Verfassungsrecht: Hohe Erwartungen an die Kirchen

Das Staat-Kirche-Verhältnis in Deutschland ist auf Kooperation aus. Das Grundgesetz formuliert dabei – nicht leicht zu greifende – Erwartungen. Kirchenrechtler und Juristen haben jüngst versucht, das Feld zu sondieren.

Ein Mann steht auf einem Podium. Neben ihm sitzt ein anderer Mann
© Stefan Orth
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