Das Zweite Vatikanische Konzil betont in seiner Liturgiekonstitution, dass nicht alle Heiligen in der ganzen Kirche gefeiert werden sollen. Vielmehr bleiben viele Gedenktage „den einzelnen Teilkirchen, Nationen oder Ordensgemeinschaften überlassen“ (vgl. SC 111). Deshalb erstellt jede Diözese ihren eigenen liturgischen Kalender, der den Römischen Generalkalender und den jeweiligen Regionalkalender ergänzt.
Der Diözesankalender umfasst in der Regel Feste und Gedenktage, die für eine bestimmte Diözese von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise die Patrone des Bistums, der Weihetag der Kathedrale oder Heilige und Selige mit engem Bezug zur jeweiligen Ortskirche. Auf diese Weise verbindet der Diözesankalender die Liturgie der Weltkirche mit der lokalen Kirchengeschichte und Spiritualität.
Auch Ordensgemeinschaften besitzen einen Eigenkalender, in dem etwa ihre Ordensgründer, Heiligen und Seligen sowie besondere Gedenktage des Ordens verzeichnet sind. Hier spricht man nicht von „Diözesankalender“, sondern von „Ordenskalender“.
Manuel Uder, Trier