonferenzen für die Übersetzung liturgischer Texte gestärkt. Dabei sollen die Übersetzungen Sprache, Kultur und Verständlichkeit der jeweiligen Ortskirchen angemessen berücksichtigen.

Manuel Uder, Trier

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