Was die Maschinen von den Menschen lernen sollten: Ethische Grenzen für die Künstliche Intelligenz Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind rasant. Die Gesetzgebung kann kaum Schritt halten. Hier helfen ethische Standards. Die UNESCO, die Europäische Union und die OECD bieten bereits Normierungsansätze. Von Matthias Kettemann © Pixabay Herder Korrespondenz 5/2023 S. 17-20, Blickpunkt, Lesedauer: ca. 7 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 120,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 9,10 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 107,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Matthias Kettemann Matthias C. Kettemann LL.M. (Harvard) leitet das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck und Forschungsgruppen am Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut, Hamburg, und dem Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin. Im Auftrag der Deutschen UNESCO-Kommission erarbeitete er 2022 Empfehlungen zur Umsetzung der KI-Empfehlung der UNESCO für Deutschland, die im Bundestag vorgestellt wurden. Online verfügbar ist: Kettemann, UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz. Bedingungen zur Implementierung in Deutschland (Deutsche UNESCO-Kommission, 2022). Auch interessant Plus Heft 9/2026 S. 4-5 Politik: Die Moral der Ausnahme Von Dana Kim Hansen-Strosche Plus Heft 9/2026 S. 48-50 Theologisch-ethische Anmerkungen zur Leihmutterschaft: Kinderwunsch um jeden Preis? Von Stephan Ernst Plus Heft 7/2026 S. 43-45 Warum es in einem Ethikrat Theologie braucht: Kein Auslaufmodell Von Elmar Nass
Matthias Kettemann Matthias C. Kettemann LL.M. (Harvard) leitet das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck und Forschungsgruppen am Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut, Hamburg, und dem Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin. Im Auftrag der Deutschen UNESCO-Kommission erarbeitete er 2022 Empfehlungen zur Umsetzung der KI-Empfehlung der UNESCO für Deutschland, die im Bundestag vorgestellt wurden. Online verfügbar ist: Kettemann, UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz. Bedingungen zur Implementierung in Deutschland (Deutsche UNESCO-Kommission, 2022).
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