Zu den jüngsten Veränderungsprozessen im kirchlichen ArbeitsrechtNoch nicht gut genug

Die katholischen Bischöfen haben eine neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes beschlossen. Ein bemerkenswerter Schritt, der noch nicht weit genug geht. Der evangelischen Kirche fehlt noch der Mut für eine Neuausrichtung ihres Arbeitsrechts.

Broschüre Kirchliches Arbeitsrecht
© Strosche
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