Das neue kirchliche Arbeitsrecht: Ein Schnellschuss Ende November haben mehr als Zweidrittel der deutschen Bischöfe für die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts gestimmt. Die Reaktionen sind vielfach positiv. Doch die Highspeed-Gesetzgebung wirft auch Fragen auf: So ist ungeklärt, welche Anforderungen zukünftig für Religionslehrkräfte gelten. Von Sarah Röser © Strosche Herder Korrespondenz 1/2023 S. 25-28, Essays, Lesedauer: ca. 11 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 120,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 9,10 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 107,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Sarah Röser Sarah Röser, M.A., geboren 1992, studierte Katholische Theologie, Politik und Caritaswissenschaft in Frankfurt und Freiburg. Aktuell betreut sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kirchenrecht der Universität Tübingen ein Projekt zum Partikularrecht in Rottenburg-Stuttgart. An der Universität Freiburg verfasst sie eine Dissertation zum kirchlichen Arbeitsrecht. Auch interessant Plus Heft 2/2026 S. 39-40 Fritz Lobingers Beitrag zu einer synodalen Kirche: Partizipation statt Passivität Von Gregor von Fürstenberg, Michael Wüstenberg Plus Heft 2/2026 S. 11-12 Die Mehr-Konferenz in Augsburg: Standortsuche Von Helmut Zander Plus Heft 2/2026 S. 8 Weihbischof in Mainz: Joshy George Pottackal: Mann aus der Praxis Von Dana Kim Hansen-Strosche
Sarah Röser Sarah Röser, M.A., geboren 1992, studierte Katholische Theologie, Politik und Caritaswissenschaft in Frankfurt und Freiburg. Aktuell betreut sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kirchenrecht der Universität Tübingen ein Projekt zum Partikularrecht in Rottenburg-Stuttgart. An der Universität Freiburg verfasst sie eine Dissertation zum kirchlichen Arbeitsrecht.
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