Die Debatte über den § 219a StGB: Der Staat ist gefragt Frauen haben ein Recht auf Informationen über Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Die Bundesländer sollten gewährleisten, dass sie sachliche Auskunft erhalten. Von Martin Dutzmann © pixabay Herder Korrespondenz 6/2018 S. 25-27, Essays, Lesedauer: ca. 8 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Martin Dutzmann Martin Dutzmann wurde 1956 geboren und hat evangelische Theologie in Marburg,Straßburg und Bonn studiert. Von 2005 bis 2013 war er Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche und von 2008 bis 2014 Militärbischof im Nebenamt. Seit 2013 ist Prälat Dutzmann Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Auch interessant Gratis Heft 9/2025 S. 30 Arbeitsgericht weist Klage von Chefarzt ab: Christliche Klinik darf Abtreibungen verbieten Von Hilde Naurath Plus Heft 8/2025 S. 1 Gescheiterte Wahl neuer Bundesverfassungsrichter: Schaden genommen Von Stefan Orth Plus Heft 4/2025 S. 31-34 Der Paragraf 218 bleibt umstritten: Für eine Brandmauer des Lebensschutzes Von Gregor Thüsing
Martin Dutzmann Martin Dutzmann wurde 1956 geboren und hat evangelische Theologie in Marburg,Straßburg und Bonn studiert. Von 2005 bis 2013 war er Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche und von 2008 bis 2014 Militärbischof im Nebenamt. Seit 2013 ist Prälat Dutzmann Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
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