Sacrosanctum Concilium (SC), benannt nach den Anfangsworten ihres lateinischen Textes, ist die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965). Sie wurde am 4. Dezember 1963 als erstes Konzilsdokument mit überwältigender Mehrheit verabschiedet und von Papst Paul VI. promulgiert. Die Konstitution umfasst 130 Artikel und verfolgt das Ziel einer umfassenden Erneuerung der Liturgie. Leitprinzip ist die aktive und bewusste Teilnahme aller Gläubigen (participatio actuosa, SC 14). Reformiert werden sollten nicht nur die Eucharistiefeier, sondern auch die übrigen Sakramente, das Stundengebet (SC 83–101), der liturgische Kalender (SC 102–111), die Kirchenmusik (SC 112–121) und die sakrale Kunst (SC 122–130).
Theologisch versteht SC die Liturgie als irdische Vorwegnahme der himmlischen Feier (SC 8) und als Vergegenwärtigung des Pascha-Mysteriums Christi (SC 6–7). Die Bedeutung der Heiligen Schrift wird hervorgehoben, die den Gläubigen reich erschlossen werden soll (SC 24, 35), und die Homilie wird als integraler Bestandteil der Feier betont (SC 52). Zugleich anerkennt die Konstitution die Vielfalt der liturgischen Riten und fordert deren Bewahrung sowie eine behutsame Erneuerung im Geist der Überlieferung (SC 4). Weitere Schwerpunkte sind die stärkere Beteiligung der Gemeinde an Gebeten und Gesängen (SC 30), die Ermöglichung der Volkssprache in der Liturgie (SC 36) und die Erneuerung des Katechumenats für Erwachsene (SC 64).
Zur Umsetzung setzte Papst Paul VI. eine eigene Kommission ein, die die Liturgiereform vorbereitete. Deren Arbeit führte zu tiefgreifenden Veränderungen: die stärkere Verwendung der Volkssprachen anstelle des Lateins (SC 36), die Einführung einer neuen Leseordnung (SC 51), die Ausweitung der liturgischen Dienste für Laien (SC 29) und die Betonung der aktiven Mitfeier der Gemeinde. Sacrosanctum Concilium gilt bis heute als Grundgesetz der Liturgiereform und prägt nachhaltig das liturgische Leben der Kirche.