EigentumZum aktuellen Heft von COMMUNIO

Eigentum ist mehr als eine Frage von Besitz und Vermögen. Es berührt das Verhältnis des Menschen zu Gott, zur Welt und zu seinen Mitmenschen. Zwischen Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung entfaltet sich eine der zentralen theologischen und gesellschaftspolitischen Fragen.

Hochhäuser
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Die Eigentumsfrage ist eine theologisch nicht unbedeutende und eine gesellschaftspolitisch geradezu zentrale. Als theologische berührt sie die physische Wirklichkeit des Geistwesens Mensch und sein Verhältnis zu Gott, Welt und mitmenschlicher Gemeinschaft. Als gesellschaftspolitische betrifft sie die Grundlagen der politischen Ordnung und die Frage der Macht, die so gut wie immer mit Verteilungskämpfen zu tun hat. In beiden Sphären, der theologischen wie der gesellschaftlichen, sind die Eigentumsvorstellungen untrennbar mit dem Verständnis verbunden, was der Mensch ist und wie er leben sollte. Die zentrale Rolle des Eigentums in der weltlichen Sphäre verweist bereits auf unterschiedliche Orientierungen: Was aus religiöser Sicht immer nur Mittel zum Zweck sein kann, kann aus weltlicher Perspektive zum Selbstzweck und Lebenssinn werden. Insofern kann sich zwischen diesen beiden Verständnissen des Menschen eine unüberwindliche Kluft auftun.

Im vorliegenden Band sollen die beiden genannten Perspektiven zu Wort kommen, und so befasst sich der Beitrag der Philosophin und Politikwissenschaftlerin Barbara Zehnpfennig mit dem Verhältnis von Kapitalismus und Christentum. Papst Franziskus hatte Zweifel daran geweckt, ob die auf Privateigentum gegründete kapitalistische Wirtschaftsordnung ethisch und damit auch christlich vertretbar ist. Das erinnerte fast an die Kapitalismuskritik von Karl Marx, der in der Abtrennung des privaten vom Gemeineigentum sozusagen den geschichtlichen Sündenfall sah. Für Liberale wie John Locke oder Adam Smith hingegen war das Privateigentum Grundlage für ein freiheitliches und wohlstandsförderndes Wirtschaftsgeschehen, das dann im Kapitalismus Gestalt annahm. Päpstliche Enzykliken wiederum verwiesen auf die Tendenz zur Ausbeutung und Vermachtung im Kapitalismus, ohne diesen jedoch grundlegend abzulehnen. Für das Verhältnis Christentum – Kapitalismus ergibt sich aus all dem wohl eine kritische, aber auch konstruktive Distanz, die den Dingen der Welt ihr Recht lässt und sie zugleich in den viel größeren Zusammenhang von Welt und Gott einordnet.

Der Theologe Georg Braulik befasst sich in seinem Beitrag mit dem alttestamentarischen Eigentumsverständnis und unterscheidet dabei zwischen dem Eigentumsbegriff des Deuteronomiums und dem des Heiligkeitsgesetzes, indem er beide primär bezogen auf den Bodenbesitz analysiert. Der erste (Erbeigentum) impliziert weitgehende, aber sozial gebundene  Verfügungsgewalt, der zweite (Besitz) nur eingeschränkte, vor allem die Nutznießung. Die Unterschiedlichkeit der in den beiden Teilen des Alten Testaments zugrundeliegenden Ausgangslage schlägt sich auch in differenten Eigentumsvorschriften bzw. mit dem Eigentum verbundenen ethischen Anforderungen nieder. Wenn das Land, anders als im Deuteronomium, im Heiligkeitsgesetz als das Land Gottes betrachtet wird – Die Israeliten wohnen als «Fremde und Beisassen» bei ihm – , kann dem Volk Israel konsequenterweise nur ein beschränkter Zugriff darauf zukommen. Beide Eigentumsverständnisse repräsentieren damit unterschiedliche theologische Konzepte, die das Verhältnis Mensch – Gott widerspiegeln, sich aber auch auf das Verhältnis der Menschen zueinander auswirken. Im Eigentumsrecht manifestiert sich letztlich das Ringen um das rechte Gottesverständnis.

Altes und Neues Testament bezieht die biblische Theologin Aleksandra Brand in ihre Untersuchung ein, wenn sie das Thema „Eigentum“ unter dem Aspekt menschlicher Freiheit behandelt. Im Alten Testament verortet sie diverse Eigentumsbegriffe und -regeln, die sich primär auf Bodenbesitz beziehen und die sittlichen Herausforderungen thematisieren, die sich aus dem Streben nach Besitz ergeben. Im Neuen Testament findet sie immer wieder Ansätze eines freien Umgangs mit dem Eigentum, allerdings unter der alttestamentlichen Voraussetzung, dass der Mensch nur zur Nutzung befugt ist, weil Gott der eigentliche Eigentümer des Landes ist. Folgt das Alte Testament also einer „Theologie des Heiligen Landes“, so das Neue Testament einer „Theologie der himmlischen Güter“, welche jeden irdischen Besitz relativiert, aber nicht negiert und den Menschen zu sozialverträglichem und verantwortungsvollem Umgang mit dem verpflichtet, was ihm auf Zeit überantwortet ist.

Der Beitrag des französischen Philosophen Olivier Boulnois spürt der Entstehung des modernen Eigentumsbegriffs nach, der nicht wie der römische proprietas-Begriff eine exklusive Zuordnung der Sache zum Menschen bezeichnet, sondern in der Tradition des mittelalterlichen dominium-Begriffs die komplexe Beziehung des Menschen zu den Sachen abbildet. Vertraten die Kirchenväter noch eine Art „spirituellen Kommunismus“, der der Abtrennung des Privateigentums vom Gemeineigentum im Grunde jegliche Legitimation absprach, so betrachtete Thomas das Privateigentum unter Rückbezug auf Aristoteles als naturrechtlich grundiert, aber positivrechtlich definiert. In der „franziskanischen Kontroverse“ wurde die schon zuvor getroffene Unterscheidung zwischen Gebrauch und Besitz von Eigentum geschärft, die Positionen hinsichtlich einer Ablehnung oder Befürwortung der natürlichen Gegebenheit des Privateigentums aber auch radikalisiert. Die langfristige Wirkung der Kontroverse sieht Boulnois im forcierten Nachdenken über die Willensfreiheit, das eine subjektive Wende in der Eigentumsfrage zur Folge hatte: Mit der Vorstellung, das handelnde Subjekt sei im Besitz seiner selbst und werde aufgrund seiner Willensfreiheit Eigentümer an den Dingen, war die Grundlage für ein subjektives und natürlich gegebenes Eigentumsrecht gelegt. Das moderne Eigentumsverständnis wurzelt demnach im Mittelalter.

Mit den lehramtlichen Positionen zur Frage des Eigentums setzen sich die beiden Theologen Ezekiel Ifeanyichukwu Oko und Elmar Nass auseinander, wobei ihr Hauptaugenmerk der Spannung zwischen Verfügungsfreiheit und Sozialpflichtigkeit gilt. In den päpstlichen Enzykliken und Verlautbarungen, die sie vorstellen und die von Rerum Novarum bis zur Gegenwart reichen, werden einerseits die Reaktionen auf die jeweiligen Zeitumstände sowie die persönlichen Akzentsetzungen der Päpste sichtbar. Andererseits hält sich aber als Tenor die grundsätzliche Akzeptanz des Privateigentums durch, verbunden mit der Forderung nach dessen sozialverträglichem Gebrauch. Dabei wird die Frage, inwieweit Eingriffe in das Eigentumsrecht bei gravierender und die Subsistenz der Besitzlosen gefährdender Ungleichheit legitim ist, unterschiedlich beantwortet. Die beiden Autoren sehen Luxusbesitz nicht als naturrechtlich geschützt an und halten staatliche Restriktionen der Verfügungsgewalt in diesem Fall für gerechtfertigt.

Ideengeschichtlich ausgerichtet ist der abschließende Beitrag des politischen Philosophen Manfred Brocker, in dem dieser die beiden grundlegenden Paradigmen der Eigentumsbegründung, nämlich die Okkupationstheorie und die Arbeitstheorie, historisch und systematisch entfaltet. Kants Kritik an beiden – weder liegt das Eigentumsrecht in der stillschweigend geduldeten Aneignung von Boden und Sachen noch in der vom Subjekt erbrachten Arbeitsleistung – verschiebt den bisherigen Fokus: Das Eigentumsrecht bezeichnet nicht das Verhältnis Person – Sache, es ist vielmehr ein Rechtsverhältnis zwischen Personen, das erst durch eine Rechtsordnung installiert wird. Dies lieferte wiederum die Grundlage für die moderne Rechtsbündeltheorie, nach der das Eigentumsrecht Ergebnis demokratischer Aushandlungsprozesse ist. Muss aber die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe an diesen Prozessen wiederum durch materielle Unterstützung, etwa in Form eines Bürgergelds, gesichert werden? Diese Frage könnte ebenso kontrovers beantwortet werden, wie es bei der Eigentumsfrage die gesamte Geschichte hindurch geschah – was dieser Band in aller Deutlichkeit vorführt.

Anzeige: Ausverkauf des Konzils. Die Päpste und die Piusbruderschaft – eine Konfliktgeschichte. Von Jan-Heiner Tück
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