Zwischen Heil und kirchenrechtlicher Ordnung: Unerlaubt, aber gültig um des Heils willen Wann ist die Spendung eines Sakraments gültig, wann erlaubt und worin besteht überhaupt der Unterschied? Was wie juristische Spitzfindigkeit erscheinen mag, schafft Klarheit und Verlässlichkeit, schützt das Sakrament vor Eigenmächtigkeit und dient letztlich dem Heil der Gläubigen. Denn das Recht soll die Sakramente schützen. Von Sarah Röser © Strosche Herder Korrespondenz S2/2026 S. 15-17, Essays, Lesedauer: ca. 7 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 120,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 9,10 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 107,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Sarah Röser Sarah Röser wurde 1992 geboren und leitet seit 2025 die Abteilung Kirchenrecht im Bistum Münster. Sie studierte Katholische Theologie, Politikwissenschaft, Caritaswissenschaft und Kirchenrecht in Frankfurt, Freiburg, Tübingen, Löwen und Münster. Von 2024 bis 2025 war sie Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück. Ihre Doktorarbeit „Die Entstehung der Loyalitätsobliegenheiten“ wurde 2025 mit dem Bernhard-Welte-Preis ausgezeichnet. Auch interessant Plus Heft 6/2026 S. 20-22 Kirchliche Verwaltungsgerichte passé?: Dem Recht zum Recht verhelfen Von Thomas Schüller Plus Heft 4/2026 S. 49-50 Kanonistische Argumente gegen ein Verbot der Laienpredigt: Die Ausnahme als Recht Von Heribert Hallermann Plus Heft 3/2026 S. 35-37 Welches kanonistische Erbe Franziskus seinem Nachfolger hinterlassen hat: Recht egal? Von Christoph Koller
Sarah Röser Sarah Röser wurde 1992 geboren und leitet seit 2025 die Abteilung Kirchenrecht im Bistum Münster. Sie studierte Katholische Theologie, Politikwissenschaft, Caritaswissenschaft und Kirchenrecht in Frankfurt, Freiburg, Tübingen, Löwen und Münster. Von 2024 bis 2025 war sie Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück. Ihre Doktorarbeit „Die Entstehung der Loyalitätsobliegenheiten“ wurde 2025 mit dem Bernhard-Welte-Preis ausgezeichnet.
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