Vertreibung und VersöhnungPolitische Erfahrungen und ethische Erwägungen

I

Am 1. September 2012, dem Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen, legte Donald Tusk in Danzig den Grundstein für ein Museum zur Geschichte des Zweiten Weltkriegs. Es soll das Schicksal der Polen, aber auch anderer Völker während des Krieges zeigen – auch die Vertreibungen gehören dazu. Das Museum solle ein «Schrei der Erinnerung» sein, sagte der polnische Regierungschef. Es solle aber auch der Beweis dafür sein, «dass wir die besten Lehren aus dem Krieg gezogen haben». «In einem gewissen Sinn sind wir alle Kinder des Krieges», meinte Tusk mit Blick auf die polnische Entwicklung nach 1945. «Wir wollen, dass die polnische Stimme gehört wird.»1

Im Dezember 2012 fasste das ungarische Parlament einstimmig, auch mit den Stimmen der Opposition, den Beschluss, einen Staatsgedenktag einzurichten, der an die Deportationen der Deutschen nach 1945 erinnert. Der Gedenktag wurde vor wenigen Wochen, am 19. Januar 2013, erstmals begangen. Die Bevölkerung wurde aufgerufen, Kerzen zur Erinnerung aufzustellen. Ungarn ist damit das erste Land in Europa, in dem die Vertreibung der Deutschen offiziell als Unrecht bezeichnet wird (Vaclav Havel musste eine ähnliche Erklärung in der Tschechoslowakei auf öffentlichen Druck hin wieder halb zurücknehmen.) Schon 2006 hatte sich der damalige ungarische Staatspräsident László Szólyom bei den Deutschen entschuldigt und die Hoffnung ausgesprochen, «dass die Ungarndeutschen hier wieder zu Hause sind».2

Im Januar 2013 stritten in zwei Fernsehduellen die in die Stichwahl gekommenen tschechischen Präsidentschaftskandidaten Milos Zeman und Karel Schwarzenberg über die Benes-Dekrete. Dabei sagte Schwarzenberg, dass ehemalige Politiker und Generäle des früheren Jugoslawien und Afrikas jetzt wegen ähnlicher Handlungen (wie Benes) vor dem internationalen Strafgerichtshof stünden. Das löste große Empörung bei seinem Kontrahenten Zeman aus, der Schwarzenberg verächtlich einen «sudeták», einen Sudetendeutschen, nannte – und es war Anlass für eine scharfe Polemik des amtierenden Präsidenten Vaclav Klaus gegen den Außenminister.3 Möglicherweise war sich Schwarzenberg dieser Konsequenzen bewusst und nahm seine Bemerkung, an deren Wahrheit ja nicht zu zweifeln ist, bewusst in die – schon vor der Diskussion absehbare – politische Niederlage als Präsidentschaftskandidat mit.

Die geschilderten drei Vorgänge fallen durch ihre Gegensätzlichkeit ins Auge. Sie zeigen, dass auch im Vereinten Europa auf der Ebene der Politik keine einheitliche Haltung zu den Vertreibungen besteht. Das Spektrum reicht von einer neutralen, aber offenen Haltung in Polen bis zu den Extremen totaler Anerkennung in Ungarn und totaler Ablehnung (zumindest auf der präsidialen, nicht unbedingt auf der Regierungsebene) in Tschechien.

Gewiss, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998), gilt auch in den beteiligten Ländern. Es rechnet die Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Teil des Lissabon-Vertrags – erklärt in Artikel 19 (1) ausdrücklich Kollektivausweisungen für nicht zulässig. Doch der Lissabon-Vertrag drohte 2009 zu scheitern, weil der tschechische Staatspräsident Klaus wegen des genannten Artikels seine Unterschrift verweigerte – bis sich die europäischen Vertragspartner bereit erklärten, per Protokoll festzustellen, dass die Grundrechts-Charta den Bürgern keine Rechte verliehen habe, die nicht bereits von tschechischen Gerichten anerkannt wurden.4 Dieses Zugeständnis hatte eine erhebliche Relativierung der EU-weiten Geltung der Grundrechtscharta zur Folge – Mittelpunkt der Einschränkung ist wiederum der empfindliche Punkt der Vertreibungen.

Was diese Vertreibungen angeht, so scheint man in Europa einzig im Hinblick auf die Zukunft einig zu sein. Hier haben die Europäer eine ganze Reihe guter Vorsätze gefasst: Vertreibungen sollen nicht mehr stattfinden; die Völker sollen miteinander ins Gespräch kommen, sich verständigen, sich versöhnen. Diese Selbstverpflichtung liegt auch den entsprechenden Beschlüssen des Deutschen Bundestages zugrunde, und sie bildet das Grundmotiv der Stiftung «Flucht, Vertreibung, Versöhnung». Das sind gewiss ermutigende Entwicklungen. Doch über die Vergangenheit und ihre Beurteilungsind die Beteiligten weiterhin uneins: es gibt unterschiedliche Beurteilungen, unterschiedliche Rechtsauffassungen – und dementsprechend auch unterschiedliche Akzente in der jeweiligen Erinnerungskultur.

Warum ist die Vergangenheit so wichtig? Kann man sich in den verschlungenen Pfaden der Migrationsforschung nicht auch verlieren? Sollte man nicht entschlossen den Blick in die Zukunft richten? Gewiss, vieles spricht für diesen Blick nach vorn. Doch auf der anderen Seite: Wie kann man an die Zukunft denken, ohne sich der Vergangenheit zu stellen und ihre Lehren gebührend zuberücksichtigen?Wie soll es weitergehen in der Zusammenarbeit der europäischen Völker, wie will man einvernehmliche Beschlüsse für die Zukunft fassen ohne ein – wenigstens minimales – Einverständnis über das, was war?

II

Wie wichtig die Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft ist, das ist mir zuerst in Gesprächen mit polnischen und tschechischen Freunden in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts aufgegangen. Die nationale wie die persönlich erlebte Geschichte und der jeweils andere Blick auf die Vergangenheit spielten dabei eine entscheidende Rolle.

Gespräche mit polnischen Publizisten und Politikern standen am Anfang. An einem Novemberabend des Jahres 1980 saßen meine Frau und ich in unserer Münchner Wohnung mit vier polnischen Herren zusammen, die mit Papst Johannes Paul II. bei dessen erstem Deutschlandbesuch nach München gekommen war. Stanislaw Stomma, den Abgeordneten des polnischen Sejm, einen kleinen, mutigen Mann, von seinen Freunden zärtlich «das Kaninchen» genannt, kannte ich schon von Katholikentagen, bei denen er oft die polnische Delegation geleitet hatte – und ebenso den zurückhaltenden, sich vorsichtig bewegenden Verleger und Autor Tadeusz Mazowiecki (sein Spitzname unter Freunden: «die Schildkröte»). Neu waren mir Jerzy Turowicz, Chefredakteur von «Tygodnik Powszechny» in Krakau, der einzigen unabhängigen katholischen Wochenzeitung hinter dem Eisernen Vorhang, und der große, dünne, quecksilbrige Wladyslaw Bartoszewski, der vorzüglich deutsch sprach und an diesem Abend mit seiner Fistelstimme die Diskussion beherrschte. Wir saßen viele Stunden zusammen und diskutierten heftig miteinander. Es war eine offene, manchmal auch gespannte, aber am Ende doch verständnisvolle, ja freundschaftliche Atmosphäre. Meine Fantasie hätte aber kaum ausgereicht, mir vorzustellen, dass ich in zweien unserer Gäste den künftigen Ministerpräsidenten und den künftigen Außenminister eines freien Polen vor mir hatte.

Damals lagen noch viele Steine zwischen Polen und Deutschland – die Erinnerung an die jüngste Vergangenheit wirkte nach. Nach dem deutschen Überfall 1939 und den immensen Verbrechen der Deutschen an Polen in der Kriegszeit, nach dem darauf folgenden Schrecken der Flucht und Vertreibung von Millionen von Deutschen aus ihrer alten Heimat – nach all dem war die Kluft zwischen beiden Völkern so tief geworden, dass eine Rückkehr zur Normalität fast unvorstellbar schien. Dennoch gab es schon früh Bemühungen um Verständigung und Aussöhnung – vor allem im kirchlichen Bereich. Die ersten Schritte führten nach Auschwitz: hier taten sich vor allem die 1953 von jungen Protestanten gegründete «Aktion Sühnezeichen» und die katholische Friedensbewegung «Pax Christi» mit Reisen, Gesprächen, Begegnungen hervor. Eine bedeutende Rolle in der Entwicklung des deutsch-polnischen Dialogs spielte das «Tübinger Memorandum» evangelischer Wissenschaftler (1962) und die 1965 veröffentlichte Vertriebenendenkschrift der Evangelischen Kirche. Die Vertriebenenfrage war ja der EKD, wie Dorothea Wendebourg es formuliert hat, «von der ersten Stunde an in die Wiege gelegt».5

Im selben Jahr 1965 schrieben die polnischen Bischöfe zu Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils ihren berühmten Brief an die deutschen Bischöfe: «Wir vergeben, und wir bitten um Vergebung» – es war ein bedeutsamer Ruf ins allgemeine Schweigen der Politik hinein. Doch der deutsche Episkopat antwortete auf diesen Vorstoß nur vorsichtig und zögerlich. Ein wirklicher Dialog entwickelte sich damals kaum. Die deutsche Neigung zum Abwarten, die Rücksicht auf die Millionenzahl von Vertriebenen in der Bundesrepublik stieß auf polnische Ungeduld; polnisch-kirchliches Sprechen wiederum (stellvertretend für die Nation!) traf auf deutsche Gegenvorstellungen einer Gewaltenteilung zwischen Kirche und Politik – unvermeidlich in einer religiös zweigeteilten, weltanschaulich und politisch zerklüfteten Nation. So erreichte die Kirche Polens in den Siebzigerjahren zwar ihr erstes Ziel, die definitive Festlegung der Diözesangrenzen im Westen. Aber sie erreichte dieses Ziel nicht, wie es dem polnischen Primas Kardinal Wyszynski (Warschau) und dem Breslauer Erzbischof Kominek – dem eigentlichen Initiator des Briefes – vorschwebte, als Ergebnis eines kirchlichen Versöhnungsaktes zwischen Polen und Deutschen, sondern als Konsequenz des Warschauer Vertrags, den die Regierung Brandt/Scheel im Dezember 1970 – kurze Zeit nach dem Vertrag mit Moskau – abgeschlossen hatte.

Nach dem Warschauer Vertrag stand in der Bundesrepublik neuer Ärger ins Haus. Es ging um die Grenzfrage, um die Oder-Neiße-Linie. Diese war im Vertragstext als westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen festgestellt worden – die endgültige Festlegung blieb jedoch nach Artikel I Absatz 1 einer friedensvertraglichen Regelung vorbehalten. Wie sollte dieser komplexe Sachverhalt in Schulbüchern und Atlanten dargestellt werden? Um diese Frage hatten sich die Kultusminister zu kümmern. Ich war damals mitverantwortlich für die kulturpolitische Meinungsbildung der Union. Dabei vertrat ich die Ansicht, man müsse beides vermitteln: den de facto-Tatbestand der jetzigen Grenze – aber auch den de jure-Vorbehalt des Friedensvertrags. Doch meine entsprechenden Äußerungen in einem Spiegel-Interview vom 17. Dezember 1979 stießen in Polen auf heftigen Widerspruch. Kardinal Wyszynski verlangte von Kardinal Höffner, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, eine «Überprüfung» meiner Erklärungen – praktisch forderte er meine Absetzung als Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Höffner musste ihm klarmachen, dass die katholischen Laien in Deutschland ihre Vertreter – und auch den Präsidenten – selbst wählten.6 In Polen dagegen war der oberste Vertreter des katholischen Laikats selbstverständlich ein Bischof (das gilt übrigens bis heute).

Ein weiterer Streitpunkt waren die Schulbuchrichtlinien, über die damals eine polnische und eine deutsche Kommission verhandelten. Über vieles war man sich einig, ein paar ältere historische Kontroversen – vor allem über die Deutschordens-Zeit – standen vor der Auflösung. Doch es gab einige nicht zu überwindende Hürden in der jüngsten Geschichte. So bestand die – politisch weisungsgebundene – polnische Delegation darauf, dass weder der Hitler-Stalin-Pakt noch die Ermordung polnischer Offiziere in Katyn erwähnt werden dürften – und was die Zwangsumsiedlungen sowohl der Polen wie der Deutschen aus ihren östliche Siedlungsgebieten anging, so sollte es nicht erlaubt sein, dafür das Wort «Vertreibung» zu gebrauchen. Das stieß natürlich auf Widerspruch. Man konnte sich in diesen Punkten nicht einigen, und so blieb der erwartete Abschluss über die Richtlinien zunächst auf der Strecke.

Über all das diskutierten und stritten wir an jenem Abend in München lebhaft. In der Sache gab es viele Gegensätze, viele Meinungen gingen weit auseinander. Aber wir einigten uns – was wichtig war und für mich bis heute Gültigkeit besitzt – auf formale Grundsätze. Es waren im wesentlichen vier. Erstens: Man muss bei Streitfragen, bei kontroversen Themen miteinander reden, sehr direkt, ohne falsche Scham und Rücksicht, ohne diplomatische Umschweife – nur so kommt man zur Sache. Zweitens: Alles, was zum Problem gehört, muss auf den Tisch, alle Fakten müssen ausgebreitet werden, nichts ist im vorhinein diplomatisch aus dem Verkehr zu ziehen, nichts darf hinterher «geschichtspolitisch» entsorgt werden. Drittens: Jeder muss die Fähigkeit aufbringen, sich in den anderen hineinzuversetzen, sich zu fragen, wie man selbst an seiner Stelle handeln würde oder gehandelt hätte; nur durch solche Empathie gewinnt man Zugang zum Denken und Fühlen des anderen. Und viertens: Bei schwer auflösbaren Kontroversen, wissenschaftlichen wie politischen, hilft oft der «dritte Mann», der Außenstehende – im Zweifel also ein Nichtbeteiligter, am besten ein Ausländer, eine Ausländerin; das gilt für die Politik wie für die Wissenschaft.

An diese Grundsätze habe ich mich im Gespräch mit unseren östlichen Nachbarn in den folgenden Jahren immer zu halten versucht – und ich habe meine Gesprächspartner wiederholt darum gebeten, sich auch daran zu halten (so etwa meinen Freund Bartoszewski bei seiner Auseinandersetzung mit Erika Steinbach). Die dauernde Bereitschaft zum persönlichen Gespräch, die institutionelle Pflicht, miteinander, nicht übereinander zu sprechen – das scheint mir der Kern der europäischen Zusammenarbeit, der Verständigung zwischen den Nationen zu sein. Diese hat ja in den späten Vierzigerjahren mit persönlichen Gesprächen zwischen Schuman, Bech, Adenauer, De Gasperi begonnen. Sachliche Ergebnisse waren die Montanunion, EURATOM, die EWG und die Römischen Verträge. Man stelle sich vor, es hätte ein solches institutionalisiertes Dauergespräch, wie es später der Elysée-Vertrag, aber auch das Weimarer Dreieck und generell die Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft im einzelnen ausgestaltet haben, schon vor dem Ersten Weltkrieg gegeben – ich bin sicher, vieles hätte vermieden werden können, was an Unheilvollem und Provozierendem aus Angst vor Isolierung, aus Nationalismus, Blockdenken und vermeintlichen Präventionszwängen in die europäische Politik gekommen ist.7

Ich füge einen fünften Grundsatz hinzu: Man sollte sich auch immer wieder überraschen lassen vom persönlichen, vom individuellen Schicksal – gegen den Trend zu kollektiver Wahrnehmung und statistischer Generalisierung, gegen den Sog, den historische Klischees nach wie vor auf uns alle ausüben («die Deutschen», «die Polen», die «Russen»).

Solche Achtsamkeit auf das individuelle Schicksal habe ich vor allem bei meinem verstorbenen tschechischen Freund, dem Politiker und Kunsthistoriker Hugo Rokyta, gelernt. In Brünn geboren, mit einer Deutschen verheiratet (der Nichte des «Spielmann»-Herausgebers Klemens Neumann), war er ein perfekt zweisprachiger Böhme alten Schlages. Als jüngster Sekretär im tschechoslowakischen Parlament der Zwischenkriegszeit, als Übersetzer und Betreuer der Politiker des deutschen «Aktivismus», die oft kein Tschechisch konnten und auf Hilfe angewiesen waren, gelangte er im Lauf der Jahre ins Zentrum der Politik seines Landes. Noch kurz vor der Münchner Konferenz verhandelte er in London über den letzten, von der tschechoslowakischen Regierung angebotenen territorialen Kompromiss. Dann warfen ihn die Nationalsozialisten nach der Besetzung der «Resttschechei» ins KZ, verschleppten ihn nach Dachau, nach Buchenwald. Er überlebte die NS-Zeit mit Mühe und schwerkrank. Nach dem Krieg wiederum – vor allem nach dem Staatsstreich Gottwalds 1948 – war kein Platz mehr für ihn in der tschechoslowakischen Politik. Er musste sich als Privatmann, als Denkmalpfleger und Kunsthistoriker durchschlagen. Als solcher erwarb er sich große Verdienste um die Erhaltung zahlreicher Denkmäler deutscher Dichter in Böhmen. Dass das Geburtshaus Adalbert Stifters in Oberplan (Horni Planá) noch heute existiert, ja zur Gedenkstätte wurde, ist auch das Werk Rokytas gewesen.8

Und wie reagierte der Hochbegabte, Vielgeplagte, dem zwei Diktaturen in die Quere gekommen waren, auf die samtene Revolution? Ich erinnere mich: Als sich Vaclav Havel als Präsident nach der gelungenen Wende von 1989/90 bei den Deutschen für die Vertreibung entschuldigte, war ich von dieser noblen Geste angetan – auch meine Frau war ja eine Vertriebene aus Schlesien, mit Prag kirchlich verbunden, weil die Prager Diözese bis nach Habelschwerdt, ihrem Geburtsort, reichte. Rokyta stimmte mir zu. Auch er hielt ein Wort der Versöhnung gegenüber den Deutschen für notwendig. Die polnischen Bischöfe hatten ja durch ihren Brief an ihre deutschen Amtsbrüder den Weg gewiesen und ein Beispiel gegeben.

Aber dann machte er eine Pause und fragte fast schamhaft, mit leiser Stimme: «Und wer entschuldigt sich bei mir?»

Diesen Satz werde ich nicht vergessen.

III

Und nun – wie spiegeln sich diese Grundsätze, die wir damals im Gespräch entwickelten, in der wissenschaftlichen Literatur über die Vertreibung wider? Tun sie es überhaupt? Findet man dort ähnliche Erwägungen zum Umgang mit der Vergangenheit?

Die Forschungen über die Vertreibung der Deutschen haben naturgemäß zuerst in Deutschland eingesetzt, unmitttelbar nach dem Krieg. Die erste wichtige Sammlung gedruckter Quellen war die mehrbändige Dokumentation, die Theodor Schieder von 1953 bis 1962 herausgab.9 Auf Zeitzeugen-Befragungen aufgebaut, jedoch mit ausführlichen Einleitungen versehen, gab dieses Werk einen ersten Umriss des Vertreibungsgeschehens in seiner geographischen Breite und politischen Auswirkung. (Die Vertreibung brachte übrigens – um nur diesen Punkt zu nennen – in Deutschland einen konfessionellen Mischungsprozess in Gang und beendete die vierhundertjährige Geltung des «Cuius regio eius religio»). Noch in jüngster Zeit ist der Dokumentation bescheinigt worden, sie sei «nicht ohne historischen Wert» gewesen».10 Doch die öffentliche Ausstrahlung blieb gering. Es entstand kein neues, prägendes Geschichtsbild. Für eine systematische Darstellung der Vertreibung, ihre Einordnung in die Zeitgeschichte, ihre Verknüpfung mit der Vergangenheit und für den Vergleich mit anderen Vertreibungen war es wohl zu dieser Zeit noch zu früh. In der unmittelbaren Nachkriegszeit dominierten andere Erinnerungsbilder: ein eher kleinräumiges, landschaftsbetontes Gedenken, festgehalten durch Erzählungen, Filme, Autobiographien – Erinnerungen an Schlesien, Ost- und Westpreußen, Böhmen, an Landschaften wie Ermland, das Banat, das Sudetenland, an Städte wie Danzig, Königsberg, Memel, Breslau, Gleiwitz, Eger.

Rasch geriet die Dokumentation ins Kreuzfeuer politischer Auseinandersetzungen: in Polen entstanden Gegendarstellungen – und die ersten Anzeichen der Entspannungspolitik bewirkten, dass die Schieder-Bände auch psychologisch in eine schwierige Stellung gerieten. Für viele Politiker im «sozialliberalen Jahrzehnt», der Zeit von Willy Brandt und Helmut Schmidt, wurde die Dokumentation, ehe sie in die Breite zu wirken begann, zu einer politischen Verlegenheit – vor allem als nach dem Tod Theodor Schieders bekannt wurde, dass der Herausgeber einstmals dem «Generalplan Ost» zugearbeitet hatte. Die jungen Historiker, die an der Dokumentation mitgewirkt hatten – u. a. Martin Broszat, Hans Mommsen, Hans Ulrich Wehler – wandten sich neuen Themen zu. Es begann die Zeit, in der das Thema Vertreibungen an den Rand gedrängt, ja stellenweise tabuisiert wurde (obwohl immer neue Monographien erschienen) – so dass Helga Grebing 1987 in dem inzwischen üblich gewordenen Wegsehen vom Schicksal der Vertriebenen geradezu ein Beispiel für die deutsche «Unfähigkeit zu trauern» erblicken konnte.11

Manfred Kittel schilderte 2007 in einem Buch den im Deutschland der Nachkriegszeit ausgebrochenen «Kleinkrieg um die Erinnerung». Er sprach provozierend – eine Formulierung Adalbert Hudaks aufgreifend – von einer «Vertreibung der Vertriebenen».12 Die Zwangsumsiedlung von 12 bis 14 Millionen Deutschen aus Ostmitteleuropa, bei der nach Schätzungen etwa 2 Millionen starben, verloren im öffentlichen Bewusstsein und in der Forschung zunehmend an Beachtung. Noch in jüngster Zeit konnte Ray M. Douglas die Vertreibung – nach seinen Worten die «größte Zwangsumsiedlung in der Menschheitsgeschichte» – nach aktuellem Forschungsstand und internationaler Bekanntheit und Beachtung das bis heute «am besten gehütete Geheimnis des Zweiten Weltkriegs» nennen.13

Gleichwohl haben sich die Dinge in den letzten Jahren verändert. Der Grundsatz «Alles muss auf den Tisch, über alles muss gesprochen werden!» ist heute auf allen Seiten anerkannt. An die Stelle von Polemik und Gegenpolemik ist das Bemühen um gemeinsame Erkenntnis getreten. Binationale und internationale Historikerkommissionen haben sich an die Arbeit gemacht. Längst haben die Forscher – oft generationenweit vom Geschehen entfernt – die Zeitzeugen abgelöst. Für den Meinungsumschwung haben nicht erst die immer wieder zitierten deutschen Autoren der Zeit nach 2000 – Günter Grass, Jörg Friedrich, Thomas Urban und andere – gesorgt, sondern zu allererst, wie ich meine, die polnischen Dissidenten der siebziger, achtziger und neunziger Jahre – ich nenne für viele nur die Namen Jan Józef Lipski, Adam Michnik und Bronislaw Geremek.

Über die Fakten der Vertreibung herrscht heute zwischen polnischen und deutschen Historikern eine weitgehende – und zwischen tschechischen und deutschen Historikern eine wachsende Einigkeit. Die große, inzwischen auch ins Deutsche übersetzte Vertreibungsdokumentation von Wlodzimierz Borodziej und Hans Lemberg zeigt es14 – und sie ist nur ein Beispiel unter vielen anderen. Auch zwischen Deutschen und Tschechen hat sich der Konsens verbreitert. Auch dort gab es nach den Wendejahren spontane Akte der Selbstkritik und Selbstbesinnung – so vor allem in einem Kreis junger Historiker in Brünn, die den Todesmarsch zum Thema machten (sie haben mich schon in den neunziger Jahren zu Gesprächen eingeladen). Mit Ungarn gab es bereits seit der Kadar-Zeit viele Übereinstimmungen über den Hergang der Vertreibungen und ihre Bewertung.

Stillschweigend sind damit auch die alten starren Rollen-Zuschreibungen – hier die Opfer, dort die Täter – ins Wanken geraten. In vielen Grenzfällen erscheint das Begriffspaar Täter-Opfer für das komplexe Geschehen nicht mehr tauglich. Peter Glotz hat das bereits 2005 mit der ihm eigenen Direktheit ausgesprochen: «Wir haben nie vergessen, wer den Zweiten Weltkrieg angefangen hat – Hitler, und zwar mit Zustimmung vieler Deutscher. Das heißt aber nicht, dass es Täter- oder Opfervölker gäbe. Jedes Volk ist eine vertrackte Mischung aus Tätern, Mittätern, Mitläufern und Opfern. Wir haben nie bezweifelt, dass das deutsche Volk im Griff Hitlers viel zu viele Täter, Mittäter und Mitläufer hatte. Das ist aber kein Grund, der deutschen Opfer, die es eben auch gab, nicht zu gedenken.»15

War die Vertreibung der Deutschen zunächst – und ganz natürlicherweise – ein Thema der deutschen Forschung, so hat sich der Kreis der an der Forschung Beteiligten im Lauf der letzten Jahre stark ausgeweitet. Neben die osteuropäischen und deutschen Forscher, von denen viele inzwischen gut vernetzt sind und Paare und Gruppen bilden, sind mit großem Nachdruck die Angelsachsen getreten, an der Spitze Norman Naimark, der mit seinem Buch «Fires of Hatred» (2001) – deutsch «Flammender Haß» (2004) – erstmals eine Gesamtdarstellung der ethnischen Säuberungen im 20. Jahrhundert gewagt hat.16 Die deutsche Vertreibung ist dort eingebettet in eine Chronologie der Vertreibungen, wie sie mittlerweile von vielen Historikern verwendet wird – sie reicht von den Armeniern und anatolischen Griechen bis zur Judenverfolgung im Dritten Reich, zur sowjetischen Deportation der Tschetschenen-Inguschen und der Krimtataren und – über die Vertreibung der Deutschen aus Polen und der Tschechoslowakei hinaus – zu den Kriegen der achtziger Jahre im ehemaligen Jugoslawien. Erstmals wurde sie 2006 einer Ausstellung zugrundegelegt, der vom «Zentrum gegen Vertreibungen» im Kronprinzenpalais, Berlin, veranstalteten Ausstellung «Erzwungene Wege. Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jahrhunderts».

Die erste wissenschaftliche Gesamtdarstellung der Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg aus einer einzigen Feder hat der in New York lehrende irische Historiker Ray M. Douglas 2012 vorgelegt. Sein Buch mit dem enthüllenden Titel «Ordnungsgemäße Überführung»17 – Douglas verwendet ironisierend einen Begriff des Potsdamer Schlussprotokolls – geht methodisch in zweifacher Hinsicht neue Wege. Einmal versucht der Autor die Vertreibungen von allen Seiten zu betrachten, von ihren frühesten Anfängen an und in allen betroffenen Ländern, und ihre Geschichte bis in die Gegenwart fortzuschreiben, wo sie immer noch große Nachwirkungen hat – fast drei von zehn Deutschen wurden vertrieben oder sind Kinder oder Enkel von Vertriebenen! Sodann hat sich Douglas dafür entschieden, direkte Aussagen von Vertriebenen nicht zu verwenden, wenn sie nicht durch andere unabhängige Quellen belegt sind.18 Das führt zu einem hohen Grad von Authentizität und zu einer Objektivierung des Faktischen, wobei die Schrecken des Vertreibungsgeschehens keinesfalls abgeschwächt werden, sondern im Gegenteil plastisch hervortreten und das historische Urteil über die detailliert geschilderten Vorgänge gegenüber der früheren Forschung deutlich an Schärfe gewinnt. Manch schneidende Äußerungen von Douglas – etwa über den Vertreibungsplaner Benes,19 aber auch über die verspätete Einsicht, die Passivität und Hilflosigkeit bei den westlichen Kriegsalliierten angesichts der «wilden Vertreibungen»20 – würde wohl erhebliche Empörung erregen, kämen sie (nur) aus deutschem Mund. Hier bewährt sich das «Prinzip des dritten Mannes» als Korrektiv nationaler oder eng «nachbarlich» bezogener Sichtweisen der Geschichte.

Die jüngsten Forschungen haben zugleich sichtbar gemacht, dass das Thema der Vertreibungen in tiefere historische Dimensionen hineinreicht. Dass Völker aus ihrer angestammten Heimat vertrieben und in die Fremde verschleppt wurden, war ja auch in früheren Epochen keine Seltenheit. Tatsächlich ist die moderne Vertreibung nur die Steigerung älterer Formen der Ächtung und Verbannung, des Friedlos-Legens und der Vogelfreiheit, der Strafexpatriation, der Verfolgung und Vernichtung. Der Strom der Vertriebenen und Verschleppten – in der globalisierten Welt von heute ins Breite, Massenhafte gesteigert – folgt früheren Bewegungen, deren Anfänge wir aus Einzelschicksalen des Exils und der Emigration kennen.21

Dabei rückt zunehmend die Bildung der Nationalstaaten – und mit ihr eine «leitende Tendenz» der neueren Geschichte (Leopold von Ranke) – ins Visier der Kritik. War schon die Schaffung moderner Nationalstaaten nicht selten mit genozidalen Begleiterscheinungen verbunden (man denke nur an Spanien!), so löste der Untergang der mehrnationalen Reiche der Vorkriegszeit und die universelle Anwendung des Nationalstaatsprinzips in Mittel-, Ost- und Südosteuropa durch die Vorortverträge nach dem Ersten Weltkrieg geradezu eine Kettenreaktion «ethnischer Säuberungen» aus. So konnte der griechisch-türkische «Bevölkerungsaustausch» des Jahres 1923 – damals als legitim betrachtet und völkerrechtlich abgesichert! – zu später Stunde zum Modell für die Vertreibung der Deutschen nach 1945 werden (Detlef Brandes). Man hielt solche Prozeduren des «Bevölkerungsaustauschs – eine höchst euphemistische Wortbildung! – unter den Völkerbundsstaaten für notwendig zur Herstellung politischer Homogenität in den neu zugeschnittenen Ländern.22 Hier bahnt sich inzwischen eine deutliche Revision der Sichtweisen und Beurteilungen an. Einmal erscheinen heutigen Historikern die mehrnationalen Vorkriegs-Reiche nicht mehr einfach als «Völkerkerker», wie sie die Propaganda der «Neuen» nach dem Ersten Weltkrieg vielfach sah. Zum anderen sind nur noch wenige dazu bereit, die ethnischen Säuberungen als Begleiterscheinung der Nationalstaatsbildung einfach zu übersehen oder billigend in Kauf zu nehmen – sie gelten heute als dunkle Kehrseite der Nationalstaatsbildung, als massive Infragestellung von Humanität und Menschenrechten. Wie so oft ist bei dieser Revision die Dichtung der Geschichtswissenschaft vorangegangen: Joseph Roth rühmte schon in der Zwischenkriegszeit das Habsburgerreich als ein politisches Gebilde, in dem man Patriot und Weltbürger zugleich sein konnte – und heute werfen die Romane des türkischen Nobelpreisträgers Orhan Pamuk einen überraschend versöhnlichen Blick auf das untergegangene Osmanenreich.

Nicht zuletzt sind die Historiker der Vertreibung dabei, sich mit den Historikern des Holocaust in Verbindung zu setzen. Das ist ein konsequenter Schritt, waren doch Vertreibung und Verschleppung in vielen Fällen – besonders im Fall der in Westeuropa lebenden Juden – die Vorstufe zum Mord. Brutale Gewalt wurde auch bei Vertreibungen angewendet, viele Autoren haben sie beschrieben, viele Ausstellungen sie sichtbar gemacht – auch wenn das Ziel der Vertreibung zunächst «nur» Vertreibung, nicht Vernichtung war. In seinem Buch «Ethnische ‹Säuberungen› in der Moderne» zieht Michael Schwartz eine Verbindung zwischen dem Balkan und den außereuropäischen Kolonien als «Lernorten» ethnischer Säuberung und dem Rückschlag dieser Gewalttechniken auf das Europa der Zwischenkriegszeit.23 Den Höhepunkt dieser Gewaltpolitik bilden die ethnischen «Säuberungen» des Zweiten Weltkriegs. Erscheint der Holocaust in seiner Darstellung als Extremfall der Säuberungsvariante Genozid, so muss die Massenvertreibung der Deutschen aus dem Osten als Extremfall der Säuberungsvariante Vertreibung betrachtet werden.

IV

Aber nun die entscheidende Frage: Wie vermeidet man Vertreibungen? Wie schaltet man sie als Mittel der Politik endgültig aus? Werden die Vertreibungen im 21. Jahrhundert enden? Werden sie nicht nur im Völkerrecht, sondern auch im Denken der Menschen geächtet werden? Wie kann man die Spirale der Gewalt unterbrechen, das Perpetuum mobile von Schlag und Gegenschlag anhalten?

Die Entwicklung des internationalen Rechts nach dem Zweiten Weltkrieg bietet ein ambivalentes Bild. Gewiss, es gibt das Vertreibungsverbot in der 1948 abgeschlossenen Völkermordkonvention. Doch deren Anreger, der polnisch-jüdische Jurist Raphael Lemkin, vermochte sich mit seiner anfänglichen weiten Fassung, die dieses Recht auch Minderheiten zuschrieb, gegen den amerikanischen und sowjetischen Einspruch nicht durchzusetzen.24 Immerhin zählt das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom Juli 1998 Vertreibungen unter die Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7) und unter die Kriegsverbrechen (Art.8). Vor diesem Strafgerichtshof in Den Haag ist bekanntermaßen Slobodan Milosevic wegen Kriegsverbrechen und Völkermord angeklagt. Dabei geht es zentral auch um Vertreibungen. «Eigentlich», so urteilt der Völkerrechtsexperte Alfred de Zayas. «ist der Prozess gegen Milosevic ein Prozess um die Heimat der Bosnier, der Kroaten und der Kosavaren. Ferner bestimmt das Dayton-Abkommen vom Dezember 1995 das Rückkehrrecht und die Entschädigung der Flüchtlinge und Vertriebenen.»25

Doch immer wieder werden diese Rechte – um nachträgliche Strafen gegen Vertreibungsverbrechen abzuwehren – eingeschränkt. Auf den Vorgang Klaus im Zusammenhang mit dem Lissabon-Vertrag 2009 und die ihm folgende «Sudetenklausel» habe ich schon hingewiesen. Generell wird man sagen können, dass die Gesetzgebung – und mehrheitlich auch die Wissenschaft – geneigt sind, Vertreibungen und ihre Folgen als evidente Verletzung des Völkerrechts anzusehen, während die Gerichte in diesen Fragen eher eine punktuelle und oft minimalistische Position einnehmen. So stehen die Verbote der Zwangsumsiedlung zwar nach wie vor in Dokumenten wie dem Römischen Statut und in der Menschenrechtscharta der Europäischen Union, jedoch mit einer klaren Konditionalität, was die Rechtsprechung angeht.

So wird man sich, um Vertreibungen als Mittel der Politik dauerhaft zu überwinden, nicht nur auf die Hilfe des Rechts verlassen dürfen. Wichtig sind auch ethische Positionen – die Entwicklung einer Bereitschaft zum friedlichen Ausgleich unter allen Beteiligten. Letzten Endes muss der Hass überwunden werden, der wohl den tiefsten und nachhaltigsten Antrieb der Vertreibungen bildet. Denn noch immer gilt die Diagnose der letztes Jahr verstorbenen polnischen Lyrikerin Wislawa Szymborska, die Naimark seinem Buch vorangestellt hat: «Seht her, wie unentwegt leistungsfähig er ist, wie gut er sich hält in unserem Jahrhundert, der Hass.»26

Ein erster Schritt, der den Hass überwinden kann, ist die Bereitschaft anzuerkennen, dass selten in der Geschichte nur eine Seite schuldig ist, dass man sich meist wechselseitig Unrecht zugefügt hat – und dass man die Wahl hat, dafür entweder Vergeltung einzufordern oder Verzeihung zu erbitten. Verzeihung gewährt und Verzeihung erbeten haben zuerst die polnischen Bischöfe mit ihrem charismatischen Brief zu Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils. Sie haben damit den Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt durchbrochen und neue Spielräume des Handelns eröffnet. Ich zitiere Hans Krieger: «Es ist die Fähigkeit des Menschen zur Unterscheidung von Gut und Böse (gut für mich und die anderen, böse für mich und die anderen), die ihn in einem anderen Sinne als das staatenbildende Insekt zum ‹Zoon politikon› macht; erst die ethische Fundierung gibt der politischen Ordnung über die normative Kraft des Faktischen hinaus sinnstiftende Legitimität.»27

Ich kenne den Einwand: Die Deutschen haben mit Krieg und Zerstörung angefangen, sie brauchen sich also nicht über die Folgen zu wundern; sie haben heraufbeschworen, was am Ende über sie selbst hereinbrach, sie haben Wind gesät und Sturm geerntet. Das ist zweifellos richtig. Aber es setzt die moralischen und rechtlichen Kriterien der Beurteilung von Verbrechen nicht außer Kraft. Diese Maßstäbe müssen für alle Völker gleichermaßen gelten. Kein Massenverbrechen rechtfertigt ein neues. Und der Wunsch nach «Vergeltung» – psychologisch begreiflich – begründet keine Dispens vom Recht, vom Sittengesetz, weder im Zweiten Weltkrieg noch davor oder danach.

Zweitens scheint mir wichtig, dass man in Gesprächen über Vertreibungen dem anderen seine Individualität und seine Würde lässt, dass man ihn nicht in eine nationale Selbstverneinung treibt, die leicht zu Neurosen führen kann. «Kein Volk geht auf die Dauer auf Knien» – so sagte mir einmal der bedeutende jüdische Komponist Herman Berlinski, ein Mann, dessen Leben aus lauter Fluchten bestand: in der Kindheit aus dem damals noch russischen Lodz in das für Juden noch sichere Leipzig; und knapp zwei Jahrzehnte später nach Paris und Washington, um der nationalsozialistischen Verfolgung zu entgehen.28 Adenauer hat für die angemessene Haltung eines zu Recht in seinem traditionellen Selbstbewusstsein erschütterten, aber anderseits auch auf eine bessere Zukunft hoffenden Deutschland nach dem Krieg eine Formel gefunden, die mir bis heute im Ohr klingt: «tief gebeugt, aber nicht gebrochen» – so sollten die Deutschen in die Zukunft gehen.29

Und endlich: In der Versöhnung der Völker – nach Flucht und Vertreibung – geht es nicht ohne Vorleistungen oder sagen wir besser: ohne Vorgriffe in die Zukunft ab. Wir sollten nicht nur an die Vergangenheit denken, sondern den Blick auch auf unsere Kinder und Kindeskinder richten – auf künftige Generationen, die hoffentlich Krieg und Vertreibung nicht mehr erleben müssen. Das relativiert vieles – keineswegs alles – in der Vergangenheit. Ich möchte nicht lebenslang mit Erbitterung daran denken müssen, dass ich als Dreizehnjähriger gemeinsam mit meiner Schwester beim Luftangriff der Royal Air Force auf Freiburg am 27. November 1944 durch eine englische Fliegerbombe beinahe mein Leben verloren hätte. (Der Luftkrieg, dessen Opfer hauptsächlich Frauen und Kinder waren, wurde von allen Kriegsparteien am Rande – und manchmal jenseits – des Völkerrechts geführt!) Man muss traumatisierende Erfahrungen auch vergessen können. Und meine jüngste Tochter, Geburtsjahr 1986, hätte wohl auch das Recht, beim Studium in England nicht zuerst als Nachfahrin derer in Augenschein genommen zu werden, die einst den «Blitz» über London verursachten – so als läge in ihrer Nationalität, unabhängig von ihrer Person, ein Stigma für ewige Zeiten.

Hoffen wir, dass auch Vorurteile und Hass nicht ewig dauern, dass neue Generationen sich unbefangener begegnen, ohne täglich die Last der Vergangenheit auf neue zu schultern wie ein Ritual. Franz Werfel hat auf die Frage, was denn die Überlegenheit des Verfolgten über den Verfolger ausmache, die überraschende Antwort gegeben: «nicht der Verfolger zu sein».30 Versuchen wir in diesem Sinne neu zu beginnen und die alten Rollen hinter uns zu lassen – auch wenn es manchmal schwer fällt, Zeit braucht, Mut erfordert und Überwindung kostet.

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