Es hieß einmal: „Digital first, Bedenken second.“ Solche Parolen verfangen heute nicht mehr so leicht. Die Debatte um das Handy-Verbot an Schulen und Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 13 oder 16 Jahren ist ein Zeichen für eine tiefere Krise. Die Verbote stehen nicht zuletzt für Ratlosigkeit. Es reicht ja nicht, bloß ein Verbot zu statuieren, um den Missbrauch von Handy und Internet einzudämmen. Auch der Ruf nach Medienkompetenz-Unterricht, sofern er von einer defensiven Präventionsdenke getrieben ist, verkürzt die pädagogische Aufgabenstellung eher bis hin zur Unkenntlichkeit. So kriegen die Zauberlehrlinge den Besen nicht zurück ins Bad. Das Bildungssystem muss als Ganzes post-digital neu durchdacht werden. Bildung, auch Bildung von Medienkompetenz, hängt zu wesentlichen Teilen an gelingenden Beziehungen, und zwar auf der analogen Ebene. Hier muss die Förderung zunächst ansetzen.
Familien und Schulen stehen gemeinsam unter dem Druck der Priorisierung „Digital first, Bedenken second“. Die Bilder in den Medien verstärken den Druck. Wenn über Schule berichtet wird, blinken in den ARD- und ZDF-Nachrichten im Hintergrund Bilder auf, in denen Jugendliche lernbegierig vor Laptops sitzen. Der Druck verbreitet sich auch weiter in die alltägliche Lebenswelt von immer mehr Menschen. Dabei tut sich ein Widerspruch zwischen den Verheißungen von „Digital first“ und dem tatsächlichen Erleben der Menschen auf, zum Beispiel bei der voranschreitenden Digitalisierung der Verwaltungen. Die digitale Kommunikation mit Dienstleistern geht mit immer mehr Zwang einher, die jeweiligen Portale und Apps mit entsprechenden Daten zu füttern. Anders können die Service-Leistungen der Verwaltung, der Post oder anderer Grundversorger immer weniger oder gar nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das Smartphone wird zum Tool, ohne das fast nichts mehr geht: Die BahnCard gibt es nur noch in digitaler Form; Kunden benötigen für den Kauf bestimmter Güter ein Kundenkonto; Fahrkartenautomaten für die Bahn und den ÖPNV werden an vielen Orten abgebaut; die neuen Packstationen verlangen die Post&DHL-App; Bedienung per Bildschirm oder Abholkarte vor Ort entfallen. Briefmarkenautomaten werden mit Verweis auf digitale Lösungen (App-Frankierung) sukzessive abgebaut; Banken erheben steigende Gebühren für Überweisungen in Papierform oder schaffen den Schalterdienst ganz ab; Parkgebühren in den Städten werden über Apps eingezogen; in manchen Restaurants ist die Speisekarte nur noch via QR-Code einsehbar. Und so weiter.
Durch die zunehmende Digitalisierung des Alltags entstehen neue Formen der Ausgrenzung. Sie treffen vor allem die Alten, die Armen, die Kinder, die Obdachlosen. Sollte die geplante Abschaffung des Bargeldes durchgesetzt werden, wird sich dieser Effekt noch einmal erheblich verschärfen, besonders in Bezug auf den Besitz von Smartphones. Das hat neben dem sozialen auch einen freiheitsrelevanten Aspekt: Es gibt nämlich keine einklagbare Bürgerpflicht, ein Smartphone zu besitzen. Dafür gibt es durchaus Gründe, die im Ermessen der Einzelperson liegen – man mag diese Gründe gut oder schlecht finden –, ein Smartphone gar nicht besitzen zu wollen; unerreichbar sein zu wollen; auf Erziehung ohne Smartphone Wert zu legen; sich von digitalen Übergriffen abzugrenzen; den Datenmonopolen zu misstrauen (gab es nicht einmal in der 80er-Jahren geradezu einen Volksaufstand im Westen des Landes, als die Bonner Regierung eine Volkszählung durchführen wollte?); Technik nur dann zu nutzen, wenn man sie ausreichend versteht; geistig nicht mehr in der Lage zu sein, die rasanten Änderungen nachzuvollziehen; kein Geld für ein Smartphone zu haben oder es nicht dafür ausgeben zu wollen; einen großen Computer daheim zu bevorzugen.
Vor diesem Hintergrund werden Stimmen laut, die ein Grundrecht auf analoges Leben fordern. Genauso wenig wie es trotz allen unumkehrbaren technischen Fortschritts je einen Zwang gab, ein Auto zu besitzen, darf es heute Zwang zum Handy-Besitz geben. Es gibt, anders gesagt, zwar kein Recht darauf, mit einem Eselskarren die Autobahn nutzen zu dürfen, doch daraus folgt nicht, dass es ein Recht darauf gibt, die elementare Grundversorgung nur denen zukommen zu lassen, die ein Smartphone besitzen und bereit sind, eine App nach der anderen mit ihren Daten zu füttern.
Grundrechte haben den Sinn, Minderheiten zu schützen. Sie sind zugleich auch Abwehrrechte. Die größer werdende Minderheit derjenigen, die Bedenken gegenüber den digitalen Übergriffsmöglichkeiten von staatlichen und privaten Datenmonopolen haben, ist nicht das Amish-Volk des digitalen Zeitalters. Vielmehr kommen die warnenden Stimmen aus den Verwaltungen selbst, den Betrieben, den Bildungsinstitutionen. Sie unterscheiden zwischen Digitalisierung als hilfreichem Mittel zum außerdigitalen Zweck und dem Übergriff der Digitalisierung auf das Leben. Hier gilt: Bedenken first, Digital second. Es gibt da etwas zu schützen.