GastkommentarParagraf 219a muss bleiben

Es darf keine Änderungen am Schutzkonzept für das ungeborene Leben geben.

Ultraschall
© Arzt/ pixelio.de
Anzeige: Menschenrechte nach der Zeitenwende. Gründe für mehr Selbstbewusstsein. Von Heiner Bielefeldt und Daniel Bogner

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