Im nordafrikanischen Marokko liegen zwei spanische Exklaven: Ceuta und Melilla. Die beiden Städte sind spanisches Territorium und gehören damit auch zur Europäischen Union. Deshalb sind sie immer wieder Ziel von jenen, die Schutz und Aufnahme in Europa suchen. Ende Juli sind nach Angaben der Regionalregierung innerhalb kurzer Zeit rund 60000 Menschen auf einmal nach Ceuta gekommen. Aus Melilla werden ebenfalls Hunderte gemeldet, die dort angekommen sind. Und die Reise ist gefährlich: Mindestens 72 Menschen sollen bei diesen Versuchen, die mit Stacheldraht und anderen Barrieren stark gesicherten Grenzen Spaniens zu überwinden, ums Leben gekommen sein.
Warum haben gerade jetzt so viele Menschen auf einmal versucht, nach Ceuta und Melilla zu kommen? Spekuliert wird, ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs von Anfang Juli habe den Ausschlag gegeben: Wer beim Versuch, Ceuta schwimmend zu erreichen, aufgegriffen wird, darf nicht unmittelbar nach Marokko zurückgewiesen werden, so das Gericht. Stattdessen ist ein reguläres Verfahren nötig. Das Gericht hat damit allerdings nur bestätigt, was ohnehin geltendes Recht ist. Ein Blick in die Nachbarstaaten Marokkos zeigt noch andere Motive: In Burkina Faso, Mali und Niger haben vor drei Jahren Militärs die Macht übernommen. Das politische wie wirtschaftliche Chaos ist seitdem noch größer geworden; die islamistischen Milizen, die blutige Bürgerkriege führen, sind so stark wie nie zuvor. Kein Wunder, dass viele sich hiervor in Sicherheit zu bringen versuchen.
Die Reaktionen der Politik waren leider erwartbar: Alles auf Abwehr. Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez sprach von einer „Verletzung der territorialen Integrität“ seines Landes und kündigte die Entsendung von Soldaten in die Enklaven an. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bot die Unterstützung durch die Grenzschutzagentur Frontex an. Die italienische Regierung forderte gar den Ausschluss Spaniens aus dem Schengen-Raum. Inzwischen scheint sich die Lage wieder etwas „entspannt“ zu haben, weil viele Ceuta und Melilla wieder verlassen haben – wohl weil sie abgeschoben worden sind. Nach ihren weiteren Schicksalen fragt niemand.
Ein Staat hat das Recht auf Einwanderungskontrolle. Er darf Regeln darüber aufstellen, wer sich in seinem Territorium aufhalten darf, und diese Regeln – notfalls mit Zwang – durchsetzen. Doch jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Wenn aufgrund der Grenzsicherung Dutzende Menschen ihr Leben verloren haben, stellt sich die Frage nach dem Übermaßverbot. Auch gilt unter der Genfer Flüchtlingskonvention, die gerade 75 Jahre alt geworden ist, das Refoulement-Verbot: Eine Person darf nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem ihr schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Bei jeder Person, die an der Grenze einen Schutzanspruch geltend macht, muss dieser in einem fairen Verfahren überprüft werden. Die Flüchtlinge in Ceuta und Melilla hätten daher nicht einfach wieder abgewiesen werden dürfen. Dabei ist vollkommen klar, dass die lokalen Behörden mit der Aufnahme zehntausender Menschen überfordert gewesen wären. Die EU hat längst Mechanismen entwickelt, die eine rasche Überführung der Schutzsuchenden in andere Mitgliedstaaten möglich gemacht hätten.
Auch die katholische Diözese Cádiz und Ceuta hat praktische Hilfe geleistet, um die Versorgung der Menschen im Migrantenzentrum San Antonio zu sichern. Damit setzt die Diözese um, was Papst Leo XIV. nur kurz zuvor bei seinem Besuch auf Gran Canaria gefordert hatte: „Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, Tote zu zählen. Die Menschenwürde hat keinen Reisepass und verliert ihren Wert beim Überqueren einer Grenze nicht.“ In derselben Rede hat der Papst ein Grundprinzip der christlichen Ethik betont: Der einzelne Mensch muss im Mittelpunkt stehen. „Ich verneige mich vor eurer Würde“, wandte sich Leo ganz direkt an die Schutzsuchenden. „Ihr seid keine Zahlen und keine Aktennummern. Ihr seid Menschen mit einer Familie und einem Zuhause, das ihr zurückgelassen habt; mit Träumen, die niemand das Recht hat, zu missachten.“
Der Papst stellt sich einem Mainstream der Entsolidarisierung und der Aushöhlung des Völkerrechts entgegen. Die zivilisatorische Errungenschaft, die das Schutzsystem für verfolgte Menschen darstellt, droht unterzugehen. Interessierte Akteure treiben die Spaltung innerhalb der Gesellschaften weiter voran. Der Widerstand dagegen ist Aufgabe für alle – nicht nur für den Papst.