Eine vatikanische Arbeitsgruppe arbeitet an einer Typisierung geistlichen Missbrauchs als ein kirchenrechtlicher Straftatbestand. Mehrdeutige Begriffe sollen vermieden werden. Die entscheidende Frage bleibt indes, wie sich ein solch subtiles Phänomen definieren, rechtlich erfassen und ahnden lässt.
Von
Katharina A. Fuchs