Schutzgut Natur: Der neue Blick auf die Umwelt

Die Natur zu beherrschen durch Kultur – das galt in der Neuzeit als unbestrittener Auftrag des Menschen. Das Urbarmachen von Wäldern und Sümpfen, die Bestellung des Erdreichs, die Zähmung des Feuers, die Erschließung der Meere und Gewässer, zuletzt die Eroberung des Luft- und Weltraums – all diese Kulturtaten sind von der neuzeitlichen Philosophie ausdrücklich legitimiert worden in der Absicht, die Menschen «zu Herren und Meistern der Natur zu machen» (René Descartes).1

Lange Zeit galt diese Bewegung als etwas unbezweifelbar Notwendiges. Sie schritt daher fort, ohne auf Widerstand zu stoßen. Doch in unseren Tagen scheint sie zum Stillstand zu kommen – zumindest verlangsamt sie sich. Die unbegrenzte Nutzung der Natur durch den Menschen wird in Frage gestellt; die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen wird spürbar. Während der wissenschaftlich-kulturelle Zugriff auf die Natur den Menschen selbst erreicht (Reproduktionsmedizin, Gentechnologie), wird am Konzept der Naturbeherrschung durch Kultur und Technik immer stärkere Kritik laut. Der Kulturprozess verliert seine Selbstverständlichkeit. Die Natur wird als etwas Eigenständiges neu entdeckt. Heute gilt sie nicht mehr in erster Linie als etwas, das zu unterwerfen, zu beherrschen ist; eher erscheint sie als etwas Angefochtenes, Hilfsbedürftiges, das eines umfassenden Schutzes bedarf.

Das Gefühl für die Bedrohung der Natur hat sich früh verbreitet. Die deutlichsten Äußerungen finden sich in Deutschland seit dem späten 18. Jahrhundert. Zwar dominiert in Wirtschaft und Gesellschaft der folgenden Zeit ein Denken, das zu letzten Konsequenzen der Naturbeherrschung fortschreitet; noch Marx und seinen Schülern gilt der Sieg über die Natur als Voraussetzung für eine Welt, in der Freiheit und Überfluss herrschen. Aber auch die Gegenstimmen fehlen nicht: Wie anders klingt es, wenn Franz von Baader von der «ehehaften» Verbindung von Mensch und Erde spricht, wenn Hegel, entgegen den modernen Trennungstendenzen, Natur als «das Andere des Geistes» begreift, wenn die von den britischen Inseln auf den Kontinent drängenden Englischen Gärten die unberührte Natur (und nicht mehr die schmückende Gartenkunst) in den Mittelpunkt stellen, wenn die romantische Medizin sich im Hinblick auf den menschlichen Organismus gegen einen naturwissenschaftlichen Reduktionismus wehrt.

Alexander von Humboldt ist der erste Forscher, welcher der eigenständig gewordenen Natur den neuen Namen gibt. Auf seiner zwischen 1799 und 1804 unternommenen Südamerikareise findet er in Venezuela einen großen, von den Indianern verehrten Mimosenbaum – und nennt solche alten Bäume in seinem Bericht «Naturdenkmäler» (Monuments de la nature).2 Damit ist ein neuer Zugang, eine neue Empfänglichkeit umschrieben: Blumen, Gärten, Wälder, Landschaften treten den Menschen wie Denkmäler gegenüber, sie werden wie diese betrachtet und genossen, regen zu eigener Aktivität an – und sie brauchen, wie künstliche Denkmäler, Zuwendung und Schutz.

Es dauert gleichwohl noch fast ein Jahrhundert, bis sich der Schutz der Natur in eigenen Institutionen, in Vereinen und Behörden, in Museen und Naturparks selbständig macht. Der erste Naturpark der Welt, der Yellowstone-Nationalpark, entsteht 1872 in den USA. Dort hatte George Perkins Marsh mit seinem Buch «Man and Nature» schon 1864 Gedanken von Alexander von Humboldt aufgenommen. Dass in den deutschsprachigen Ländern noch lange Zeit, bis ins 20. Jahrhundert hinein, in Naturschutzgesetzen und -verordnungen das Wort «Naturdenkmal» verwendet wird, ist ein bemerkenswerter Beleg für das Fortleben der frühen Anstöße, die aus dem Geist der Romantik und des Historismus stammen.

In der vorangehenden Zeit war die Natur einfach Wirtschaftsobjekt gewesen. Noch die älteren Wald- und Forstordnungen in Deutschland, die bis ins 16. Jahrhundert zurückgehen, waren vor allem von ökonomischen Zielen geleitet – es ging um den Erhalt der Substanz, um die Pflicht zur Aufforstung und alles, was damit zusammenhängt. Dann greift die Gesetzgebung auf die Felder über mit Feldordnungen und Feldpolizeigesetzen. Und schließlich wird «die Landschaft», ein ideelles Gut, in den Schutz mit einbezogen, wobei sich Agrikultur und Hortikultur, ökonomische und ästhetische Ziele miteinander verbinden.

Die Weimarer Reichsverfassung stellt, hundert Jahre nach den ersten Landschaftsgärten, in ihrem Artikel 150 die «Naturdenkmäler» unter ihren Schutz. Damit ist der ideelle Natur- und Landschaftsschutz begründet, der uns heute in Natur- und Nationalparks, im Artenschutz, in Maßnahmen der Pflege und Erholung in Natur und Landschaft begegnet. Was geschützt und erhalten werden soll, sind einerseits Böden und Gewässer als vormenschliche Naturgrundlagen, anderseits Fauna und Vegetation als vom Menschen (mit)geschaffene Biosphäre.

Verfährt Naturschutz vor allem bewahrend, konzentriert er sich auf klar umrissene, abgegrenzte Schutzobjekte, so geht der Umweltschutz darüber hinaus. Wie das Wort Umwelt verrät, geht es jetzt nicht mehr um eine dem Menschen gegenübergestellte, von ihm ästhetisch genossene und beispielhaft geschützte Natur, es geht um die gesamte Lebenswirklichkeit des Menschen, um die Luft, die er atmet, um das Wasser, das er trinkt, um die Pflanzen und Tiere, die er isst, um Bauen, Wohnen, Leben und ihre natürlichen Voraussetzungen. «Umwelt» ist ein Lehnwort aus dem dänischen onverden. Umfassende Bedeutung gewinnt es durch den deutschbaltischen Biologen und Philosophen Jakob Johann von Uexküll (1864–1944), der den bis dahin nur umgangssprachlich verwendeten Ausdruck systematisch entfaltet und dadurch zum Begründer der modernen Ökologie wird.3

Der Umweltschutz greift weiter aus: er schützt nicht nur Vorhandenes, er sorgt vor, wehrt ab, fördert, verbietet, stellt Gefährdungen fest, er entwickelt Standards und Normen des Schutzwürdigen. Insofern dringen im Umweltrecht wieder ökonomische Gesichtspunkte vor, freilich solche neuer Art: Naturressourcen werden unter Perspektiven der Knappheit betrachtet; Landschaftsverbrauch und Schadstoffausstoß sollen reduziert werden; Strategien der Entlastung, des Ausgleichs, der Vermeidung werden entwickelt, kurz: an die Stelle von Naturbeherrschung tritt Einfühlung in die Natur, an die Stelle produktiver Veränderung das Sein-Lassen als neuer Ausdruck menschlicher Freiheit.

Heute konzentriert sich der Umweltschutz auf die Erderwärmung als weltweites Problem. Der Klimawandel hat das Potential, die Grundlagen unserer Zivilisation zu zerstören.4 «Die beiden letzten Hitzesommer haben uns in Deutschland eine gewisse Ahnung davon vermittelt, was das bedeuten könnte… Der Klimawandel verschärft die Ungleichheit in und zwischen Ländern und damit auch das Konfliktpotential. Gewaltsame Auseinandersetzungen und Migration können die Folge sein… Aus all den angeführten Gründen haben die Klimawissenschaftler im Paris-Abkommen darauf gedrungen, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf unter 2 Grad zu begrenzen.»5

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