Suizidbeihilfe in kirchlich-karitativen EinrichtungenEntscheidungen

Eine Stellungnahme der Kirchen in Niedersachsen und Bremen schließt eine Duldung des assistierten Suizids in kirchlichen Einrichtungen in Einzelfällen nicht mehr aus. Das wird sich zukünfig in der Tat nicht vermeiden lassen. Entscheidend ist aber, dass die Kirchen sich nicht an der Aufstellung von Kriterien für die Zulässigkeit von assistiertem Suzid beteiligen. Denn das hieße, Kriterien für lebenswertes Leben zu formulieren.

Ein Krankenhausflur
© Pixabay
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