Als eine der ersten Amtshandlungen nach der Sommerpause hat Papst Leo XIV. das Grundgesetz (legge fondamentale) des Vatikanstaates geändert. Damit sollen „neue Regierungsbedürfnisse und einige wichtige regulatorische Änderungen der letzten Jahre“ berücksichtigt werden, heißt es in der Präambel des Textes, der in 25 Artikeln die Rechte und Zuständigkeiten der Institutionen im kleinsten Staat der Welt regelt.
Die wichtigste Änderung betrifft das Amt des Präsidenten des Governatorats. Kurz vor seinem Tod hatte Papst Franziskus im März 2025 die Ordensschwester Raffaella Petrini zur Präsidentin ernannt (vgl. HK, März 2025, 8). Bis dahin war die Leitung des Kirchenstaates ausschließlich Kardinälen vorbehalten. Damit änderte Franziskus das Grundgesetz bereits „ad personam“. Sein Nachfolger Leo verankerte dies durch ein Motu Proprio im November 2025 auch rechtlich. Mit der nun erlassenen neuen Fassung des Grundgesetzes bestätigt der Pontifex diese Linie. So kann jetzt auch offiziell ein Laie Regierungschef werden und damit der Päpstlichen Kommission vorstehen.
Zudem präzisiert der neue Gesetzestext die Aufgaben des Präsidenten und des Generalsekretärs sowie deren Zusammenarbeit. So sichert der Präsident „die Regierung des Bundesstaates, überwacht die Exekutiv- und Umsetzungsfunktionen von Gesetzen und anderen Regulierungsakten, erlässt die für die allgemeine Organisation des Staates notwendigen Richtlinien, legt die Richtlinien für Verwaltung und Personalmanagement fest und koordiniert die Organe des Gouvernements“.
Der Generalsekretär unterstützt den Präsidenten bei der Ausübung seiner Aufgaben. Falls nötig, kann auch ein stellvertretender Generalsekretär ernannt werden. Damit bestätigt der Papst die aktuelle Situation: Seit März 2025 sind Erzbischof Emilio Nappa und der Anwalt Giuseppe Puglisi-Alibrand Generalsekretäre.
Die letzte große Änderung des Grundgesetzes hatte Papst Franziskus 2023 vorgenommen (vgl. HK, Juni 2023, 37). Der Vatikanstaat erhielt erstmals 1929 unter Papst Pius XI. ein Grundgesetz. Im Jahr 2000 erließ Johannes Paul II. eine Neufassung.