Segnung gleichgeschlechtlicher PaareEin Balanceakt für den Papst

Immer die Balance zu halten, ist auch für einen Papst nicht leicht. Aktuelles Beispiel ist die Antwort von Papst Leo XIV. auf die Frage zu einem heiklen Thema.

Auf dem Rückflug seiner Afrika-Reise wollte ARD-Journalistin Verena Schälter wissen, wie er die Entscheidung des Münchner Kardinals Reinhard Marx bewerte, Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in seinem Erzbistum zu erlauben. Wobei Marx hier ja kein Vorreiter ist, sondern die deutliche Mehrheitsmeinung unter den 27 deutschen Bistümern teilt.

Der Papst antwortete, er habe den deutschen Bischöfen bereits mitgeteilt, dass er mit dieser formellen Form der Segnung nicht einverstanden sei. Nach einem knallharten Faustschlag auf den Tisch klingt das nicht, auch von etwaigen kirchenrechtlichen Schritten war nicht die Rede – wenn überhaupt, wäre dies wohl schon vor Jahren geschehen. Etwa nach der Empfehlung Segensfeiern für Paare, die sich lieben des Synodalen Wegs vom März 2023, der im April 2025 eine „Handreichung zu Segensfeiern“ folgte. Die Synodalen sahen sich zusätzlich ermutigt durch die Erklärung Fiducia supplicans des Vatikans im Dezember 2023. Das Papier zum berühmten „Tutti, tutti, tutti“ von Papst Franziskus, die Kirche sei offen für „alle, alle, alle“, sieht die Möglichkeit der Segnung von Menschen in so genannten „irregulären Situationen“ wie etwa homosexuelle, queere oder wiederverheiratete Paare vor. Jedoch nur im Rahmen einer kurzen, spontanen Segnung.

Nun also ein eher sanftes „So geht’s eigentlich nicht“ seitens Papst Leo zur deutschen Empfehlung von Segnungen, die über „kurz und spontan“ eben deutlich hinausgehen: In besagter „Handreichung zu Segensfeiern“ wird ein gutes „Zusammenspiel mit dem Leiter/der Leiterin durch Akklamation, Gebet und Gesang“ sowie eine entsprechend sorgfältige Vorbereitung empfohlen. Wie weit also darf das alle einbeziehende „Tutti, tutti, tutti“ von Papst Franziskus unter seinem Nachfolger gehen? Im Flugzeug aus Afrika leitete Leo XIV. seine Antwort eher abwiegelnd mit dem Hinweis ein, dass Fragen der Sexualmoral nicht über Einheit oder Spaltung der Kirche entscheiden sollten. Anderes sei wichtiger, Themen wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit von Frauen und Männern sowie Religionsfreiheit.

Das ändert in der Sache nichts: Für den Vatikan ist die Ehe ihrer Natur nach eine Verbindung von Mann und Frau. Ehezeremonie-ähnliche Segnungsfeiern für LGBTQ-Paare lehnt er ab. Derlei Verbindungen bleiben „irregulär“. Die Botschaft an alle „Irregulären“: Wir segnen euch trotzdem, wenigstens ein bisschen – denn auch ihr seid Kinder Gottes. Man kann das als Anmaßung sehen: Mit welchem Recht ein solches Urteil? Mit welchem Recht überhaupt noch unterscheiden zwischen solchen und solchen Paaren? Seit dem 1. Oktober 2017 erlaubt der Gesetzgeber in Deutschland die „Ehe für alle“. Erste evangelische Landeskirchen begannen 2016 mit der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare.

Und der Papst? Natürlich sieht er genau, dass der Synodale Weg auch in Deutschland noch auf Widerstand stößt: Nach wie vor lehnen fünf Bistümer (Köln, Regensburg, Passau, Eichstätt und Augsburg) offizielle Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare ab. Leo XIV. sieht erst recht, dass viele Vertreter der Weltkirche, gerade jene im aufstrebenden Afrika, den deutschen Weg ablehnen. Und bei aller Fiducia supplicans: Papst Franziskus war es, der sanft spottete, Deutschland benötige nicht noch eine „zweite evangelische Kirche“.

Es bleiben dicke Bretter, die katholische Reformerinnen und Reformer hierzulande bohren müssen. Auf solchen Brettern die Balance zu halten, ist auch für einen Papst nicht einfach.

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