Dienst am RechtsstaatEin evangelischer Kommentar zum Kirchenasyl

Zuletzt wurde auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag Anfang Juni in Stuttgart wieder heftig um das Kirchenasyl gerungen. Medial wurden dabei besonders die politischen Differenzen zwischen Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Parteien hervorgehoben. Ich sehe darin die Gefahr, dass das Kirchenasyl unter der Hand für die parteipolitischen Positionen zur Flüchtlingspolitik insgesamt herhalten muss. Dann wird zum Beispiel die Frage, wie viele Flüchtlinge Deutschland aufnehmen sollte, müsste oder könnte, plötzlich zu einem Problem des Kirchenasyls. So entsteht in der Bevölkerung der völlig falsche Eindruck, eine große Zahl von Flüchtlingen sollte Kirchenasyl bekommen. Diese Ansicht äußert sich auch immer wieder in Zuschriften, die mich als Bischof erreichen. Dadurch wird die positive Kraft bedroht, die das Kirchenasyl nun schon über dreißig Jahre in Deutschland entfaltet hat. Und es werden – durchaus mit politischem Kalkül – Schreckensszenarien an die Wand gemalt, zum Beispiel die Mär, das Kirchenasyl sei eine Bedrohung für den Rechtsstaat. Diese Auffassung widerlegen schon die nackten Zahlen. Zurzeit haben in ganz Deutschland 460 Flüchtlinge in 251 kirchlichen Einrichtungen Kirchenasyl gefunden (Stand Juni 2015). Angesichts von 400.000 erwarteten Asylanträgen kann hier nicht von einer Bedrohung des Rechtsstaates gesprochen werden. Das ist völlig absurd. Dies gilt nicht nur von den Zahlen her, sondern – wichtiger noch – auch inhaltlich: Beim Kirchenasyl geht es nicht um eine Umgehung des Rechts, sondern um die Notwendigkeit, in Grenzfällen sorgfältige Rechtsverfahren zu ermöglichen.

Man stelle sich folgende Szene aus dem Bereich des Fußballs vor, um das Problem zu verdeutlichen: Ein Schiedsrichter hat ein Handspiel nicht gesehen, das zu einem Tor geführt hat. Als der Spieler das zugibt, erhält er die Rote Karte mit der Begründung, er hätte die Entscheidung des Schiedsrichters in Frage gestellt. Das Tor zählt aber trotzdem. Statt durch Fair Play das Spiel insgesamt gerechter zu machen, verzerrt der Schiedsrichter den Spielverlauf und schadet dem Sport. Nun will ich nicht in den allgemeinen Chor der Schiedsrichterschelte einstimmen. Wir brauchen die besten Schiedsrichter für ein gutes Fußballspiel. Und genauso brauchen wir den besten Rechtsstaat für unser Gemeinwesen. Für die Flüchtlinge ist das Kirchenasyl so etwas wie eine Stärkung des Fair Play. Es zeigt auf, wo sich Missstände und Gerechtigkeitslücken auftun. Kirchenasyl ist daher keine Bedrohung, sondern ein Dienst am Rechtsstaat. Der Rechtsstaat leidet nicht, wenn Kirchenasyl geleistet wird, er leidet aber wohl, wenn Menschen durch sein Handeln zu Schaden kommen. Dem Kirchenasyl sollte daher nicht die rote Karte gezeigt werden. Im Gegenteil, die Rechtsstaatlichkeit unserer Gesellschaft wird durch Kirchenasyl gesichert und nicht bedroht.

Kirchenasyl ist Fair Play, auch dem Staat gegenüber. Da werden nicht in Wild-West-Manier politische Forderungen durchgesetzt, sondern es wird ein transparentes Verfahren eingeleitet. Kirchengemeinden treten in enger Absprache mit den zuständigen Behörden für Menschen in Not ein. In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum Beispiel, hat sich ein gutes Hilfe- und Beratungssystem entwickelt, das Gemeinden mit den Kirchenasylen nicht alleine lässt. Die Kirchenleitung hat für Gemeinden eine Handreichung herausgegeben. Es stehen Expertinnen und Ansprech­partner zur Verfügung, die die Gemeinden unterstützen. Dadurch haben sich gute Verfahren entwickelt, um auch mit den Behörden sinn­voll zusammenzuarbeiten. Nach der öffentlichen Diskussion um das Kirchenasyl wurde nun jüngst sogar bundesweit ein kirchliches Kommunikationssystem eingerichtet, um die Abstimmung jedes einzelnen Kirchenasylfalles umgehend mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu gewährleisten. All das dient dazu, das Ziel des Kirchenasyls zu erreichen: nämlich Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Darum geht es im Kern: um das Recht! Und so fing auch alles im Jahr 1983 in Berlin an: mit dem Rechtsempfinden von Gemeindegliedern, die sagten: «Wir können nicht zuschauen, wenn Menschen in den Tod oder in Gefahr für Leib und Leben geschickt werden. Das kann nicht Rechtens sein.» Das kann doch nicht Rechtens sein, was mit der verzweifelten palästinensischen Familie geschehen soll, die am 13. Oktober 1983 vor der Tür des Gemeindehauses von Heilig-Kreuz in Kreuzberg stand. Der Familie drohte die Abschiebung in den Krieg im Libanon. Die Familie wurde freundlich von der Gemeinde aufgenommen und geschützt. So begann vor über 30 Jahren in Berlin die Kirchenasyl-Bewegung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Zwei Jahre später, im Frühjahr 1985 teilten neun Berliner Gemeinden der Kirchenleitung mit, aufgrund fortlaufender Abschie­bun­gen in Kriegs- und Krisengebiete Flüchtlingen helfen und schützen zu wollen. Der ökumenische Arbeitskreis «Asyl in der Kirche» wurde gegründet und bereits 1988 gab es in Berlin 35 Gemeinden, die grundsätzlich bereit waren, Kirchenasyl zu gewähren. Vier Jahre später waren es 50 Gemeinden, die, unter­stützt von der Kirchenleitung und von Persönlichkeiten wie Altbischof Kurt Scharf und Helmut Gollwitzer, hunderte Abschiebungen verhindern konnten. Es folgten mehrere Abschiebestoppregelungen und eine großzügige Altfall­regelung für Berlin. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Für fast alle Flücht­linge, die in Kirchenasylen Schutz und Zuflucht gefunden haben, wurden rechtsstaatlich einwandfreie Lösungen gefunden, die es ihnen erlaubten, legal in Deutschland zu leben. Durch das Geschenk der Zeit im Kirchenasyl wurde geholfen, das Recht zur Geltung zu bringen. Natürlich zeigt dies auch sehr deutlich, dass die Asylrechts­ver­fahren nicht immer sicherstellen, dass Menschen, die von Gefahr für Freiheit, Leib und Leben bedroht sind, ausreichend geschützt werden. Für diese Menschen ist das Kirchenasyl oft die letzte Rettung, um doch noch zu ihrem Recht zu kommen. Und das ist bis heute so.

Als Kirche lassen wir uns dabei nicht von parteipolitischen Interessen leiten, sondern der Einsatz für Fremde gehört zum Selbstverständnis christlicher Gemeinden. Nach unserem Glaubensverständnis ist jeder Mensch, egal welcher Religion oder Nation er angehört, ein Bild Gottes. Die ihm dadurch geschenkte Würde ist unantastbar und muss geschützt werden im Sinne der Durchsetzung der Menschenrechte. Es gehört nach unserem Selbstverständnis dazu, dass die Kirche, wie es in der Barmer Theologischen Erklärung in der fünften These heißt, an «Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten» erinnert. Diese Freiheit haben wir, weil Kirche und Staat in unserer Gesellschaft voneinander unterschieden sind. Ich beobachte es immer mit Missfallen, wenn gefordert wird, dass in unserem Land Kirche und Staat getrennt werden sollen. Denn Kirche und Staat sind getrennt. Aber sie sind in ihren unterschiedlichen Aufgabenstellungen sinnvoll aufeinander bezogen. Es gehört zu den Aufgaben der Kirche, den Staat und die Gesellschaft als Ganze an die gemeinsame Verantwortung zu erinnern, die sie für die Umsetzung der Grund- und Menschenrechte sowie humanitärer Grundsätze in jedem Einzelfall tragen. Ein Abweichen von dieser Gesamtverantwortung ist nicht möglich. Wenn die Summe der Einzelentscheidungen, die für sich genommen jeweils rechtmäßig sein mögen, im Ergebnis dazu führt, dass einem Flüchtling ein notwendiger Schutz nicht gewährt wird, so kann ein solches Ergebnis nicht mit dem Hinweis auf das rechtsförmig korrekt durchgeführte Verfahren hinreichend legitimiert werden. Wenn ein Mensch durch eine Abschiebung zu Schaden kommt, war die Entscheidung falsch, auch wenn sie rechtmäßig zustande kam. Für diese Menschen ist das Kirchenasyl lebenswichtig. Deshalb muss es bleiben. Um der Würde des Menschen willen. Und um der Bewahrung der Menschenrechte willen, auf die wir in Europa zu Recht stolz sind und auf die unsere Gesellschaft gegründet ist.

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