Im Vorfeld der Bischofssynode zu Ehe und Familie 2015 findet in der katholischen Kirche eine intensive Diskussion statt. Die Debatte ist allein im deutschen Sprachraum so umfangreich, dass sie in ihrer Vielfalt kaum mehr zu überblicken ist und es den Rahmen eines kleinen Beitrages sprengen würde, auf sie detailliert einzugehen.
Aus meiner Sicht ist es hilfreich darauf zu achten, wie Papst Franziskus sich an diesem innerkirchlichen Dialog beteiligt, an dem normativ-ethische Spitzenaussagen mit auf dem Spiel stehen. Eine mögliche Zugangsweise scheint mir zu sein, von diesen Aussagen, die nicht auf die Synodenthemen begrenzt sind, auszugehen, und danach Ausschau zu halten, wie zum einen Papst Franziskus in seinen Erläuterungen damit umgeht und zum anderen, welche ethischen Herausforderungen der Papst zu ethischen Spitzenaussagen «erhebt». An drei Themenfeldern soll dies verdeutlicht werden.
1. Lebensschutz
Stellvertretend für die universalkirchlichen Stellungnahmen sei auf die Enzyklika «Evangelium vitae» (1995) von Papst Johannes Paul II. hingewiesen. Dort zitiert er das II. Vatikanische Konzil, dass die Abtreibung ein «verabscheuungswürdiges Verbrechen» (GS 51) sei und hält als ethisch-normative Aussage fest, «daß die direkte und freiwillige Tötung eines unschuldigen Menschen immer ein schweres sittliches Vergehen ist» (EV 57). Papst Franziskus drückt in dem Apostolischen Schreiben «Evangelii gaudium» den gemeinten Inhalt zwar in anderen Worten, aber doch mit derselben Aussageabsicht aus, wenn er von der «Verteidigung des ungeborenen Lebens» spricht, das «immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen» (EG 213). Papst Franziskus stellt keine Änderung der kirchlichen Lehre wegen «der inneren Kohärenz unserer Botschaft vom Wert der menschlichen Person» in Aussicht. Sogleich erinnert er daran, «dass wir wenig getan haben, um die Frauen angemessen zu begleiten, die sich in sehr schweren Situationen befinden, wo der Schwangerschaftsabbruch ihnen als eine schnelle Lösung ihrer tiefen Ängste erscheint, besonders, wenn das Leben, das in ihnen wächst, als Folge einer Gewalt oder im Kontext extremer Armut entstanden ist» (EG 214).
Ähnlich sind die Äußerungen zur Euthanasie – im universalkirchlichen Verständnis immer als aktive Euthanasie am Lebensende verstanden – zu sehen. Papst Johannes Paul II. hält fest, «daß die Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist» (EV 65). Papst Franziskus hat sich zwar nicht auf der Ebene eines Apostolischen Schreibens bzw. einer Enzyklika zu diesem Thema geäußert, aber bei einer Ansprache an Ärzte führt er aus: «Das vorherrschende Denken führt zuweilen ein ‹falsches Mitleid› ins Feld, […] nach dem es ein Akt der Würde (sei), die Euthanasie durchzuführen […] Das Mitleid des Evangeliums begleitet im Augenblick der Not». Die Forderung «nein, das Ende meines Lebens bestimme ich, so wie ich es will» bezeichnet der Papst als «eine Sünde gegen Gott, den Schöpfer»1.
Bei den Fragen zum Schutz des Lebens an seinem Anfang und an seinem Ende bekräftigt der Papst die Auffassung der Kirche, die er in enger Verbindung mit dem «Wert der menschlichen Person» sieht.
2. Wiederverheiratet Geschiedene und «Humanae vitae»
Zwei Fragestellungen möchte ich herausgreifen, die schon bei der außerordentlichen Bischofssynode eine Rolle gespielt haben: Die Voraussetzung, unter der wiederverheiratet Geschiedene zu den Sakramenten der Buße und Eucharistie zugelassen werden können und das Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung im Anschluss an die Enzyklika «Humanae vitae» (1968). Ein weiterer strittiger Punkt ist der Umgang mit denjenigen, die in homosexuellen Partnerschaften leben. Im Fragebogen wird das Thema nicht generell behandelt. Es ist auf Familien begrenzt, in denen Familienmitglieder mit homosexuellen Tendenzen leben2. Es tritt etwas in den Hintergrund. Insgesamt ist damit die innerkirchliche Diskussion selbstverständlich nicht beendet.
Wiederverheiratet Geschiedene
Klassisch ist die Aussage im Apostolischen Schreiben «Familiaris consortio» (1981): Nachdem Papst Johannes Paul II. gemahnt hatte, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden, von denen dann einige benannt werden, kommt er zur normativen Spitzenaussage: «Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratet Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen» (FC 84). Im Interview mit Antonio Spadaro SJ vom 19. August 2013 geht Papst Franziskus im Zusammenhang mit diesem Thema bei seiner Antwort auf die Beichte als Ort der Barmherzigkeit ein, und fragt: «Ich denke auch an die Situation einer Frau, deren Ehe gescheitert ist, in der sie auch abgetrieben hat. Jetzt ist sie wieder verheiratet, ist zufrieden und hat fünf Kinder. Die Abtreibung belastet sie und sie bereut wirklich. Sie will als Christin weitergehen. Was macht der Beichtvater?» Indem der Papst hier den «Ball» (scheinbar) von sich wegspielt auf den Beichtvater hin, verdeutlicht er, dass es ihm in erster Linie nicht um eine allgemeingültige Aussage geht, sondern dass er die Komplexität der Einzelsituation, wie sie sich oft für den Seelsorger und hier den Beichtvater ergibt, darstellen will. Der Papst beantwortet diese Frage an dieser Stelle unmittelbar nicht, bemerkt aber dann: «Wir können uns nicht nur mit der Frage um die Abtreibung befassen, mit homosexuellen Ehen, mit Verhütungsmethoden. Das geht nicht. Ich habe nicht viel über diese Sachen gesprochen. Das wurde mir vorgeworfen. Aber wenn man davon spricht, muss man den Kontext beachten. Im Übrigen kennt man ja die Ansichten der Kirche und ich bin ein Sohn der Kirche. Aber man muss nicht endlos davon sprechen»3. Was auffällt: Der Papst problematisiert die Situation der wiederverheiratet geschiedenen Frau mit der Abtreibung, und geht im zweiten Teil seiner Antwort auf das Thema «Wiederverheiratet Geschiedene» nicht mehr näher ein.
Bemerkenswert scheint mir auch zu sein, dass Papst Franziskus, der gerade in der Anfangsphase seines Pontifikats und auch in «Evangelii gaudium» verschiedentlich auf das Schlussdokument von Aparecida 2007 hinweist, die entsprechende Passage in diesem Dokument an keiner Stelle aufnimmt. Dort heißt es: «Zum Schutz und zur Unterstützung der Familie kann die Familienpastoral unter anderem folgende Maßnahmen anregen: «[…] mit Sorgfalt, Klugheit und einfühlsamer Nächstenliebe die Paare begleiten, die in einer irregulären Situation leben, dabei die Orientierungen des Lehramtes beachten, dass wiederverheiratet Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zugelassen sind»4.
In einem Interview mit der argentinischen Tageszeitung «La Nación» vom 7.12.2014 wird Papst Franziskus ebenfalls auf die wiederverheiratet Geschiedenen angesprochen. Auch wenn ich mich hier nur auf verschiedene Zusammenfassungen stützen kann, sagt der Papst zum einen: «Kommunion allein ist nicht die Lösung. Die Lösung ist die Integration»5. Darüber hinaus erwähnt der Papst, dass die Betroffenen von so vielen Dingen ausgeschlossen seien: Lektorendienst, Kommunionhelfer, Patenamt. Zumindest in unseren Breiten ist es kaum vorstellbar, dass jemand die Kommunion im Gottesdienst austeilt, und selbst nicht kommuniziert. In einem späteren Interview wird die Situation der wiederverheiratet Geschiedenen erneut thematisiert. Auch hier weist er darauf hin, dass diejenigen, die ein zweites Mal verheiratet sind, nicht Taufpate sein können. Sie könnten dem Täufling zwar sagen: «Schau mal mein Lieber, ich habe mich in meinem Leben geirrt, jetzt bin ich in dieser Lage. Ich bin katholisch. Die Prinzipien sind diese und diese. Ich tue dies und begleite Dich. Zeuge der Wahrheit». Das wären aber genau Argumente, warum er nicht Taufpate sein kann. Und der Papst fügt hinzu: «Aber dann kommt ein Mafioso, ein Krimineller, ein Mörder, aber weil er kirchlich verheiratet ist, darf er Taufpate sein! Diese Widersprüche…».6
Schließen wir diesen Abschnitt ab mit einem Hinweis aus der Schlussansprache des Papstes vor der Bischofssynode. Dort resümiert er u. a.: «Ich habe gespürt, dass uns das Wohl der Kirche, der Familien und die ‹suprema lex› die ‹salus animarum› (vgl. can. 1752) vor Augen standen. Und das jederzeit – das haben wir hier in der Synodenaula gesagt –, ohne je die grundlegenden Wahrheiten des Ehesakraments in Frage zu stellen: Unauflöslichkeit, Einheit, Treue und Zeugung von Nachkommenschaft, das heißt die Offenheit für das Leben» (vgl. cann. 1055, 1056 und GS 48)7. Die Befürchtung, durch die Diskussion auf der Synode und die dort gemachten Vorschläge würden die genannten Punkte – wie die Unauflöslichkeit der Ehe – in Frage gestellt, teilt Papst Franziskus nicht.
Wenn wir auf den eingangs zitierten normativen Spitzensatz schauen, können wir feststellen, dass Papst Franziskus ihn in einer problematisierenden, öffnenden Weise versteht. Er zitiert ihn nicht oder macht sich die Auffassungen in uneingeschränkter Weise zu Eigen. Zugleich widersetzt er sich einer Meinung, die den «Kommunionempfang als eine Ordensverleihung» sieht. Ihm ist es wichtig, dass die Betroffenen sich in das Leben der Kirche integrieren. Deutlich wird dies am Beispiel der Frau in zweiter Ehe, die fünf Kinder hat, und eine Abtreibung in der Beichte aufrichtig bereut. Der Papst schließt diese Gesprächssequenz mit der Frage: «Was macht der Beichtvater?» Diese Perspektive ist für den Papst leitend.
Papst Paul VI. und «Humanae vitae»
Beginnen wir auch hier mit dem normativen Spitzensatz: «Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel» (HV 14). Papst Franziskus hat, wie bereits festgestellt, sich selten zum Thema Empfängnisverhütung geäußert. Dass er Papst Paul VI. schätzt, hat er besonders durch die Feier seiner Seligsprechung am 19. Oktober 2014 zum Abschluss der außerordentlichen Bischofssynode zum Ausdruck gebracht8. In seiner Predigt erinnerte der Papst an Worte von Paul VI. und zitierte verschiedene Texte von ihm, nicht aber die Enzyklika «Humanae vitae». Indirekt könnte der Hinweis darauf zu verstehen sein, dass Paul VI. das Schiff Petri «weitblickend und weise – und manchmal einsam –» gesteuert habe. Bei der Philippinenreise im Januar 2015 hielt Papst Franziskus beim Familientreffen in Manila eine Ansprache: «Ich denke an den seligen Paul VI. in einem Moment, als die Herausforderung des Bevölkerungswachstums aufkam und er den Mut hatte, die Öffnung zum Leben zu verteidigen. Er kannte die Schwierigkeiten, die es in jeder Familie gab, deshalb war er in seiner Enzyklika so barmherzig mit den Sonderfällen. Aber er sah darüber hinaus, er sah auf die Völker der Erde und die Bedrohung der Familie durch den Entzug von Kindern»9. Wer den Text liest, wird stutzig, dass der Papst davon spricht, dass Paul VI. in der Enzyklika «so barmherzig mit den Sonderfällen war». Solche werden in der Enzyklika mit Ausnahme der Erlaubtheit therapeutischer Mittel nicht genannt. Es gehört zu den Dramen der Diskussion nach dem II. Vatikanischen Konzil im ethischen Bereich, dass ein wesentlicher Konfliktpunkt die ausnahmslose Geltung des Verbots der künstlichen Empfängnisverhütung war, der von universalkirchlicher Seite immer wieder mit Nachdruck zur Geltung gebracht und eingefordert wurde. Papst Franziskus betont die Offenheit für die Weitergabe des Lebens – sowohl bei der Abschlussansprache der Bischofssynode wie auch bei der «Pressekonferenz» auf seinem Rückflug von den Philippinen. Er erwähnt dort «die vielen zulässigen Lösungen» der verantworteten Elternschaft. Zugleich weist Papst Franziskus auch hier auf einen sozialethischen Aspekt hin, der in der westlichen Welt nicht in gleichem Maße beachtet wurde. Es sei nämlich Paul VI. nicht nur um die persönliche Sphäre gegangen, «sondern um die damals geäußerte Befürchtung, über Geburtenkontrolle wollten die reichen die armen Länder kontrollieren (Neo-Malthusianismus genannt)»10.
Der Blick von Papst Franziskus richtet sich also stärker auf die sozialethische Seite. Er betont die Offenheit für die Weitergabe des Lebens, aber er weist ausdrücklich nicht auf das Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung hin oder darauf, dass jede sexuelle Begegnung für die Weitergabe des Lebens offen sein soll. Er bestreitet dies allerdings auch nicht, sondern lässt mit der Formulierung von der Barmherzigkeit Pauls VI. mit den Sonderfällen in «Humanae vitae» erkennen, dass er diese Auffassung durch die Persönlichkeit dieses Papstes im Text gedeckt sieht. Mit dem Argument, dass Papst Paul VI. sich einer Kolonialisierungsmentalität der westlichen Länder mit «Humanae vitae» entgegenstellt, gibt der Papst einen damals breiten Konsens der Kirchen der sog. Dritten Welt im Blick auf diese Enzyklika wieder.
Bei beiden Themen – wiederverheiratet Geschiedene und «Humanae vitae» – spricht Papst Franziskus an keiner Stelle von der Sünde, wenn man nicht die genannte Situation der Frau in zweiter Ehe, die abgetrieben hat und die in der Beichte ihre Schuld bereut, hier nennen will. Aber von der Aussageintention des Textes her scheint sie mir mehr auf die Abtreibung fokussiert zu sein. In anderen, mehr sozialethischen Zusammenhängen, spricht der Papst das Thema Sünde aber an, wie wir es auch schon bei der «Euthanasie» gesehen haben.
3. Mafia und Korruption
Beim letzten Punkt ist es gar nicht so einfach, einen entsprechenden ethischen Spitzensatz zu finden, zumal er nicht in der grenzziehenden Form existiert. Am ehesten passen hier die Hinweise von GS 27 «Die Achtung vor der menschlichen Person». Sie gehören zu dem «was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen […]», zu denen z. B. Prostitution, Sklaverei u. ä. gehören. Zu denken ist aber besonders auch an die weitgehend in Vergessenheit geratenen «himmelschreienden Sünden»: «Zum Himmel schreien das Blut Abels, die Sünde der Sodomiten, die laute Klage des in Ägypten unterdrückten Volkes, die Klage der Fremden und Weisen und der den Arbeitern vorenthaltene Lohn» (KKK 1867). Die Enzyklika Johannes Pauls II. «Sollicitudo rei socialis» (1987), die auf die «Strukturen der Sünde» (36) hinweist, ist hier ebenfalls zu nennen. Sehr eindringlich sind die Worte von Papst Franziskus bei seiner Reise nach Kalabrien. «Wenn die Bewunderung für Gott mit der Bewunderung für das Geld ersetzt wird, dann öffnet sich die Straße der Sünde, des Eigeninteresses und der Unterdrückung. Wenn man nicht Gott anbetet, dann wird man das Böse anbeten. So wie es auch diejenigen tun, die von Gewalt und Kriminalität leben. Euer Land, so schön es ist, kennt die Zeichen dieser Sünde. Die Mafia (Ndrangheta) ist genau das – die Bewunderung des Bösen, die Missachtung des Gemeinwohls. Gegen dieses Böse muss angekämpft werden. Man muss Nein sagen.» Der Papst weist auf die Anbetung Jesu Christi allein hin, der in der Eucharistie gegenwärtig ist und folgert dann: «Diejenigen, die den falschen Weg wählen, wie auch die Mafiosi, sind nicht in der Kommunion mit Gott. Sie sind exkommuniziert»11. Dieses starke Wort des Papstes ist natürlich kirchenrechtlich auf jeden Einzelfall hin zu überprüfen. Gruppen können nicht exkommuniziert werden. Aber dem Papst geht es hier sicher zuerst um eine ethische Aussage, die deutlich machen soll, dass hier Böses in der Missachtung des Gemeinwohls geschieht. Mit dem Wort «Exkommunikation» drückt der Papst die Unvereinbarkeit dieses Verhaltens mit dem Evangelium aus. Von daher ist es eine ethische Spitzenaussage, die hier formuliert wird.
In ähnlicher Richtung gingen seine Aussagen in Neapel im März 2015. Eine ganze Reihe sozialer Probleme sprach der Papst an wie Schwarzarbeit oder fehlende Sozialversicherung, prekäre Jobs, Ausbeutung und Sklaverei. «Und wenn der, der so etwas tut, sich Christ nennt, ist er ein Lügner.» Weiter sprach er von der Verantwortung der Politik für die Menschen, eine der höchsten Formen der Nächstenliebe. Und er wies auf die «stinkende Korruption» hin12. Herausforderungen, die den Papst besonders bewegen, sind Armut, Korruption, mafiöse Strukturen u. a. Er verurteilt sie eindeutig. Vom moraltheologischen Genus her scheinen sie mir in die Kategorie der «sozialen Sünden, die zum Himmel schreien» zu gehören13, die Papst Franziskus durch seine Reisen (und damit verbundene Zeichen) und Predigten in Erinnerung ruft und neu belebt.
4. Fazit
Wer die ethischen Spitzenaussagen von Papst Franziskus betrachtet, wird nicht überrascht sein, dass der Papst nicht nur in der Übereinstimmung der Kirche steht, sondern dies auch engagiert zum Ausdruck bringt wie beim Thema Lebensschutz. Das gilt auch dann, wenn der Papst sich nicht so häufig, wie er selbst einräumt, zu diesen Themen äußert.
Etwas anderes und deutlich überraschender sind die Äußerungen des Papstes zu Mafia und Korruption, die er besonders bei seinen Reisen (z. B. Kalabrien, Sizilien u. a.) leidenschaftlich vorträgt. Die soziale Dimension des Evangeliums, der Blick auf die in vielfältiger Form Unterdrückten, liegen dem Papst besonders am Herzen. Dies zeigt sich im Umgang mit der Abtreibung, die er eindeutig ablehnt, als deren Grund er auch die mangelnde Unterstützung für Frauen, «die sich in schweren Situationen befinden» ansieht. Aber besonders kommt dies in der Schwere der Sünde im Wort «Exkommunikation» zum Ausdruck, die der Papst für die Mafia und die «stinkende Korruption» verwendet. Wenn ich es dem Genre der sozialen Sünden, die zum Himmel schreien, auch himmelschreiende Sünden genannt, zuordne, dann nicht nur wegen ihres sozialen Inhaltes, sondern auch, weil sie negative Haltungen (Laster) offenbaren, die sich in konkreten Handlungen (z. B. Erpressung) zeigen. Zugleich lassen die himmelschreienden Sünden eine gewisse Offenheit erkennen, z. B. wo Korruption beginnt oder klassisch: ab wann wird den Arbeitern der gerechte Lohn vorenthalten, eine Offenheit, die bei den «akzentuierten» schweren Sünden wie Abtreibung und aktive Euthanasie nicht gegeben ist. Hier ist die konkrete Tat, die gezielt unschuldiges Leben töten will, entscheidend.
Anders stellen sich die Aussagen von Papst Franziskus zu «Humanae vitae» und zu den wiederverheiratet Geschiedenen dar. Bei «Humanae vitae», so ist bereits deutlich geworden, betont Papst Franziskus im Blick auf das Wirken von Papst Paul VI. vor allem die sozialethische Seite seines Einsatzes. Es war die von den Bischöfen der sog. Dritten Welt geteilte Sorge, dass durch empfängnisverhütende Mittel die Vorrangstellung der reichen westlichen Länder gegenüber den ärmeren Regionen der Welt zementiert werde und dadurch eine neue Form der Kolonialisierung stattfinde. Bei der individualethischen Seite weist Papst Franziskus darauf hin, dass Papst Paul VI. in «Humanae vitae» «so barmherzig mit den Sonderfällen war». Zugleich nennt er «die vielen zulässigen Lösungen» der verantworteten Elternschaft. Einerseits ist der jetzige Papst ganz auf der Linie von «Humanae vitae», die er positiv bewertet, andererseits bringen seine Äußerungen über die «Sonderfälle» und die «vielen zulässigen Lösungen» eine andere Sichtweise dieser Enzyklika zum Ausdruck, die es verdient, noch näher betrachtet zu werden, was jetzt an dieser Stelle nicht möglich ist.
Beim Thema «Wiederverheiratet Geschiedene» ist zu spüren, wie sehr Papst Franziskus um eine Lösung ringt. Es zeigt sich, dass er die bisherigen Antworten für nicht ausreichend hält: «Die Prinzipien sind diese und diese …» Er weist ausdrücklich auf «die Widersprüche» hin. Das ist für einen Papst nicht selbstverständlich, Widersprüche an einem Punkt der kirchlichen Morallehre festzustellen. Zugleich kritisiert er die Auffassung, den «Kommunionempfang als eine Ordensverleihung» zu sehen. In diesem Spannungsfeld ist die Frage «Was macht der Beichtvater?» zu sehen. Die Situation des Beichtvaters setzt voraus, dass diejenigen, die zu ihm kommen, bereits in einem Prozess der Reue und Umkehr stehen. In seinem Beispiel weist der Papst auf dieses integrative Moment hin, «dass Du Dich in das Leben der Kirche integrierst». Jemand hat sein Leben geändert und will in der Gemeinschaft der Kirche sein. Welche Konsequenzen das für wiederverheiratet Geschiedene hat, darüber wird die Bischofssynode im Herbst weiter beraten. Um es auf die Frage des Kommunionempfangs zuzuspitzen, so hat sie Papst Franziskus an keiner Stelle bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Es ist auch keine Äußerung von Papst Franziskus bekannt, die hier einen Zusammenhang mit der sexuellen Enthaltsamkeit herstellt.
Die Beichte bringt auch das Gewissen ins Spiel – sicher das geformte und gebildete –, das aber nicht nur ein Ablesevorgang von etwas Vorgegebenem ist (vgl. GS 16). Dies gilt für denjenigen, der beichtet, aber auch für den Priester, der das Bekenntnis entgegennimmt. Er hat zuerst einmal die Ernsthaftigkeit desjenigen, der vor ihm seine Sünden bekennt, wahrzunehmen. Auch der Beichtvater ist in seiner sittlichen Existenz gefordert, die mehr ist als eine objektive Feststellung eingehaltener bzw. nicht eingehaltener sittlicher Normen. Papst Franziskus deutet dies an, wenn er in dem Interview mit Antonio Spadaro SJ sagt: «Das ist hier auch die Größe des Beichtvaters, jeden Fall für sich zu bewerten, unterscheiden zu können, was das Richtige für einen Menschen ist, der Gott und seine Gnade sucht. Der Beichtstuhl ist kein Folterinstrument, sondern der Ort der Barmherzigkeit, in dem der Herr uns anregt, das Bestmögliche zu tun». Liegt nicht in diesen Hinweisen auch die Antwort von Papst Franziskus auf die Frage «Was macht der Beichtvater?» im Zusammenhang mit der wiederverheiratet Geschiedenen, die abgetrieben hat, die aber zugleich den Weg der Umkehr und Buße geht?