Moraltheologie lässt sich den einschlägigen Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils1 zufolge als diejenige theologische Disziplin definieren, die im kritischen Dialog mit verschiedenen Human- und Sozialwissenschaften auf die normativen Grundlagen menschlichen Handelns reflektiert, die Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten sittlich qualifizierter Praxis auf argumentative Weise – d.h. vor dem Forum der natürlichen praktischen Vernunft – zu bestimmen sucht und so das biblisch inspirierte und von der Tradition je neu interpretierte und aktualisierte christliche Ethos intellektuell verantwortet. Aus Anlass des plötzlichen Todes von Eberhard Schockenhoff am 20. Juni 2020, der sich diesem Verständnis seines Faches stets verpflichtet fühlte und die moraltheologische Diskussion im deutschen Sprachraum in den zurückliegenden Jahren wie kein anderer geprägt hat, sollen nachfolgend einige besonders markante Züge seines vielfältigen Schaffens noch einmal in Erinnerung gerufen und ausdrücklich gewürdigt werden.
Maßgeblich für seine moraltheologische Prägung dürften zwei Grundannahmen sein, die biographisch mit dem Wirken seiner beiden wichtigsten akademischen Lehrer, Klaus Demmer in Rom und Alfons Auer in Tübingen, verbunden sind. Die eine Annahme betrifft die Verteidigung einer schwach essentialistischen Vorstellung des Menschseins, die einen starken Vernunftbegriff mit der Anerkennung bestimmter unbeliebiger, aber gestaltungsoffener anthropologischer Konstanten verbindet und für die Begründung eines universal gültigen Bestandes normativer Forderungen fruchtbar macht. Die andere Annahme besteht in der Überzeugung, dass die moraltheologische Reflexion nicht in normativer Ethik aufgeht, sondern aufgrund der Zweistufigkeit des christlichen Ethos einer (heils-)geschichtlichen Perspektivierung bedarf, um dem spezifischen Anspruch sog. hochethischer Weisungen gerecht zu werden. Vernunft und (Heils-)Geschichte sind dabei keine Gegensätze, sondern so aufeinander zu beziehen, dass die Gefahr eines ungeschichtlichen Rationalismus ebenso vermieden wird wie das gegenläufige Extrem eines non-kognitiven Relativismus. In seinen beiden wichtigsten Monographien zur Fundamentalmoral hat Schockenhoff dieses anspruchsvolle Theorieprogramm systematisch entfaltet. Der 1996 vorgelegte Band Naturrecht und Menschenwürde2 wendet sich ausdrücklich gegen die in der zeitgenössischen Moraltheologie vorherrschende Tendenz, «die letzten naturrechtlichen Relikte eines ‹seinsethischen› oder ‹wirklichkeitsadäquaten› Anspruchs über Bord zu werfen, um die autonome Moral aus ihrer Übergangsstellung zwischen der ihr noch anhaftenden schöpfungstheologischen Wirklichkeitsdeutung und einer erst halbherzigen Bejahung der neuzeitlichen Säkularität zu befreien».3 Statt im Sinne der neuzeitlichen Vernunftkritik «mit den erkenntnistheoretischen Voraussetzungen eines ‹naiven› Wirklichkeitsverständnisses [zu brechen], den Anspruch ethischer Aussagen auf ihre Konsensfähigkeit innerhalb der moralischen Gemeinschaft [zurückzunehmen] und die ‹autonome Moral› auf der Basis diskursethischer und verfahrensorientierter Ansätze der gegenwärtigen Moralphilosophie zu einer ‹Moral der Autonomie› [fortzuentwickeln]», möchte Schockenhoff «das Thema Naturrecht und Menschenwürde wieder in den Mittelpunkt der moraltheologischen Grundlagenreflexion stellen».4 Die Annahme, das naturrechtliche Erbe lasse sich im Ausgang von unserer spezifisch neuzeitlichen Denkkonstellation «durch einen Rückgang auf die unhintergehbaren Möglichkeitsbedingungen sittlicher Selbstbestimmung»5 wieder zur Geltung bringen, plausibilisiert sich nicht allein durch den im Zuge der Globalisierung sprunghaft gestiegenen Bedarf universaler ethischer Standards, die als Basis für die Begründung eines menschenrechtlichen Minimums6 und als Fundament für die interkulturelle Begegnung der Weltreligionen unverzichtbar erscheinen. Eine solche «verwandelnde Wiederaneignung von Denkmotiven der Tradition»7 legt sich auch insofern nahe, als sich im Kontext der zeitgenössischen Moralphilosophie mit der metaethischen Debatte um den moralischen Realismus, die Voraussetzungen und Reichweite eines spezifisch öffentlichen Vernunftgebrauchs sowie die verschiedenen Varianten eines Befähigungsansatzes gleich mehrere bedeutsame Diskussionsstränge finden, die eine kritische Relektüre naturrechtlicher Traditionsbestände nahelegen.8 Der Umstand, dass sich auffallend wenige Moraltheologen an diesen vitalen Debatten beteiligen und den Begriff des ‹Naturrechts› nur noch als negative Hintergrundfolie für ein primär durch aktuelle binnenkirchliche Konfliktlagen motiviertes Emanzipationsprogramm gebrauchen, stellt ein deutliches Krisensymptom eines Fachverständnisses dar, das sich immer stärker sowohl von der eigenen Tradition als auch von den in systematischer Hinsicht bedeutsamsten Strömungen der zeitgenössischen Moralphilosophie entfernt. Schockenhoff hat diese Problematik nicht nur hellsichtig erkannt, und einzelne Theoriebausteine rehabilitiert, die in der Gefahr stehen, ideologischen Verzerrungen zum Opfer zu fallen. Neben dem Naturrecht ist in diesem Zusammenhang vor allem die Lehre vom Gewissen zu erwähnen, der er gleich zwei Monographien gewidmet hat.9 Er bemühte sich in weiteren gewichtigen Beiträgen zur Fundamentalmoral darüber hinaus auch um eine systematische Darlegung der Grundlagen der Moraltheologie, die einen weiten thematischen Bogen von den freiheitstheoretischen Voraussetzungen der sittlichen Beanspruchung über die norm- und tugendethischen Implikationen des christlichen Ethos bis hin zur Rekonstruktion einer Konzeption des guten Lebens als Freundschaft des Menschen mit Gott abschreitet. Auch wenn es im Nachhinein bedauerlich ist, dass das ursprüngliche Manuskript seines systematischen Hauptwerkes aus dem Jahre 2007 aufgrund seines monumentalen Umfangs schlussendlich auf zwei Bände – die Grundlegung der Ethik10 und die Theologie der Freiheit11 – aufgeteilt werden musste, wird doch in der Zusammenschau beider Texte unmissverständlich deutlich, dass die Kontinuität mit den traditionellen Denkfiguren des Faches und die Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen geistesgeschichtlichen Konstellation für ihn gleichermaßen notwendige Ziele darstellen, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.
Bei aller Bedeutung der moraltheologischen Grundlagenreflexion hat eine angemessene Würdigung des reichen publizistischen Schaffens Eberhard Schockenhoffs auch sein vielfältiges Engagement auf dem weiten Gebiet der verschiedenen Bereichsethiken zu erwähnen, unter denen die Medizin- und Bioethik – nicht zuletzt aufgrund seiner Funktion als geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für medizinische Ethik von 2001 bis 2016 – einen besonders wichtigen Platz einnimmt. In zahllosen Artikeln hat Schockenhoff die großen Debatten um verschiedene moralische Herausforderungen am Lebensanfang (von der Statusbestimmung des menschlichen Embryos über die Abtreibung, die verschiedenen Formen der Klonierung und die embryonale Stammzellforschung bis hin zur Präimplantationsdiagnostik und den verschiedenen Problemen im Umkreis der Infertilitätsbehandlung) sowie am Lebensende (vom Krankheitsverständnis, über die Euthanasie, den ärztlich assistierten Suizid bis hin zur Transplantationsmedizin) kritisch begleitet und dabei die Anliegen des Lebensschutzes und der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gegenüber einer zunehmend übersteigerten Selbstbestimmungsideologie zur Geltung gebracht. Eine geschlossene Darstellung haben diese Überlegungen schließlich in der umfangreichen Monographie Ethik des Lebens12 gefunden, die den thematischen Horizont der traditionellen medizinethischen Fragestellungen bewusst um die Dimension der menschlichen Verantwortung für die Tiere ergänzt und damit in Richtung einer wirklich umfassenden Bioethik weiterentwickelt. Andere wichtige Themenfelder aus dem Bereich der sog. speziellen Moral sind die Kommunikationsethik, die Schockenhoff bereits lange im Vorfeld einer Debatte um fake news und sog. ‹alternative Fakten› als wichtige Herausforderung für die Moraltheologie identifizierte und deren tugend- und institutionenethischen Grundlagen er in einer eigenen monographischen Abhandlung darstellte13, und die Friedensethik, die leider zunehmend aus dem Blickwinkel der meisten Fachvertreter zu verschwinden scheint. Sein langjähriges Engagement im wissenschaftlichen Beirat des Hamburger Instituts für Theologie und Frieden und wiederholte Seminarveranstaltungen zu friedensethischen Fragen ermöglichten es ihm, den sukzessiven Wandel der klassischen kirchlichen Lehre vom gerechten Krieg hin zu einer systematischen katholischen Friedensethik in einem gewichtigen Band zu rekonstruieren, der seine letzte noch abgeschlossene Monographie14 werden sollte.
Die beeindruckende, über Jahrzehnte anhaltende literarische Produktion Eberhard Schockenhoffs darf uns allerdings nicht vergessen lassen, dass sein Wirken weit über die engen Grenzen akademischer Theologie hinausreichte. Gemäß seinem Verständnis öffentlicher Verantwortung theologischer Reflexion stellte er seine ethische Expertise immer wieder verschiedenen Gremien im kirchlichen und politischen Bereich zur Verfügung. So fungierte er etwa von 1992 bis 2004 als Geistlicher Assistent der Katholischen Ärztearbeit Deutschlands, war von 1995 bis 2005 Mitglied der ökumenischen Dialogkommission «Church and Justification» von Lutherischem Weltbund und römisch-katholischer Kirche und von 2016 bis zu seinem Tod Präsident des KAAD. Auch der Deutschen Bischofskonferenz stand er jahrelang als Berater zur Seite und unterstützte den maßgeblich durch die Missbrauchskrise initiierten binnenkirchlichen Reformprozess. Auf der Grundlage der Botschaft des Evangeliums verfolgte er dabei ein doppeltes Ziel: zum einen die authentische Bezeugung der befreienden Wirkung des christlichen Glaubens15, die auch zur selbstkritischen Überprüfung des bisherigen kirchlichen Umgangs mit dem normabweichenden Verhalten verschiedener Personengruppen (wie z.B. der sog. wiederverheirateten Geschiedenen16) nötigt, und zum anderen die Betonung jenes hohen moralischen Anspruches des Neuen Testamentes17, der jede distanzlose Anpassung an wechselnde gesellschaftliche Gefühlslagen verbietet und ein notwendiges Korrektiv gegenüber individuellen und institutionellen Fehlentwicklungen darstellt. In diesem Zusammenhang ist auch sein langjähriges Engagement zunächst im Nationalen Ethikrat (von 2001 bis 2008) und dann noch einmal im Nachfolgegremium des Deutschen Ethikrates (von 2008 bis 2016) zu erwähnen, in denen Schockenhoff auch für eine breitere politische Öffentlichkeit zunehmend zum Gesicht der katholischen Moraltheologie in Deutschland geworden ist. Mit seinem plötzlichen Tod verliert diese Disziplin eine ihrer kraftvollsten Stimmen, die gerade deswegen glaubwürdig für die behutsame Weiterentwicklung kirchlicher Positionen zu ethischen Streitfragen eintreten konnte, weil sie tief in der moraltheologischen Tradition verankert war und die analytische Klarheit der Gedankenführung mit einer gläubigen Zuversicht zu verbinden wusste, die es nicht nötig hat, sich kurzfristigen Moden anzupassen. Die deutschsprachige Moraltheologie hat Eberhard Schockenhoff viel zu verdanken und wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.