Wenn der Papst auf sein Amt verzichtet: Bischof emeritus von Rom Die kirchenrechtlichen Regelungen für einen Amtsverzicht des Papstes fristeten lange Zeit ein Schattendasein. Bis Benedikt XVI. im Februar 2013 überraschend seinen Rücktritt erklärte. Es zeigt sich, dass es diesbezüglich immer noch Normierungsbedarf gibt. Von Markus Graulich © Strosche Herder Korrespondenz S1/2026 S. 53-54, Essays, Lesedauer: ca. 6 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 120,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 9,10 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 107,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Markus Graulich Markus Graulich wurde 1964 geboren und ist Salesianer Don Boscos. Der Kirchenrechtler war von 2014 bis 2024 Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte. 2024 wurde er in eine Expertengruppe zur Zukunft des Bischofsamtes berufen. Auch interessant Plus Papa Leone: Leo XIV. und die Zukunft des Papstamts S. 17-19 Schlüssel zu einer zeitgemäßen Soziallehre der Kirche: Eine Lehre des Abwägens Von Ursula Wollasch Plus Papa Leone: Leo XIV. und die Zukunft des Papstamts S. 16 Die „Mutter vom Guten Rat“ in Genazzano: Wohin die Päpste pilgern Von Verena Kessel Plus Papa Leone: Leo XIV. und die Zukunft des Papstamts S. 4-8 Ein Gespräch mit Kardinal Reinhard Marx: „Ihr habt ein Problem, wir haben ein paar Fragen“ Von Reinhard Marx, Stefan Orth
Markus Graulich Markus Graulich wurde 1964 geboren und ist Salesianer Don Boscos. Der Kirchenrechtler war von 2014 bis 2024 Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte. 2024 wurde er in eine Expertengruppe zur Zukunft des Bischofsamtes berufen.
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