Eucharistie bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren: Dringende Notwendigkeit Es gibt einen kirchenrechtlichen Weg, der es Ehepartnern von Katholiken, die einer anderen Konfession angehören, ermöglicht, in der katholischen Kirche die Kommunion zu empfangen. Gefragt sind die Bischöfe. Von Heribert Hallermann © pixabay.de Herder Korrespondenz 5/2017 S. 25-26, Essays, Lesedauer: ca. 7 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Heribert Hallermann Heribert Hallermann wurde 1951 geboren und 1975 im Bistum Eichstätt zum Priester geweiht. Nach Promotion in Trier (1996) und Habilitation in Mainz (1998) war Hallermann seit 2003 Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg. 2016 wurde er emeritiert. Auch interessant Plus Heft 4/2026 S. 4-5 Deutsche Bischofskonferenz: Neue Geistlichkeit Von Stefan Orth Plus Heft 4/2026 S. 49-50 Kanonistische Argumente gegen ein Verbot der Laienpredigt: Die Ausnahme als Recht Von Heribert Hallermann Plus Heft 3/2026 S. 35-37 Welches kanonistische Erbe Franziskus seinem Nachfolger hinterlassen hat: Recht egal? Von Christoph Koller
Heribert Hallermann Heribert Hallermann wurde 1951 geboren und 1975 im Bistum Eichstätt zum Priester geweiht. Nach Promotion in Trier (1996) und Habilitation in Mainz (1998) war Hallermann seit 2003 Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg. 2016 wurde er emeritiert.
Plus Heft 4/2026 S. 49-50 Kanonistische Argumente gegen ein Verbot der Laienpredigt: Die Ausnahme als Recht Von Heribert Hallermann
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