Tück, Jan Heiner (Hg.): Wiederkehr der Säkularisierung? Der Streit um die religiöse Indifferenz.
Freiburg 2026, 191 S. Gb. 22,–.
Wie der Untertitel ankündigt, dokumentiert der vorliegende Sammelband die Kontroverse um einen Streit. Ausgangspunkt ist die These der letzten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (2023), der zufolge in Deutschland die Zahl derer steigt, die sich als religiös indifferent bezeichnen. Generationell gesehen scheint es sich bei den Indifferenten um die Kindeskinder jener Generation zu handeln, für die kirchlich-religiöse Praxis noch selbstverständlich war, deren Kinder, heute die Eltern der Kindeskinder, sich dann einerseits von der Kirche abwandten, aber trotzdem immer noch spirituell suchend blieben. Ließ sich also nach dieser zwischengenerationellen Phase noch von einer „Wiederkehr der Religion“ sprechen, so scheint nun die Säkularisierung „wiederzukehren“. Macht sich die „säkulare Option“ (24), west-eurozentrisch zugespitzt, so breit, dass der „Glaube als Option“ dahinter immer mehr zurückfällt? Oder vernebelt zum Beispiel umgekehrt die Unterscheidung von säkular und religiös das eigentliche Thema, dass nämlich Säkularität nichts anderes ist als „eine religiöse Praktik eigener Art“ (49)?
Wie auch immer: Im ersten Teil (16-69) kommen grundsätzliche Positionierungen innerhalb dieses Spannungsfeldes zu Wort. Im zweiten Teil werden anlässlich von Jan Loffelds Diagnose der religiösen Indifferenz (Wenn nichts fehlt, wo Gott fehlt. Freiburg 2024) die anthropologischen Schlussfolgerungen kontrovers diskutiert. Im dritten Teil (112-151) dreht sich der Fokus der Kritik um. Gegen Friedrich Wilhelm Grafs These von der Wiederkehr der Götter, auch der Wiederkehr des Christlichen in den „vielen Gesichtern Jesu Christi“, erhebt insbesondere der Religionssoziologe Detlef Pollack Einspruch (118-124), nicht ohne eine Replik von Graf selbst, die anschließend im Gespräch mit dem Herausgeber erfolgt (133-151). Im letzten Teil kommen „Kontrastwahrnehmungen“ (152-189) zu Wort; statistisch fallen sie vielleicht nicht so sehr ins Gewicht, aber sie liegen doch auf produktive Weise quer. Denn es kann hilfreich sein, „religiös nachdenkliche Intellektuelle und katholische Flaneure (Andreas Main) in den Blick zu nehmen, die neu nach dem Sinnkosmos des Glaubens fragen. Für eine Kirche im Zeitalter der säkularen Option dürften solche Stimmen nicht die schlechtesten Bundesgenossen sein“ (43). Das gilt wohl auch für eine Frage, die nicht nur dem Rezensenten am Ende dieser anregenden Lektüre hängen bleibt: „Warum gelingt es der aktuellen Debatte um die religiöse Indifferenz nicht, sich auf einer … dezidierten geistlichen Ebene zu entfalten ….? Vielleicht weil die dafür infrage kommenden theologischen Protagonisten selbst von religiöser Indifferenz berührt sind?“ (67). Diese Frage kann man polemisch missverstehen, muss man aber nicht. Sie macht eine weiterführende Perspektive auf: Irgendwann wird es im Leben eines jeden Menschen ernst, dann, wenn er/sie mehr durch Verhalten als durch Worte (vgl. Émile Durckheim / William Cavanaugh, 45) das „Framing“ des eigenen Lebens kundtun muss.
Klaus Mertes SJ
Béatrice, Anne: Senegal (Länderberichte Religionsfreiheit 62).
Hg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e. V. Aachen 2025.
Seit vielen Jahren bringt missio Länderberichte über Religionsfreiheit heraus, geprägt von der Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils (Dignitatis Humanae 2), „dass jede menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat.“ Der vorliegende Bericht Nr. 62 handelt über Senegal: 18 Millionen Einwohner, 93,8 % Muslime, 4,3 % Christen, v. a. Katholiken, 1,6 % traditionelle afrikanische Religionen. „Die politische Geschichte Senegals ist aufgrund seiner relativen Stabilität und seines in Westafrika einzigartigen demokratischen Weges bemerkenswert … Trotz der muslimischen Mehrheit zeichnet sich Senegal durch seine verfassungsmäßige Laizität und friedlichen Koexistenz verschiedener Religionsgemeinschaften“ aus (35), urteilt die Autorin, Senegalesin, Ordensschwester und Dozentin am Institut St. Augustin in Dakar. Senegals Ausnahmeweg der religiösen Toleranz fußt auf einem sufistisch geprägten „Islam der Bruderschaften“; einer insgesamt konstruktiven Rolle der „Marabouts“ (muslimische Religionsführer, die oft als Heilige angesehen werden – sie spielen eine wichtige Rolle in der Abwehr radikal-islamistischer Übernahmeversuche, vgl. 27 f.); sowie einer langen Tradition interreligiöser Kooperation (29-30, vgl. Dialog und Deeskalation anlässlich des Baus der Kapelle in Tivouane 1985, 26 f.). Das alles ist schließlich geerdet in einer Kultur sozialer Bindungen, die typisch ist für Senegal, zum Beispiel in der kulturellen Praxis der „Scherzverwandschaft“. Es handelt sich dabei „um eine kodifizierte Beziehung, mit der das Recht oder die Pflicht einhergeht, mit einer Person oder eine Gruppe wohlwollend zu scherzen, ohne Angst haben zu müssen, sie zu verletzen“ (31). Zur Kultur der sozialen Bindungen gehört das Zusammenleben in vielen katholisch-muslimischen Familien. Sie stärken die „horizontale Solidarität“ in der Gesellschaft. So ist es keineswegs unüblich, „dass Christen und Muslime gemeinsam eine Kirche oder eine Moschee bauen, die Felder bestellen oder den Friedhof reinigen, wenn Allerheiligen bevorsteht …“ (33).
Sr. Anne Béatrice verschweigt weder stabilitätsgefährdende Risiken noch staatliche oder innergesellschaftliche Übergriffe, den Klientelismus und äußere Bedrohungen, die zum Gesamtbild dazugehören. Frieden muss immer wieder neu erarbeitet und errungen werden. Doch insgesamt ist das Fazit erfreulich positiv. Laizität bedeutet im Senegal nicht Gleichgültigkeit gegenüber der Religion. Sie kann „nur funktionieren, wenn sie auf Brüderlichkeit beruht“ (34). So legt die Autorin insgesamt das faszinierende Bild einer Gesellschaft vor, der es gelingt, das Paradox zwischen Laizität und tiefer Religiosität ohne gewalttätige Verwerfungen zu leben. Mit diesem Urteil steht sie nicht allein; man vergleiche etwa dazu das Kapitel über Senegal in Issio Ehrichs Buch mit dem Titel: „Putsch. Der Aufstand gegen Europas Kolonialismus in Afrika“ (Köln 2024). Der deutsche Rezensent fügt hinzu: Etwas mehr Kultur der „Scherzverwandtschaft“ wäre uns auch hierzulande wünschen. Von Senegal lernen hieße dann für deutsche Leser dieses Länderberichtes: Deeskalieren lernen.
Klaus Mertes SJ
Medina, Erron C. / Dagle, Robbin Charles: Philippinen (Länderberichte Religionsfreiheit 64).
Hg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e. V. Aachen 2026.
„Wohlwollende Neutralität“ ist der Schlüsselbegriff für das Verhältnis von Staat und Religion auf den Philippinen (78,8 % Römisch-katholische Kirche, 6,4 % Islam, 2,6 % Iglesia Ni Cristo, 12,2 % Andere). Sie anerkennt „die religiöse Prägung des philippinischen Volkes und den förderlichen Einfluss von Religion in der Gesellschaft“ und zugleich, „dass die Regierung ihre säkularen Ziele verfolgen muss“ (17). Da Religionsfreiheit auf den Philippinen eng mit der nationalen Unabhängigkeit von der spanischen Kolonialmacht (erlangt im Jahre 1898) verbunden ist, gehört sie zum demokratischen Selbstverständnis. Unabhängige Gerichte handeln im konkreten Fall aus, was „wohlwollende Neutralität“ bedeutet, meist dann, wenn öffentliche Mittel für vermeintliche religiöse Zwecke infrage gestellt werden.
Der vorliegende Länderbericht von zwei Wissenschaftlern der Ateneo de Manila University unterscheidet zwischen (tatsächlichen oder angeblichen) Verletzungen der Religionsfreiheit durch staatliche Akteure (18-23) sowie (oft unterschätzten) Verletzungen durch nicht-staatliche Akteure (24-27), etwa der Bombenanschlag an der Mindanao State University 2023, das Gerichtsverfahren gegen die Drag-Künstlerin Ura, Streit um „eine Marienerscheinung“ (25), Konflikte mit religiösen Ausdrucksformen der LGBTQ-Community oder die Auseinandersetzung um die falsche Darstellung muslimischer Bräuche auf dem Sinulof-Festival. Die Fälle zeigen nicht zuletzt die Problematik einer Bestimmung im revidierten Strafgesetzbuch der Philippinen auf, in der das „Beleidigen religiöser Gefühle“ unter Strafe gestellt wird. Die Unabhängigkeitsbestrebungen im muslimisch geprägten Mindanao (im Süden des Landes) deuten die Autoren nicht primär religiös; sie warnen vielmehr davor, die Spannungen auf ein christlich-muslimisches Kampfnarrativ zuzuspitzen, was nicht bedeutet, dass der religiöse Aspekt gar keine Rolle spielt.
Die „zunehmende Durchlässigkeit religiöser Gruppen und politischer Bewegungen“, gefördert von den Sozialen Medien, wirft „viele Fragen darüber auf, wer wirklich von der Religionsfreiheit profitiert“ (32) – die einen mehr (Iglesia Ni Cristo, El Shaddai, Jesus is the Lord), die anderen weniger, etwa diejenigen, die sich in der Hochphase des Drogenkrieges von Präsident Duterte gegen die Dämonisierung Drogenabhängiger und kritischer Stimmen (z. B. Kardinal Pablo Virgilio David) stellten. Auch die Freiheit, nicht zu glauben, steht unter Druck (33). Dem stehen Dialogformate entgegen, die das Bewusstsein dafür stärken, „dass die religiöse Landschaft auf den Philippinen nicht nur zwei oder drei große religiöse Gruppen umfasst“ (34).
Klaus Mertes SJ
Anonyma: Mobgewalt und Lynchjustiz gegen Christinnen und Christen in Pakistan (Menschenrechte 81).
Hg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e. V. Aachen 2026.
Allein schon die Tatsache, dass die in Pakistan lebende Autorin des vorliegenden Missio-Berichtes anonym bleiben muss, zeigt die Gefährlichkeit der Lage für die kleine Zahl von Christen (1,6 % der Bevölkerung gegenüber der muslimischen Mehrheit von 96,5 %), von denen „die meisten ungebildet sind und in schlecht bezahlten Berufen arbeiten, zum Beispiel als Kehrer oder Reinigungskräfte“ (26). An den Zeugnissen Betroffener (8-11) wird die sich wiederholende Anlassstruktur der „vigilantischen Gewalt“ (6) gegen Christen deutlich: Instrumentalisierung von Religion (25-28) über den Vorwurf der Blasphemie. Nicht-staatliche Akteure greifen zur Selbstjustiz, um über eine bestimmte soziale Ordnung zu „wachen“. Die Vorwürfe werden allesamt aufgrund bloßer Verdächtigungen geäußert, so dass sich formulieren lässt: Der Vorwurf der Blasphemie kommt dem Todesurteil gleich. Das Gerücht reicht, um den Mob zu mobilisieren.
Die Akteure haben „symbolische Bestrafung“ im Sinn: Es soll die Botschaft ausgesandt werden, „dass in der Gesellschaft richtig und falsch zu gelten hat. Ziel einer solchen Bestrafung ist das öffentliche Anprangern vermeintlich unakzeptablen Verhaltens, das in Zukunft nicht mehr vorkommen soll. Symbolische Bestrafungen sollen in den Augen der Ausführenden dazu verhelfen, soziale Regeln zu wahren und die Bedeutung grundlegender gesellschaftlicher Werte zu stärken“ (12). Auf staatlicher Seite verleiht das Blasphemiegesetz der Mob-Gewalt den Anschein von Legitimität. „In Pakistan ist die Religion extrem stark in staatliche und gesellschaftliche Angelegenheiten involviert“ (Exemplarisch deutlich am Fall Asif Pervaiz, der seit über 10 Jahren wegen angeblicher Blasphemie in Haft sitzt – vgl. <www.missio-hilft.de/asif>). „Selbst auf Seiten des Staates herrscht Angst davor, das Blasphemiegesetz zu ändern“ (16). Jüngst erst scheiterte der Versuch, ein „Gesetz zum Schutz der Rechte der Minderheiten“ zu beschließen. Das Unterhaus verabschiedete es zwar am 24.8.2020, aber das Oberhaus legte das Gesetz zur Beratung erst gar nicht vor, mit der Begründung, den Minderheiten würden im bestehenden Gesetz bereits alle Rechte gewährt (31).
Der Bericht schließt mit Empfehlungen zur Überwindung der Mob-Gewalt, und nicht zuletzt mit dem Dank „an alle befragten Personen aus Jaranwala für die Bereitschaft, über ihre Erfahrungen mit der Mob-Gewalt zu berichten“ (32). Der Mut der Betroffenen, zu sprechen, auch wenn sie sich dadurch erheblichen Risiken aussetzen, ist die Grundlage aller Veränderungen zu mehr Rechtsstaatlichkeit und sozialem Zusammenhalt. Für diesen Mut dankt auch der Rezensent.
Klaus Mertes SJ
Hutter, Manfred: Laos (Länderberichte Religionsfreiheit 17).
Hg. vom Internationalen Katholischen Hilfswerk missio e. V. Aachen 2026.
Ältere Generationen in (West-)Deutschland werden sich noch an die Ho-Ho-Ho-Chi-Minh-Rufe auf Anti-Vietnamkriegsdemonstrationen erinnern. Ihnen wird vielleicht auch noch der Name „Pathet Lao“ („Laotische Nation“) im Ohr sein, jene marxistische Bewegung, die ideell mit dem kommunistischen Nord-Vietnam verbunden war, sich schon 1950 gegen die Wiedererrichtung der konstitutionellen Monarchie unter französischer Kolonialverwaltung gestellt hatte und ab 1960 zusammen mit dem ganzen Land in den Vietnam-Krieg hineingezogen wurde. Inzwischen hat sich das allgemeine Interesse an dem 7,9-Millionen-Einwohner-Land spätestens nach dem Sieg Nordvietnams über den Süden abgekühlt, der Sieg, der in Laos zur Übernahme des Regierungsmacht durch den Pathet Lao führte.
Der vorliegende Bericht hilft zunächst einmal der Unkenntnis über das Land (nach Schätzung der World-Christian-Database 52,79 % Buddhisten, 42,32 % ethnische Religionen, 2,77 % Christen, 0,22 % Bahá‘í, 0,12 % Muslime) durch einen instruktiven geschichtlichen Abriss auf die Sprünge (9-12). Er wird im Laufe des Berichtes ergänzt und präzisiert. Nach einer ersten Welle der Verfolgung und Unterdrückung musste die Regierung der „Demokratischen Volksrepublik Laos“ erkennen, dass die „symbiotische Beziehung“ (14) zwischen Staat und buddhistischer Religion nicht durch Repression überwunden werden kann. Daraus folgte die offizielle Erklärung der Vereinbarkeit von Buddhismus und Marxismus, die von buddhistischer Seite nicht einhellig geteilt wird (29). 1991 räumte die Regierung den Laotern die verfassungsmäßig garantierte Möglichkeit ein, eine Religion zu praktizieren. Davon profitierten auch die kleineren, offiziell registrierten Religionsgemeinschaften. Einige von ihnen tragen das Stigma einer „fremden“ Religion, zumal die insgesamt bunte Landschaft der nicht-buddhistischen Religionen von unterschiedlichen Migrations- und Fluchtbewegungen geprägt ist, und von christlicher Seite her auch – katholisch/jesuitisch wie auch evangelisch/schwedisch – durch missionarische Tätigkeit. Unter dem Pontifikat von Franziskus sorgten, nebenbei gesagt, zwei Entscheidungen dafür, das Land für die katholische Kirche aus der Peripherie der Wahrnehmung mehr ins Zentrum zu rücken: Die Seligsprechung von 17 laotischen Märtyrern am 11.12.2015 sowie die Ernennung von Louis-Marie Ling Mangkhanekhoun am 28.6.2017 zum Kardinal.
Laos trat am 23.9.2009 dem Internationalen Pakt über bürgerliche und Politische Rechte bei, der bis heute „die wichtigste Garantie der Religionsfreiheit auf der UN-Ebene darstellt“ (vgl. 21). Der verfassungsmäßige Rahmen im Land lässt allerdings einige Schlupflöcher für die Einschränkung von Religionsfreiheit offen, die insbesondere auf der unteren, dörflichen Verwaltungsebene durchschlagen. Staatliche und nichtstaatliche Akteure lassen sich hier schwer trennen. Aber auch zwischen den Religionsgemeinschaften gibt es Spannungen und gegenseitige Einschränkungen (Beerdigungspraxis, Inkulturationsprobleme, sozialer Druck und Gewalt nach Konversionen, 30-35), die in fehlendem Verständnis des Glaubens des Anderen gründen. So schließt dieser lesenswerte Bericht auch mit dem Hinweis auf das Potential von interreligiösem Dialog.
Klaus Mertes SJ