Seit das Bundesverfassungsgericht vor sechs Jahren das Verbot der Selbsttötung für nichtig erklärt hat, soll die Suizidassistenz präziser geregelt werden. Bislang ist wenig passiert. Das fordert Politik und Kirchen gleichermaßen heraus. Begriffe wie Selbstbestimmung und Beistandspflicht sind leichter geschrieben als definiert. Von Andreas Lob-Hüdepohl