SchweizWenn der Arzt zur Selbsttötung hilft

Die schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften hat ihre Richtlinie zum Umgang mit Sterben und Tod verändert. Nach der neuen Regelung heißt es, dass Ärzte selber entscheiden dürfen, ob sie Menschen, die sich selber töten möchten, Suizidbeihilfe leisten. Die vorherige Fassung betonte dagegen, dass Suizidbeihilfe nicht Teil der ärztlichen Tätigkeit ist.

Die neue Formulierung, welche die bisherige klare Aussage aufweicht, ist von den katholischen Bischöfen der Schweiz kritisiert worden. Die Änderung sei falsch, weil sie die ethische Grundlage aufgibt, dass Beihilfe zu einer Selbsttötung dem ärztlichen Ziel widerspricht, das Leben und die Würde eines jeden Menschen stets zu schützen, gerade auch dann, wenn die ärztliche Heilkunst nichts mehr ausrichten kann.

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