Anerkennungskommission stellt Jahresbericht vorKatholische Kirche zahlt 40 Millionen Euro an Betroffene

Euro-Banknoten
© Ibrahim Boran/Unsplash

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat im vergangenen Jahr insgesamt 1203 Anträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt bearbeitet, doppelt so viele wie im Jahr zuvor (606). Die Gesamtsumme der Entscheidungen lag laut Anfang Februar vorgestelltem Tätigkeitsbericht bei rund 27,2 Millionen Euro. Davon wurden etwa 3,7 Millionen Euro als Vorleistungen angerechnet, sodass 23,5 Millionen Euro tatsächlich ausgezahlt wurden. Seit Beginn der Tätigkeit der UKA hat die katholische Kirche damit in 1809 Fällen Zahlungen in der Höhe von insgesamt rund 40 Millionen Euro bewilligt. Hinzu kommen etwa 800.000 Euro für bereits geprüfte Fälle, in denen Betroffene jedoch weitere Informationen zu Taten oder Tatfolgen mitteilen konnten.

In rund acht Prozent der Fälle (143) wurden demnach Leistungen über 50.000 Euro zugesprochen. Für diese bedarf es jeweils der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Institution. Diese sei in allen Fällen erteilt worden, betonte die Vorsitzende der UKA, Margarete Reske. In 24 Fällen wurden über 100.000 Euro zuerkannt. Hingegen erhielten 741 Antragssteller eine Leistung von bis zu 10.000 Euro.

Im vergangenen Jahr gingen bei der UKA laut Bericht mit 547 neuen Anträgen von Betroffenen deutlich weniger ein als im Vorjahr (2021: 1541). Vor allem durch die Arbeit der elf Mitglieder in mittlerweile drei Kammern sei es gelungen, im vergangenen Jahr die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge erheblich zu reduzieren, so Reske. Auch habe die Wartezeit deutlich reduziert werden können. Sie liege nun im Schnitt bei unter vier Monaten. Zum Jahresende 2022 waren 273 Anträge unbearbeitet, Ende 2021 waren es noch 949 gewesen. Nur bei neun der bislang insgesamt 2112 eingereichten Anträge wurde eine Plausibilität verneint. Bei der Geschlechterverteilung der bisher entschiedenen Anträge zeigt sich eine Diskrepanz: Drei Viertel von ihnen wurden von Männern gestellt. Hingegen fällt bei besonders schweren Fällen, bei denen Summen über 50.000 Euro zuerkannt werden, ein hoher Frauenanteil auf.

Unterdessen hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) bei seiner Sitzung Ende Januar entschieden, dass Betroffene ab dem 1. März einmalig Widerspruch gegen die Entscheidung der UKA einlegen können. Zudem erhalten sie das Recht auf Einsicht in ihre Verfahrensakten. Der Widerspruch bedürfe keiner Begründung, um das Verfahren niederschwellig zu halten, teilte die DBK mit. Damit reagieren die Bischöfe unter anderem auf Forderungen des Betroffenenbeirates bei der DBK, welcher immer wieder eine solche Widerspruchsmöglichkeit gefordert hatte.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zahlt laut einem Bericht der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ im Schnitt weniger Anerkennungsleistungen als die katholische Kirche. Laut EKD hätten bis Ende 2021 alle Landeskirchen über 718 Anträge entschieden und 9,6 Millionen Euro bewilligt – durchschnittlich 13.370 Euro pro Fall. Im gleichen Zeitraum seien bei den katholischen Bistümern im Schnitt 21.287 Euro gezahlt worden, so der Zeitungsbericht. Dana Kim Hansen-Strosche

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