Eine Zwischenbilanz zu den Entwicklungen im Religionsrecht: Der Islam im deutschen Recht In Deutschland herrscht gegenüber der Religion das Prinzip der positiven Neutralität. Die Öffnung für Neuankömmlinge wie den Islam ist eine Überlebensbedingung des religionsrechtlichen Systems. Sonst ist seine dauerhafte Legitimität in Frage gestellt. Von Janbernd Oebbecke Herder Korrespondenz S2/2009 S. 16-20, Essays, Lesedauer: ca. 12 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 120,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 9,10 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 107,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Janbernd Oebbecke Janbernd Oebbecke (geb. 1950) ist seit 1996 Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Rechtsfragen des Islam in Deutschland. Auch interessant Gratis Heft 1/2026 S. 49-50 Richtungsstreit in der Islamismusprävention: Der Wendepunkt Von Canan Korucu, Götz Nordbruch Plus Sie sind dann mal weg: Von Pilgern und Wallfahrern S. 4-5 Pilgern und Wallfahren im deutschen Sprachraum: Kreuz und quer Von Tobias Kläden Plus Sie sind dann mal weg: Von Pilgern und Wallfahrern S. 27-29 Pilgern im Islam: Aufbrechen Von Ahmad Milad Karimi
Janbernd Oebbecke Janbernd Oebbecke (geb. 1950) ist seit 1996 Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Rechtsfragen des Islam in Deutschland.
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