Erst fällt Paragraf 219a, dann Paragraf 218 Das Werbeverbot ist wichtiger Teil des Schutzkonzepts bei Schwangerschaftskonflikten. Von Thomas Rachel © Pixabay Herder Korrespondenz 5/2022 S. 6, Gastkommentar, Lesedauer: ca. 3 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Thomas Rachel Thomas Rachel wurde 1962 geboren und ist seit 2025 Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Er ist Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestags und seit 2015 Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Von 2005 bis 2021 war er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung. Auch interessant Gratis Heft 9/2025 S. 30 Arbeitsgericht weist Klage von Chefarzt ab: Christliche Klinik darf Abtreibungen verbieten Von Hilde Naurath Plus Heft 8/2025 S. 1 Gescheiterte Wahl neuer Bundesverfassungsrichter: Schaden genommen Von Stefan Orth Plus Heft 4/2025 S. 31-34 Der Paragraf 218 bleibt umstritten: Für eine Brandmauer des Lebensschutzes Von Gregor Thüsing
Thomas Rachel Thomas Rachel wurde 1962 geboren und ist seit 2025 Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Er ist Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestags und seit 2015 Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Von 2005 bis 2021 war er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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