In Reaktion auf eine wachsende politische Polarisierung und Radikalisierung in den westlichen Demokratien werden auch Rufe nach unparteiischen, verbindenden, vermittelnden Instanzen und Personen laut. Die lautesten Stimmen für „neutrale“ Akteure sind dabei nicht unbedingt die lautersten. Gerade die im Meinungsklima Sozialer Medien dominanten Rechten, die schon politische Zentristen als „linksgrün“ schubladisieren, nutzen Neutralität zunehmend als Kampfbegriff, um sich gegen Vertreter des verachteten „Systems“ als Opfer einer Gesinnungsdiktatur zu inszenieren. Im Fokus ihrer Klagen stehen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, der Bundespräsident, aber auch Lehrkräfte an Schulen, die beim Thema Demokratieschutz und Extremismus Klartext reden.
Dass im Ausland zur Macht gelangte Gesinnungsfreunde der AfD regelmäßig öffentliche Medien zu Propagandaorganen umgestalten, zivilgesellschaftliche Gruppen drangsalieren oder Präsidentschaften parteiisch ausüben, lässt das Pochen auf ein Neutralitätsgebot wenig glaubwürdig erscheinen. Jedenfalls gibt die Konjunktur von Begriff und Sache Anlass zur grundsätzlichen Klärung, was in der Ordnung unseres pluralistischen Systems und speziell seiner konkreten Ausprägung im Grundgesetz eigentlich sinnvoll mit neutraler Haltung gemeint sein kann.
Eine Frage des Gleichgewichts
Neutral, von lateinisch ne-utrum (keines von beiden), hat die Bedeutungen: unparteiisch, unbeteiligt, ausgewogen. In Staat und Gesellschaft kann Neutralität helfen, Spannungen zu reduzieren und Konflikte zu vermeiden, einzudämmen oder durch Vermittlung lösbar zu machen. Im digitalen Wortprofil taucht Neutralität oft gemeinsam mit den Adjektiven weltanschaulich, immerwährend, parteipolitisch auf, aber auch mit wohlwollend, integral, kooperativ; bei Substantiven mit Unabhängigkeit und Objektivität. In den Naturwissenschaften bedeutet neutral: weder sauer noch basisch reagierend oder elektrisch von ausgeglichener Ladung zu sein, weder positiv noch negativ. Man neutralisiert eine saure Reaktion durch Basen und basische durch Säuren.
Neutralität hat offenkundig mit Gleichgewicht zu tun und verlangt Flexibilität in der Reaktion, je nach Art des Ungleichgewichts. José Ortega y Gasset definierte den Staat 1929 als den „Status, die Statik, die Gleichgewichtslage der Meinungen“ – eine für Massendemokratien sinnvolle Definition, weil hier gleichsam elementare Naturkräfte walten und zu sehr dynamischen Entwicklungen führen können, die Staaten wie ein Ökosystem „kippen“ lassen können. Bei den Wahlen 1928 kam die NSDAP auf 2,6 Prozent, vier Jahre später auf 37,4 Prozent.
Thomas Mann bekannte sich 1934 als „ein Mensch des Gleichgewichts. Ich lehne mich instinktiv nach links, wenn der Kahn rechts zu kentern droht – und umgekehrt“. Heute legt der politische Rechtsruck Konservativen eine prima vista nicht neutrale Positionierung um der Neutralisierung willen nahe: weiter links, als es ihnen eigentlich liegt, zur Wiederherstellung eines Gleichgewichts, das diskursive Rationalität und Freiheit im Staat sichert. Intellektuelle, die zeitgeistsynchronisiert früher links waren und heute rechts, verfehlen ihre machtkritische Berufung: zu Denkfaulheit neigende „herrschende“ Meinungsmehrheiten heilsam zu verunsichern, indem man sich antizyklisch positioniert. Sich als neutral gefallende Gutmenschen können in Umkehrung von Johann Wolfgang von Goethes Mephisto-Wort am Ende dastehen als „Teil von jener Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft“. Republiken verderben nicht nur durch Obstruktion ihrer Feinde, sondern auch durch Trägheit, Gleichgültigkeit und opportunistische Neutralität ihrer Bürger.
Objektivität als regulative Idee
Die Begriffsfeld-Verbindung von Neutralität und Objektivität legt es Journalisten nah, Objektivität und nicht weltanschauliche Farblosigkeit als die Neutralität ihres Berufs zu verstehen. Pluralismus entsteht nicht durch eine Addition weltanschaulicher Nullen, sondern durch das Neben-, Mit- und Gegeneinander erkennbarer politischer Hausnummern. Obiectum kommt von obicere: entgegenwerfen, entgegenstellen. Einem guten Journalisten sollten Dinge gleichsam ins Auge springen, sich ihm aufdrängen zu Bericht und Kommentar, mehr, weil sie sind, wie sie sind, als weil er ist, wie er ist. Man hüte sich vor Medienmachern, die das Wirkliche nicht zunächst erfassen und „spiegeln“, bevor sie es deuten und bewerten.
Im Land der Glaubensspaltung, der Religionskriege und der Großideologien des 20. Jahrhunderts ist der Primat der Idee vor der Wirklichkeit eine chronische Versuchung. 1810 charakterisierte Madame Germainede Staël die Deutschen als „metaphysisches Volk“. 1844 dichtete Heinrich Heine: „Franzosen und Russen gehört das Land, / Das Meer gehört den Briten, / Wir aber besitzen im Luftreich des Traums / Die Herrschaft unbestritten.“ Devise: Wenn meine Ideen nicht zur Wirklichkeit passen – Pech für die Wirklichkeit! Das kann sich gerade im Zeitalter „alternativer Fakten“ und eines politischen Tribalismus fatal auswirken.
Die Erkenntnistheorie verneint die Möglichkeit völlig neutraler Standpunkte in absoluter Objektivität; gleichwohl bleibt Objektivität als Ideal und regulative Idee wichtig. Da man davon ausgeht, dass sich in jede Sichtweise ein Stück Subjektivität mischt, werden wissenschaftliche Ergebnisse an anerkannten Methoden und Standards der Forschung gemessen. Auch im Journalismus gibt es berufsethische Maßstäbe und Instanzen der Qualitätsprüfung. Sie können allerdings die individuelle Selbststeuerung nicht vollständig ersetzen. Weitreichende Meinungs- und Medienfreiheit nutzen nicht nur Verantwortungsbewusste.
Max Weber zählte den Journalisten 1919 zu „einer Art von Pariakaste, die in der ‚Gesellschaft‘ stets nach ihren ethisch tiefststehenden Repräsentanten sozial eingeschätzt wird“; dass die geistige Leistung unter Zeitdruck und „das Verantwortungsgefühl jedes ehrenhaften Journalisten im Durchschnitt nicht im mindesten tiefer steht als das des Gelehrten“, werde „fast nie gewürdigt“. Wer heute Zeitungen als „Lügenpresse“ und öffentlich-rechtliche Sender als „Volkserziehungsanstalten“ in Misskredit bringt, weil der Medientenor bei ihm kognitive Dissonanz auslöst statt bestätigend zu wirken wie die eigene Meinungsblase im Netz, der mag sich als kritischer „Selberdenker“ fühlen. Wahrscheinlich hat er aber in rechtspopulistischen Medien vorgekautes Ressentiment unkritisch adaptiert und knüpft an die Tradition radikaler Propaganda gegen die Weimarer „Systempresse“ an.
Das Gebot der Neutralität verpflichtet staatliche Amtsträger zur Unparteilichkeit im politischen Wettbewerb. Es soll den Missbrauch staatlicher Macht für Parteizwecke verhindern, verlangt aber keine Wertneutralität. Denn in den Grundrechtsbestimmungen verkörpert sich laut Bundesverfassungsgericht „auch eine objektive Wertordnung“ (1958). Das Neutralitätsgebot soll nicht daran hindern, sich verfassungsfeindlichen Positionen entgegenzustellen. Es wird aber heute oft missbräuchlich instrumentalisiert, um politische Bildung zu stören und Projektträger aggressiv infrage zu stellen. Dies geschieht vor allem durch Rechtsextreme, aber auch durch konservative Mitläufer, deren Feindbildpriorität seit Jahrzehnten der demokratischen Linken gilt. Die nun mächtigere Gefahr von Rechtsaußen nehmen sie wegen inhaltlicher Schnittmengen als weniger bedrohlich wahr.
Das nicht explizit im Grundgesetz formulierte Neutralitätsgebot wird abgeleitet aus den Artikeln 20, 21 und 38 (Demokratieprinzip, Chancengleichheit der Parteien, Bindung staatlicher Organe an Recht und Gesetz, Freiheit und Gleichheit der Wahl) sowie aus Paragraf 5 des Gesetzes über politische Parteien (Gleichbehandlung bei Gewährung öffentlicher Leistungen). Diese Normen sind allerdings im Kontext anderer Artikel auszulegen: der unantastbaren Menschenwürde (1), des Wesensgehalts der Grundrechte (19.2), der Staatsform und Gewaltenteilung (20.1), der Ewigkeitsklausel (79.3). Neutralität gemäß Grundgesetz meint also nicht Positionslosigkeit. Beamte sind sogar verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Parteipolitische Neutralität verbietet es nicht, rassistische, antisemitische, diskriminierende, demokratiefeindliche Positionen zu kritisieren. Werden diese unter dem Schutzmantel einer Parteizugehörigkeit vorgetragen, löst dies kein Schweigegebot für Staatsdiener aus.
Der Staat soll Verfassungsziele fördern und darf verfassungsfeindliche Ziele markieren. Die Finanzierung von Projekten zivilgesellschaftlicher Akteure kann dazu beitragen. Sie lässt die Meinungsfreiheit der Träger unberührt: Deren Mitarbeiter dürfen sich außerhalb der Projekte auch parteipolitisch engagieren, ohne staatliche Mittel für Parteienwerbung zu nutzen. Positionen von Politikern aller Parteien müssen in Projekten sachlich korrekt wiedergegeben werden. Wenn staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGO) mehrheitlich dem linken Spektrum zuzuordnen sind, ist dies nicht automatisch ein demokratisches Problem, solange es auch konservativen Initiativen freisteht, sich bürgerschaftlich einzubringen und Förderung dafür zu beantragen. In Zeiten eines Rechtsrucks tragen Unwuchten zugunsten linker Positionen bei den NGO sogar zum Gleichgewicht im Sinne der Staatsdefinition Ortega y Gassets bei.
Ernst-Wolfgang Böckenfördes Diktum, dass der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann, gilt auch für das rechte Maß an Neutralität. Kein noch so gutes Normengefüge kann ein Bürgerethos ersetzen, das bei aller Leidenschaft für eigene Überzeugungen der Falle der Gesinnungsegozentrik entgeht. Dass auch der weltanschauliche Gegner, der politische Konkurrent Recht haben könnte und man selbst der Irrende sein kann – dieses Bewusstsein muss in Erziehung und Schule vermittelt und praktisch eingeübt werden. Es ist der beste Garant dafür, dass man andere Überzeugungen nicht nur ertragen und gelten lassen, sondern sie im Sinne des Pluralismus sogar willkommen heißen kann – der Voltaire zugeschriebenen Devise folgend: „Ich bin nicht Ihrer Meinung, aber würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie frei aussprechen können“.
Dass Selbstbestätigungszirkel in der fragmentierten Netzöffentlichkeit, speziell in den Sozialen Medien, dieser Haltung abträglich sind und ideologischen Tribalismus mit Radikalisierungstendenz befördern, muss beunruhigen. Andererseits darf das dem Neutralitätsgebot verwandte Toleranzgebot nicht dazu führen, dass Extremisten im Namen der Freiheit und der Neutralität des Staates dessen Umsturz und die Abschaffung der Freiheit anderer betreiben. Der rechtsextreme Publizist Götz Kubitschek sprach 2006 Klartext: „Unser Ziel ist nicht die Beteiligung am Diskurs, sondern sein Ende als Konsensform, nicht ein Mitreden, sondern eine andere Sprache, nicht der Stehplatz im Salon, sondern die Beendigung der Party“.
Keine knebelnde Haltung
Dagegen ist Karl Raimund Poppers Toleranz-Paradoxon von 1945 zu beherzigen: „Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Der weltanschaulich neutrale Staat des Grundgesetzes ist deshalb als „wehrhafte Demokratie“ konzipiert. Dafür stehen ihm die Instrumente Parteiverbot, Vereinigungsverbot, Grundrechtsverwirkung, Ewigkeitsklausel, starkes Verfassungsgericht und Verfassungsschutz zur Verfügung. Die grundgesetzliche Demokratie versteht sich nicht als neutral bis zur Selbstaufgabe. Mit Guido Westerwelle: „Liberal sind wir schon, aber blöd sind wir nicht.“
Neutralität darf deshalb nicht verwechselt werden mit einem Heraushalten aus allem. Auch ein grundsätzlich neutraler Akteur kann und muss sich manchmal einmischen, wo Gefahr im Verzug ist. Seine neutrale Haltung knebelt ihn nicht, sondern macht ihn fundamental frei. Er arbeitet nicht eine Agenda ab wie der Ideologe. Er verteidigt nicht um jeden Preis sein Lager wie der Parteisoldat. Im Gegenteil fällt er vielleicht durch Kritik an jenen auf, denen er sonst nahe steht (friendly fire).
Er ist eher Wechselwähler als Stammwähler, auch wenn der Wahlomat ihm meistens dieselbe Partei auf dem ersten Rang zeigt. Vielleicht hat ihn eine gute Schule der Übung unterzogen, in Disputationen nicht nur eigene Überzeugungen argumentativ zu vertreten, sondern auch die des Gegners. Im Gespräch neigt er nicht zur Dominanz, sondern ist ein guter Zuhörer. Vielleicht hängt über seinem Schreibtisch der Satz des Malers und Schriftstellers Francis Picabias: „Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann“. Und als Christ wird ihm 1 Thess 5,21 gefallen: „Prüfet alles, das Gute behaltet“. Oder auch Röm 12,2: „Gleicht euch nicht dieser Welt an“.