Wenn der Papst auf sein Amt verzichtetBischof emeritus von Rom

Die kirchenrechtlichen Regelungen für einen Amtsverzicht des Papstes fristeten lange Zeit ein Schattendasein. Bis Benedikt XVI. im Februar 2013 überraschend seinen Rücktritt erklärte. Es zeigt sich, dass es diesbezüglich immer noch Normierungsbedarf gibt.

Die Cathedra Petri in Rom
© Strosche
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Erscheint am 27.04.2026

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